jox hat geschrieben:Klare Worte!
Das sehe ich nicht so. Es fehlt zunächst an einer klaren Aussage, wie der für das Geschäftsjahr 2017 / 2018 zu erwartende Verlust ausgeglichen werden soll. Für das Geschäftsjahr 2016 / 2017 hatte es geheißen, Mitglieder aus dem Präsidium und dem AR hätten auf Rückzahlungen (auf gewährte Darlehen?) verzichtet. Wird das auch heuer wieder Fall sein? Oder fällt man in die langjährige Buchhaltungspraxis zurück, die Verluste aus dem laufenden Geschäftsjahr damit auszugleichen, indem man feststehende Einnahmen (z. B. aus Sponsoringverträgen) für das Folge- auf das Vorjahr "umbucht"?
Und dann ist da noch die Sache mit Quattrex. Ich glaube, dass es an dieser Stell sinnvoll ist, das Statement des Präsidenten hierzu in dem Interview zu wiederholen:
"Um die Sache mit Quattrex ein weiteres Mal klar zu stellen. Es handelt sich hierbei nicht um ein Darlehen, sondern um eine Erlösbeteiligung. Und die tut uns im Moment überhaupt nicht weh, da es nur dann einen Rückfluss gibt, wenn bestimmte Situationen eintreten."Mit Verlaub, unter Klarheit verstehe ich etwas anderes. Wo ein Rückfluss gegeben sein kann, muss es vorher ein Zufluss gegeben haben, und der ist seitens von Quattrex in Form eines Geldbetrages geflossen (d. h. zur Verfügung gestellt), von dem aber in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, in welcher Höhe. Und wenn man von einem "Rückfluss" spricht, der vom Eintritt von "bestimmte(n) Situation" abhängig ist, so wurden wohl auch eine Rückzahlungsverpflichtung geregelt. Wie sehen diese Bedingungen ("bestimmte Situationen") aus? Man kann zwar zum einen annehmen, dass dies mit der Ligazugehörigkeit zu tun hat, mehr aber auch nicht. Wie sieht es aber zum anderen mit einer Verzinsung des Zugeflossenen für die Zeiten aus, in denen keine Rückzahlungsverpflichtung besteht?
Was darf man ferner darunter verstehen, dass die Erlösbeteiligung "uns im Moment überhaupt nicht weh(tut)"? Ab wann kann die vermeintliche Erlösbeteiligung schmerzen? Sind in den 2,6 Mio Euro bilanzieller Überschuldung bzw. dem negativen Eigenkapital (Anmerkung von mir: Eigenkapital, auch wenn's negativ ist, klingt noch immer besser als Überschuldung) Rückstellungen für eventuelle Rückzahlungsverpflichtungen an die Quattrex Sports AG enthalten? Gibt es einen Zeitpunkt, an dem der Anspruch der Quattrex Sports AG auf Erfolgsbeteiligung gänzlich entfällt, z. B. durch ein vertraglich geregeltes Laufzeitende? Heißt das auch, dass dann bezüglich des Zugeflossenen sämtliche Verpflichtungen zur Herstellung eines Rückflusses (vulgo: Rückzahlung des Kredits) entfallen?