EU-VERFAHREN GEGEN AUSLÄNDERQUOTE

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McVillager
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EU-VERFAHREN GEGEN AUSLÄNDERQUOTE

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EU-VERFAHREN GEGEN AUSLÄNDERQUOTE

Die Klage, vor der die Liga zittert

Von Christian Gödecke

Der Fall Igor Simutenkow hat das Potenzial, die europäischen Ligen zu erschüttern und auch die Bundesliga tief greifend zu verändern. Der russische Fußballer klagt gegen die Ausländerquote in Spanien. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs hat empfohlen, dem Rechtsbegehren stattzugeben.


Hamburg - Simutenkow, 30, der früher beim spanischen Club Deportivo Teneriffa spielte, hatte vor dem EU-Gericht gegen eine Regel des spanischen Verbandes geklagt, wonach die Vereine nur eine begrenzte Zahl von Spielern aus Drittstaaten aufstellen dürfen. Er verwies dabei auf ein Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Russland, das eine Benachteiligung auf Grund der Staatsangehörigkeit verbietet.

Eine Entscheidung des Gerichts pro Simutenkow würde die großen europäischen Ligen zwingen, jede Beschränkung für russische Fußballer aufzuheben. Im Vorfeld der WM 2006 eine desaströse Entwicklung für viele Nationalmannschaften, denn einheimische Talente müssten sich auf einmal neuer - und vor allem billigerer - Konkurrenz erwehren.

Nur die Bundesliga könnte sich eigentlich gelassen zurück lehnen - der DFB hatte nach dem "Bosman"-Urteil 1995 als einziger Nationalverband die Grenzen für alle Europäer, also auch für die Russen, geöffnet. Doch auch den deutschen Profiligen droht eine Revolution: Zwischen EU und 78 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) besteht eine ähnliche Regelung wie mit Russland - mit möglicherweise weit reichenden Folgen.

Die Formulierungen gleichen sich

"Aus meiner Sicht spricht derzeit sehr viel dafür, dass eine Entscheidung des EuGH, die dem Schlussantrag der Generalanwältin folgt, auch auf die AKP-Staaten anzuwenden ist", sagte der Sportrechtsexperte Karl Hamacher SPIEGEL ONLINE, denn "die Formulierung in Paragraf 13 Absatz 3 des 'Cotonou'-Abkommens entspricht in etwa der im Partnerschafts-Abkommen zwischen EG und der Russischen Föderation." Zwar schränkte Hamacher ein, dass die Folge nicht automatisch ein Wegfall der Ausländerbeschränkung für afrikanische Spieler aus AKP-Staaten in der Bundesliga sein müsse - unrealistisch ist das Szenario jedoch keineswegs, denn die Formulierungen in beiden Abkommen gleichen sich tatsächlich.



AP
Bayern-Profi Kuffour (r., in Dubai): Plötzlich keine Belastung für das Ausländerkontingent
In ihrem Schlussantrag beruft sich EuGH-Generalanwältin Christine Stix-Hackl auf den Artikel 23 der Vereinbarung zwischen der EG und der Russischen Föderation "betreffend die Arbeitsbedingungen". Dort heißt es: "Vorbehaltlich der in den Mitgliedsstaaten geltenden Rechtsvorschriften, Bedingungen und Verfahren stellen die [Europäische] Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten sicher, dass den Staatsangehörigen Russlands, die im Gebiet eines Mitgliedsstaates rechtmäßig beschäftigt sind, eine Behandlung gewährt wird, die hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Entlohnung oder der Entlassung keine auf der Staatsangehörigkeit beruhende Benachteiligung gegenüber den eigenen Staatsangehörigen bewirkt.

Auch im "Cotonou"-Abkommen, das 2000 zwischen EU und AKP geschlossen wurde, ist die Gleichbehandlung von Bürgern beider Gemeinschaften festgeschrieben: "Die Mitgliedsstaaten [der EU] gewähren den Arbeitnehmern aus AKP-Staaten, die legal in ihrem Hoheitsgebiet beschäftigt sind, eine Behandlung, die hinsichtlich der Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen keine auf der Staatsangehörigkeit beruhende Diskriminierung gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen bewirkt."

Keine Stellungnahme der DFL

Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) würden durch ein entsprechendes Urteil des EuGH, das in der Regel innerhalb von sechs bis zwölf Monaten nach dem Schlussantrag ergeht, laut Hambacher in eine Zwickmühle geraten: "Dort müsste man sich dann fragen, mit welchen Ländern es vergleichbare Abkommen gibt, und die Ausländer-Regelung dementsprechend ändern - oder sogar jede Ausländerbeschränkung aufheben."

Bei der DFL ist man über das bevorstehende Urteil zwar informiert - aber nicht sonderlich auskunftsfreudig. DFL-Präsident Werner Hackmann jedenfalls wollte sich gegenüber SPIEGEL ONLINE nicht weiter äußern. "Konkret gibt es noch nichts, und vorher gebe ich dazu auch keine Stellungnahme ab." Die Manager der Proficlubs, die Hackmann vertritt, werden sich aber wohl schon die Hände reiben angesichts der Perspektive, vielleicht bald auch unbegrenzt Spieler aus afrikanischen AKP-Ländern wie Ghana oder Nigeria einsetzen zu dürfen. Bayern-Profi Samuel Kuffour (Ghana) oder der Kameruner Raymond Kalla aus Bochum würden plötzlich nicht mehr das Ausländerkontingent belasten.

Bei der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV) hält man sich mit einer Bewertung noch zurück. VdV-Justitiar Frank Rybak sagte SPIEGEL ONLINE, dass es für eine rechtliche Bewertung noch zu früh sei. Geschäftsführer Ulf Baranowsky wies darauf hin, dass man sowohl deutsche als auch ausländische Profis vertrete. "Ansonsten halten wir uns zurück."

Schlag ins Gesicht von Mayer-Vorfelder

Der Fall Simutenkow und seine möglichen Folgen könnte hingegen einen Mann vollends desillusionieren: Gerhard Mayer-Vorfelder. Der DFB-Präsident hatte noch beim DFB-Bundestag mit der Idee reüssiert, die Ausländerquote in den deutschen Profiligen noch weiter zu reduzieren. Am Ende musste sich der mächtige Mann den Bossen der Bundesliga-Clubs beugen und sich auf einen Kompromiss einlassen.

Die Regelung, die dann im Grundlagenvertrag zwischen DFB und DFL verankert wurde, war aber schon ein Schlag ins Gesicht von "MV": Denn weiterhin wird es in erster und zweiter Bundesliga keine Beschränkung von Spielern aus Uefa-Mitgliedsländern geben. Lediglich die maximal spielberechtigte Zahl der nicht europäischen Ausländer wird bis 2007 auf drei reduziert - doch womöglich zwingt das EuGH Mayer-Vorfelder auch in Bezug auf diese Regel zum Umdenken.

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