blue note hat geschrieben:Glaube in der Oberliga gibts alle Punkte abgezogen, kann aber falsch liegen. Aber ob Oberliga oder Verbandsliga ist dann auch fast wurscht.
Die Verantwortlichen für das Desaster haben ja verlauten lassen, dass der Etat ligaunabgängig steht.
c) Ausschluss oder Ausscheiden aus der Oberl iga Baden-Würt temberg; Insolvenz
Wird eine Mannschaft aus der Oberliga Baden-Württemberg bis zum 30.06. ausgeschlossen
oder scheidet sonst eine Mannschaft - gleichgültig aus welchem Grund – bis zum
30.06. aus, so gelten die jeweiligen Mannschaften als Absteiger. In diesen Fällen vermindert
sich der Abstieg entsprechend der Zahl der auf diese Weise ausgeschiedenen Mannschaften.
Erfolgt der Ausschluss oder das Ausscheiden einer Mannschaft erst nach dem 30.06.,
jedoch noch vor dem ersten Spieltag des neuen Spieljahres der Oberliga Baden-
Württemberg (erster offizieller Spieltag), vermindert sich der Abstieg nicht. Die Aufstockung
der Liga auf die Sollstärke erfolgt im darauffolgenden Spieljahr durch Verminderung
des Abstiegs um die Zahl der im Vorjahr nach dem Stichtag ausgeschlossenen oder ausgeschiedenen
Mannschaften.
Wenn nach dem Rundenende der OL (Frist: Mittwoch, 31. Mai 20187, 24.00 Uhr) gemäß lit.
a) kein Verein der Oberliga Baden-Württemberg aufsteigt und/oder einem Verein der Lizenzligen
die Lizenz nicht erteilt und/oder ein Verein der 3. Liga oder Regionalliga nicht
zum Spielbetrieb der 3. Liga oder Regionalliga zugelassen wird und diese Vereine der
Oberliga Baden-Württemberg zugeordnet werden, beeinflusst dies nicht den Abstieg aus
der Oberliga.
Die klassenhöchste Herren-Mannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren
eröffnet oder bei dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels
Masse abgelehnt wird, gilt als Absteiger in die nächste Spielklasse und rückt insoweit am
Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen
absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend.
Die von einer solchen Mannschaft ausgetragenen oder noch auszutragenden Spiele werden
nicht gewertet. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
oder seine Ablehnung nach dem letzten Spieltag, aber vor Ende des
Spieljahres (30.6.) getroffen wird.
Scheidet diese Mannschaft vor oder während der laufenden Spielzeit aus dem Spielbetrieb
aus, wird sie ebenfalls in die nächst tiefere Spielklasse versetzt.
Durchführungsbestimmungen Oberliga Baden-Württemberg 2017/18
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Wird die klassenhöchste Mannschaft vor dem ersten Pflichtspiel des neuen Spieljahres
vom Spielbetrieb zurückgezogen und für die folgende Spielzeit nicht mehr zum Spielbetrieb
gemeldet, so hat dies auf die Spielklassenzugehörigkeit der anderen Mannschaften
des Vereins keine Auswirkungen.