Neue Stadionordnung in Kraft getreten
Verfasst: Donnerstag 31. Januar 2019, 14:21
Das GAZi-Stadion auf der Waldau hat eine Stadionordnung
http://www.stuttgarter-kickers.de/verein/news/8176
Unter Zugrundelegung der aktuellen Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen, die Musterordnung des Deutschen Fußball-Bundes sowie vergleichbaren Versammlungsstätten und in Absprache mit den örtlichen Sicherheitsträgern wurde eine Neufassung der Stadionordnung entworfen, die neben Ge- auch eine Vielzahl von Verboten enthält, die dazu beitragen sollen, sicherheits- und ordnungsbeeinträchtigende Verhaltensweisen von Besuchern des GAZi-Stadions zu reduzieren. Die jetzige Neufassung wurde mit dem Rechtsamt und vor allem mit der Polizei sowie mit der Genehmigungsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) abgestimmt, am 20.12.2018 im Gemeinderat erlassen und weiterhin im Amtsblatt am 10.01.2019 bekannt gegeben.
Die alte Stadionordnung vom 22. September 2005 war in einigen Punkten überholt. So ist hier auch noch das Gottlieb-Daimler-Stadion erwähnt. Nach der Übertragung der heutigen Mercedes-Benz Arena an die VfB Stuttgart Arena Betriebsgesellschaft mbH wurde für die Mercedes-Benz Arena eine eigene Stadionordnung erlassen. Insofern musste jetzt auch für das GAZi-Stadion auf der Waldau eine eigene Stadionordnung beschlossen werden. Die gesamten Änderungen sind jetzt in eine Neufassung eingearbeitet worden. Grundlage für die jetzt vorliegende Version war unter anderem die Musterordnung des Deutschen Fußball-Bundes.
Wichtigste Neuerungen sind der Verbot von das Mitführen von Aufklebern (§5, Absatz 3, Ziffer t), Stockschirmen (§5, Absatz 3, Ziffer s, nur Taschenschirme/Knirpse sind erlaubt) oder auch Akkupacks, Powerbanks und sonstige elektronische Geräte (§5, Absatz 3, Ziffer q). Auch das Vermummungsverbot (§5, Absatz g), die Durchsuchungsmaßnahmen von Personen und mitgeführten Sachen (§3, Absatz 4) und die Alkoholkontrollen (§3, Absatz 2) werden expliziert erwähnt. Ebenso ist das Be- und Übersteigen von Zäunen, vor allem zum Innenraum / Spielfeld hin, verboten, da der Zaun nun bereits als Teil des Innenraums angesehen wird (§2, Absatz 3 un3 §5, Absatz 5, Ziffer a).
Auch wurde das Thema Datenschutz und Recht am eigenen Bild ergänzt, dass jeder Besucher für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, unwiderruflich einwilligt (§2, Absatz 4).
http://www.stuttgarter-kickers.de/shop/ ... ionordnung
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Unter Zugrundelegung der aktuellen Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen, die Musterordnung des Deutschen Fußball-Bundes sowie vergleichbaren Versammlungsstätten und in Absprache mit den örtlichen Sicherheitsträgern wurde eine Neufassung der Stadionordnung entworfen, die neben Ge- auch eine Vielzahl von Verboten enthält, die dazu beitragen sollen, sicherheits- und ordnungsbeeinträchtigende Verhaltensweisen von Besuchern des GAZi-Stadions zu reduzieren. Die jetzige Neufassung wurde mit dem Rechtsamt und vor allem mit der Polizei sowie mit der Genehmigungsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) abgestimmt, am 20.12.2018 im Gemeinderat erlassen und weiterhin im Amtsblatt am 10.01.2019 bekannt gegeben.
Die alte Stadionordnung vom 22. September 2005 war in einigen Punkten überholt. So ist hier auch noch das Gottlieb-Daimler-Stadion erwähnt. Nach der Übertragung der heutigen Mercedes-Benz Arena an die VfB Stuttgart Arena Betriebsgesellschaft mbH wurde für die Mercedes-Benz Arena eine eigene Stadionordnung erlassen. Insofern musste jetzt auch für das GAZi-Stadion auf der Waldau eine eigene Stadionordnung beschlossen werden. Die gesamten Änderungen sind jetzt in eine Neufassung eingearbeitet worden. Grundlage für die jetzt vorliegende Version war unter anderem die Musterordnung des Deutschen Fußball-Bundes.
Wichtigste Neuerungen sind der Verbot von das Mitführen von Aufklebern (§5, Absatz 3, Ziffer t), Stockschirmen (§5, Absatz 3, Ziffer s, nur Taschenschirme/Knirpse sind erlaubt) oder auch Akkupacks, Powerbanks und sonstige elektronische Geräte (§5, Absatz 3, Ziffer q). Auch das Vermummungsverbot (§5, Absatz g), die Durchsuchungsmaßnahmen von Personen und mitgeführten Sachen (§3, Absatz 4) und die Alkoholkontrollen (§3, Absatz 2) werden expliziert erwähnt. Ebenso ist das Be- und Übersteigen von Zäunen, vor allem zum Innenraum / Spielfeld hin, verboten, da der Zaun nun bereits als Teil des Innenraums angesehen wird (§2, Absatz 3 un3 §5, Absatz 5, Ziffer a).
Auch wurde das Thema Datenschutz und Recht am eigenen Bild ergänzt, dass jeder Besucher für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, unwiderruflich einwilligt (§2, Absatz 4).
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