Teilnahmebedingungen an Reiseveranstaltungen der FAdSKi

Auswärtsfahrten, Veranstaltungen, Fanteam, FAdSKi, Choreos, Tippspiel etc.
Gesperrt
Benutzeravatar
Steffen FFC
Kickers-Fan
Beiträge: 4962
Registriert: Dienstag 19. August 2003, 00:44
Wohnort: Stuttgart
Kontaktdaten:

Teilnahmebedingungen an Reiseveranstaltungen der FAdSKi

Beitrag von Steffen FFC »

Teilnahmebedingungen an Reiseveranstaltungen der Fanabteilung der Stuttgarter Kickers (FAdSKi)

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme an Fahrten zu Auswärtsspielen von Mannschaften des SV Stuttgarter Kickers e.V., welche von der FAdSKi durchgeführt werden.

1. Zustandekommen des Reisevertrages

Der Teilnehmer erwirbt mit der Zahlung des vereinbarten Preises das Recht, an einer von der FAdSKi veranstalteten Fahrt zu einem jeweils bestimmten Auswärtspiel der ersten oder zweiten Herrenfußballmannschaft oder zu Sportveranstaltungen anderer aktiver des Vereins teilzunehmen.

2. Leistungsinhalt

Die von der FAdSKi angebotene Leistung umfasst die Personenbeförderung mit Reisebussen, der Bahn oder einem sonstigen Beförderungsmittel. Es wird klargestellt, dass Reisen mit Personenwagen nicht von FAdSKi organisiert werden, sondern es sich dabei um individuelle Aktivitäten einzelner Mitglieder handelt, für die die FAdSKi und der Sportverein Stuttgarter Kickers e. V. keine Verantwortung übernehmen. Die Veranstaltungen werden öffentlich ausgeschrieben und bei Heimspielen beworben. Es gelten die dort ausgeschriebenen Reisebedingungen in Bezug auf die Abfahrtszeit und die dort aufgeführten Preise. Das Verantwortungsgebiet der FAdSKi bezieht sich auf die Reise im Bus. Es wird weder für alternative Heimreiseangebote gesorgt, noch für Schäden und Forderungen aufgekommen, welche durch Fehlverhalten Mitreisender bei Zwischenstopps oder in um den Zielort verursacht werden.

3. Leistungsänderungen / Rücktritt vom Vertrag

3.1. FAdSKi behält es sich vor, bei den Abfahrtszeiten Änderungen vorzunehmen, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. Änderungen werden bis Minimum 24 Stunden vor Reisebeginn über das offizielle Vereinsforum forum.stuttgarter-kickers.de im Internet bekannt gegeben.
Ist es dem Teilnehmer aufgrund der Änderung nicht möglich, die Reiseleistung in Anspruch zu nehmen, so hat er dies der FAdSKi vor Beginn der Reise mitzuteilen. Er hat dann einen Anspruch auf Rückerstattung des Preises, sofern dieser schon entrichtet wurde. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die FAdSKi ihren Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist.

3.2. Die FAdSKi ist berechtigt, die Reise bis 24 Stunden vor Beginn
abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich eine ungenügende Auslastung des Transportmittels (Bus etc.) und damit wirtschaftlich nicht vertretbare Verpflichtungen ergeben. Eine solche Situation ist anzunehmen, wenn bis 48 Stunden vor Reiseantritt weniger als 30 Personen für die Reise angemeldet haben.

3.3. Die FAdSKi ist berechtigt, die Reise ohne Einhaltung einer Frist für den Fall

- des nicht zu vertretenden Ausfalls der Sportveranstaltung, insbesondere im Fall von wetterbedingten Spielabsagen,
- Unmöglichkeit der Durchführung der Reiseleistung durch höhere Gewalt (Unwetter, Streik etc.)
oder
- wenn das beauftragte Personenbeförderungsunternehmen (Busunternehmen, Bahn etc.) das Verkehrsmiitel aus von der FAdSKi nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung stellt.

3.4. Der Teilnehmer ist berechtigt, die Teilnahme an der Reise aus wichtigem Grund (Krankheit, berufliche oder schulische Verhinderung etc.) abzusagen und von der Reise zurückzutreten. Er hat Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten. Die FAdSKi kann die schriftliche Glaubhaftmachung des wichtigen Grundes verlangen und den Reisepreis zurückbehalten.

4. Verhaltenspflichten während der Reise / Ausschluß

4.1. Der Teilnehmer übernimmt mit Antritt der Reise die Verpflichtung, das Ansehen und den Ruf des SV Stuttgarter Kickers e.V. in der Öffentlichkeit zu wahren. Er hat insbesondere Spielern und Fans des sportlichen Gegners mit dem gebotenen Respekt und der gebotenen Fairness zu begegnen.

4.2. Der Teilnehmer hat seinerseits alles zu unterlassen, was geeignet ist, den störungsfreien Ablauf der Reise zu beeinträchtigen. Er hat den Weisungen zu folgen, welche von den von der FAdSKi beauftragten Personen sowie den Bediensteten des beauftragten Personenbeförderungsunternehmens (Fahrer, sonstiges Bordpersonal) erteilt werden.

4.3. Im Schadensfall wird die FAdSKi Einzelpersonen nach dem Verursacherprinzip belangen und Forderungen notfalls per Strafanzeige zurückfordern.

4.4. Stört der Teilnehmer die Reise oder gefährdet er den Reisezweck, so sind die FAdSKi und oder die Bediensteten des beauftragten Personenbeförderungsunternehmen berechtigt, ihn ohne Ersatzansprüche für aufkommende Mehrkosten, von der weiteren Reise auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei

- Alkohol- oder Drogenmissbrauch
- Verdacht der Begehung von Straftaten und / oder Ordnungswidrigkeiten oder sonstiger Handlungen, die das Ansehen des SV Stuttgart Kickers e.V. in nachhaltiger Weise, insbesondere durch Missachtung der in Ziff. 4.1. genannten Regeln, beeinträchtigen könnten.
- vorsätzlicher Nichtbeachtung des Rauchverbotes, welches sich auf Busfahrten der FAdSKi mit Beginn der Saison 2007/08 erschließt.
- Besitz und Tragen von verfassungswidrigen, pornographischen oder provozierenden Kleidungsstücken, Accessoires oder Tonträgern.

5. Haftungsbeschränkung bei Sach- und Personenschäden

5.1. Soweit dem Teilnehmer durch eine nicht vertragsgemäße Durchführung bei der Personenbeförderungsleistung ein Schaden entsteht, ist dieser auf das Dreifache des Anteils für den Preis der Hin- und Rückfahrt (Reisepreis ohne Eintritt) beschränkt. Werden Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht, ist der Schadenseratzanspruch auf € 75.000,00 und bei Sachschäden auf € 4.000,00 begrenzt. Übersteigt der von dem Teilnehmer für die Personenbeförderung gezahlte Anteil am Reisepreis, multipliziert mit dem Faktor 3, die genannten Beträge, so ist die Haftung auf die entsprechende Beträge begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

5.2. Soweit Schäden an Gepäck und sonstigen Sachen durch Mitreisende entstehen oder in sonstiger Weise abhanden kommen, müssen die verantwortlichen Mitreisenden haften. Die FAdSKi übernimmt keine Haftung.

6. Hinweis für Eltern

Bei minderjährigen Reiseteilnehmern werden die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen, dass die Reiseveranstaltung keine speziell für Jugendliche durchgeführte Maßnahme ist. Es steht kein pädagogisch geschultes Begleitpersonal zur Verfügung, das gezielt zur Betreuung von Jugendlichen eingesetzt werden kann. Obwohl die FAdSKi ihrerseits auf die Einhaltung eines ungestörten Reiseablaufs bedacht ist, werden die Erziehungsberechtigten darum gebeten, im Fall der Genehmigung der Teilnahme des Jugendlichen an der Reise diesen an seine Selbstverantwortung zu erinnern. Dies gilt insbesondere für den Konsum von Alkohol, welcher nicht ständig überwacht werden kann.
Personen unter 18 Jahren haben bei einer zu erwartenden Reiserückkehr nach 0.00 Uhr unaufgefordert eine schriftliche Erlaubnis der Eltern samt Kopie des elterlichen Personalausweises, sowie Kontaktdaten vorzulegen.
Bild
Gesperrt