Die Verhandlung wurde auf März verschoben!Blue Fritz hat geschrieben:Wird der Becherwerfer eigentlich bestraft oder auf was warten die noch?
Gibt es da Infos?
Becherwerfer vom Kickers-Stadion verurteilt
Genau meine Meinung. Die Juristen haben doch den schönen Begriff Verhältnismäßigkeit. Leider leben sie, zumindest die meisten, aber auch in einer eigenen Parallelgesellschaft.Kickers-Louis hat geschrieben:Wenn man die Folgen des Becherwurfes mit denen von letztem Samstag in Leipzig vergleicht, dürften in Leipzig keine Spiele mehr stattfinden
Naja, überall nur Idioten. Das ist immernoch Fussball und nicht die Oper! Da gibts halt mal eine auf die Zwölf, wenns sein muss. Das liegt in der Natur des Menschen. Dieser genetisch verankerte Zustand wird auch unser Staat nie durch seine tollen Maßnahmen und Gesetze unterdrücken können.
Die Ossis überteiben im Moment leider ein bißchen. Kann ich aber auch auch nachvollziehen, da ists ja auch ziemlich trostlos.
Die Polizei kann jedenfalls nur 2-Ton Musik: Tatü Tata. Das zeugt nicht grade von höherer Bildung oder besonderem Intellekt. Die Armen. Da sind meine Songs schon besser. Ja wenn wir alle Englein wären...
parallelgesellschaft?? natürlich, die meisten juristen....na ja, whatever, hauptsache, du schreibst weiter so tolle beiträge wie oben!FrankZander hat geschrieben:Genau meine Meinung. Die Juristen haben doch den schönen Begriff Verhältnismäßigkeit. Leider leben sie, zumindest die meisten, aber auch in einer eigenen Parallelgesellschaft.
"Don't say, that you have the cat in the sack, when you don't have the cat in the sack!"
Giovanni Trappatoni
BlueBoys - Sektion Deutsch-Südwest
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- butcher
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Was muss ich eben lesen auf der Homepage des VfB?!?!
Eigentlich ne Frechheit, dass DIE sowas schreiben:
Zweite Berliner Pokalreise nach Stuttgart
... Herthas erster Pokal-Auftritt auf Stuttgarter Boden in der laufenden Runde nachhaltig in Erinnerung blieb. Denn der an sich zu erwartende und letztlich verdiente 2:0-Erfolg im Gazi-Stadion ging nicht aufgrund fußballerischer Glanzleistungen in die Annalen der Pokalgeschichte ein, sondern vielmehr wegen des Bierbecherwurfes eines Kickers-Anhängers, der den damals tätigen Schiedsrichterassistent ausgeknockt hatte. Für die Berliner hatte der Einzug ins Achtelfinale deshalb...
Eigentlich ne Frechheit, dass DIE sowas schreiben:
Zweite Berliner Pokalreise nach Stuttgart
... Herthas erster Pokal-Auftritt auf Stuttgarter Boden in der laufenden Runde nachhaltig in Erinnerung blieb. Denn der an sich zu erwartende und letztlich verdiente 2:0-Erfolg im Gazi-Stadion ging nicht aufgrund fußballerischer Glanzleistungen in die Annalen der Pokalgeschichte ein, sondern vielmehr wegen des Bierbecherwurfes eines Kickers-Anhängers, der den damals tätigen Schiedsrichterassistent ausgeknockt hatte. Für die Berliner hatte der Einzug ins Achtelfinale deshalb...
butcher hat geschrieben:Was muss ich eben lesen auf der Homepage des VfB?!?!
Eigentlich ne Frechheit, dass DIE sowas schreiben:
Zweite Berliner Pokalreise nach Stuttgart
... Herthas erster Pokal-Auftritt auf Stuttgarter Boden in der laufenden Runde nachhaltig in Erinnerung blieb. Denn der an sich zu erwartende und letztlich verdiente 2:0-Erfolg im Gazi-Stadion ging nicht aufgrund fußballerischer Glanzleistungen in die Annalen der Pokalgeschichte ein, sondern vielmehr wegen des Bierbecherwurfes eines Kickers-Anhängers, der den damals tätigen Schiedsrichterassistent ausgeknockt hatte. Für die Berliner hatte der Einzug ins Achtelfinale deshalb...
diese derben dummen penner!!
FUCK V**
Am tag als in Cannstatt eine welt zerbrach....und alle Kickers sangen...daaaas war ein schöner tag als in Cannstatt eine welt zerbrach!!! *sing*
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An info@vfb.de kann man doch sicher eine Beschwerde schreiben. 
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Wem die Scheiße bis zum Hals steht sollte den Kopf nicht hängen lassen!
Die Kickersnews: http://www.kickersnews.de" onclick="window.open(this.href);return false;
Das Kickersarchiv: http://www.kickersarchiv.de" onclick="window.open(this.href);return false;

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gerko hat geschrieben:An info@vfb.de kann man doch sicher eine Beschwerde schreiben.
Wo steht die Adresse ?
- SchorleBlauWeiss
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Habe grad folgendes unter dfb.de gefunden:Buddy hat geschrieben:gerko hat geschrieben:An info@vfb.de kann man doch sicher eine Beschwerde schreiben.
Wo steht die Adresse ?
VfB Stuttgart
Mercedesstraße 109
70372 Stuttgart
Telefon: 01805-8325463
Fax: 0711-5500733
E-Mail: info@vfb-stuttgart.de
www.vfb-stuttgart.de
-
enfermero
[quote="magge"]
Voss: „Das hätte ich vorher auch nie gedacht, dass ich von einem Becher k.o. gehen würde. Mein Arzt hat mir jetzt erklärt, dass so ein Hartplastik-Teil zum Geschoss werden kann.“
Hoffentlich hat der Arzt neben Ballistik und Weltraumtechnik auch wirklich Medizin studiert.
Ausserdem, auf BR3 wurde heute die Spendenaktion als Strafzahlung der Fans bezeichnet.
Voss: „Das hätte ich vorher auch nie gedacht, dass ich von einem Becher k.o. gehen würde. Mein Arzt hat mir jetzt erklärt, dass so ein Hartplastik-Teil zum Geschoss werden kann.“
Hoffentlich hat der Arzt neben Ballistik und Weltraumtechnik auch wirklich Medizin studiert.
Ausserdem, auf BR3 wurde heute die Spendenaktion als Strafzahlung der Fans bezeichnet.
- Roland
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- Wohnort: Weil der Stadt
Becherwurf-Prozess wird zu Hängepartie
DNA-Gutachten fehlt - Wurfversuche der Polizei im Kickers-Stadion
Während sich die Anhänger des VfB Stuttgart bereits auf das DFB-Pokalfinale am 26. Mai in Berlin freuen, beschäftigt der Becherwurf beim Pokalspiel der Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC am 25. Oktober 2006 immer noch die Justiz.
VON GEORGE STAVRAKIS
Das Verfahren gegen den Mann, der Linienrichter Kai Voss in der 81. Minute im Gazi-Stadion auf der Waldau mit einem Plastikbierbecher niedergestreckt haben soll, droht zur Groteske zu werden. Der erste Prozess vor dem Amtsgericht war am 23. November 2006 geplatzt. Wann der Zweite stattfindet, steht in den Sternen.
Die junge Einzelrichterin, die den ersten Prozess engagiert führte, aber phasenweise überfordert schien, spricht inzwischen Recht an einem anderen Amtsgericht. Danach war das zuständige Referat in Stuttgart zeitweise nicht besetzt. Jetzt soll Richterin Daniela Krack den Becherwurf-Prozess führen, kann aber (noch) nicht. Denn das DNA-Gutachten, das ihre Vorgängerin in Auftrag gegeben hat, ist nicht fertig.
Linienrichter Voss war von einem Becher an der Wirbelsäule getroffen worden und benommen zu Boden gegangen. Jetzt wird der Becher nach DNA-Spuren des bekennenden VfB-Fans untersucht, der als Becherwerfer vor Gericht stand. Der Mann hat im ersten Prozess bereits zugegeben, seinen Bierbecher aufs Spielfeld geschleudert zu haben. Der 39-Jährige hatte sich auch bei Voss ausdrücklich entschuldigt. Er wisse aber nicht, ob er jemanden getroffen habe, so der 39-Jährige. Tatsächlich waren damals mehrere Becher aufs Feld geflogen. Die sind aber nicht alle gesichert worden. Deshalb ist so manchem Beobachter unklar, was das DNA-Gutachten eigentlich beweisen soll.
Es wird nichts unversucht gelassen, um den Fall auf sichere Beine zu stellen. Am 15. Dezember 2006 hat die Polizei eine Tatrekonstruktion vorgenommen. Ein Polizist spielte im Kickers-Stadion den Linienrichter an der Außenlinie, ein anderer den Becherwerfer im B-Block. Wie viele Becher geworfen wurden und welche Erkenntnisse sich daraus ergeben haben, wird erst in dem zweiten Hauptverfahren publik werden.
Im ersten Prozess hatten Zeugen ausgesagt, der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Mann habe seinen Becher geworfen - und sei dann von seinen Kumpels für den “Volltreffer” gefeiert worden. Eine Zeugin legte sich fest: Der Angeklagte habe geworfen und den Linienrichter getroffen. Das jedoch genügte der Richterin nicht.
Dass der Prozess auf sich warten lässt, ärgert die Stuttgarter Kickers. Der Verein wartet auf ein Urteil, um gegen den Angeklagten zivilrechtlich vorgehen zu können. Die Sache hat die Kickers laut eigener Aussage 60 000 Euro gekostet: Geldstrafe vom DFB, ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Anwaltskosten. Zudem mussten sie ein Netz spannen, um weitere Becherwürfe zu verhindern - zum Unwillen der Fans, die das Netz nun vor der Nase haben.
STN
DNA-Gutachten fehlt - Wurfversuche der Polizei im Kickers-Stadion
Während sich die Anhänger des VfB Stuttgart bereits auf das DFB-Pokalfinale am 26. Mai in Berlin freuen, beschäftigt der Becherwurf beim Pokalspiel der Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC am 25. Oktober 2006 immer noch die Justiz.
VON GEORGE STAVRAKIS
Das Verfahren gegen den Mann, der Linienrichter Kai Voss in der 81. Minute im Gazi-Stadion auf der Waldau mit einem Plastikbierbecher niedergestreckt haben soll, droht zur Groteske zu werden. Der erste Prozess vor dem Amtsgericht war am 23. November 2006 geplatzt. Wann der Zweite stattfindet, steht in den Sternen.
Die junge Einzelrichterin, die den ersten Prozess engagiert führte, aber phasenweise überfordert schien, spricht inzwischen Recht an einem anderen Amtsgericht. Danach war das zuständige Referat in Stuttgart zeitweise nicht besetzt. Jetzt soll Richterin Daniela Krack den Becherwurf-Prozess führen, kann aber (noch) nicht. Denn das DNA-Gutachten, das ihre Vorgängerin in Auftrag gegeben hat, ist nicht fertig.
Linienrichter Voss war von einem Becher an der Wirbelsäule getroffen worden und benommen zu Boden gegangen. Jetzt wird der Becher nach DNA-Spuren des bekennenden VfB-Fans untersucht, der als Becherwerfer vor Gericht stand. Der Mann hat im ersten Prozess bereits zugegeben, seinen Bierbecher aufs Spielfeld geschleudert zu haben. Der 39-Jährige hatte sich auch bei Voss ausdrücklich entschuldigt. Er wisse aber nicht, ob er jemanden getroffen habe, so der 39-Jährige. Tatsächlich waren damals mehrere Becher aufs Feld geflogen. Die sind aber nicht alle gesichert worden. Deshalb ist so manchem Beobachter unklar, was das DNA-Gutachten eigentlich beweisen soll.
Es wird nichts unversucht gelassen, um den Fall auf sichere Beine zu stellen. Am 15. Dezember 2006 hat die Polizei eine Tatrekonstruktion vorgenommen. Ein Polizist spielte im Kickers-Stadion den Linienrichter an der Außenlinie, ein anderer den Becherwerfer im B-Block. Wie viele Becher geworfen wurden und welche Erkenntnisse sich daraus ergeben haben, wird erst in dem zweiten Hauptverfahren publik werden.
Im ersten Prozess hatten Zeugen ausgesagt, der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Mann habe seinen Becher geworfen - und sei dann von seinen Kumpels für den “Volltreffer” gefeiert worden. Eine Zeugin legte sich fest: Der Angeklagte habe geworfen und den Linienrichter getroffen. Das jedoch genügte der Richterin nicht.
Dass der Prozess auf sich warten lässt, ärgert die Stuttgarter Kickers. Der Verein wartet auf ein Urteil, um gegen den Angeklagten zivilrechtlich vorgehen zu können. Die Sache hat die Kickers laut eigener Aussage 60 000 Euro gekostet: Geldstrafe vom DFB, ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Anwaltskosten. Zudem mussten sie ein Netz spannen, um weitere Becherwürfe zu verhindern - zum Unwillen der Fans, die das Netz nun vor der Nase haben.
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Was sehr ärgerlich wäre... wenn der Verein schon eine Zivilklage ins Auge fasst.
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moehringer
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1. Wenn da mit dem einem schon in Auftrag gegebenen DNA-Gutachten geschludert wird kann vom Versagen der Richterinnen keine Rede mehr sein.
2. Sollten an diesem Becher keine DNA Spuren des Angeklagten gefunden werden (es lagen ja mehrere Becher herum, vielleicht wurde auch der falsche eingesteckt...), so bestehen erhebliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten, weshalb er in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, freizusprechen ist. Natürlich kommt es auch auf die Bewertung der Zeugenaussagen an, aber gerade da zu diesem Zeitpunkt mehrere Becher geflogen sind, kann sich auch so mancher Zeuge geirrt haben. Und dies hat wiederrum nichts mit dem Versagen der Judikative zu tun, sondern mit der komplizierten Beweisführung, welche sich aus der menschenbevölkerten Szenerie ergibt.
3. Sollte der Angeklagte freigesprochen werden, so wäre der Verein gut damit bedient NICHT zivilrechtlich gegen den mutmaßlichen Täter vorzugehen, da man sich die anfalllenden Gerichts- und Anwaltskosten wahrlich sparen kann!
2. Sollten an diesem Becher keine DNA Spuren des Angeklagten gefunden werden (es lagen ja mehrere Becher herum, vielleicht wurde auch der falsche eingesteckt...), so bestehen erhebliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten, weshalb er in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, freizusprechen ist. Natürlich kommt es auch auf die Bewertung der Zeugenaussagen an, aber gerade da zu diesem Zeitpunkt mehrere Becher geflogen sind, kann sich auch so mancher Zeuge geirrt haben. Und dies hat wiederrum nichts mit dem Versagen der Judikative zu tun, sondern mit der komplizierten Beweisführung, welche sich aus der menschenbevölkerten Szenerie ergibt.
3. Sollte der Angeklagte freigesprochen werden, so wäre der Verein gut damit bedient NICHT zivilrechtlich gegen den mutmaßlichen Täter vorzugehen, da man sich die anfalllenden Gerichts- und Anwaltskosten wahrlich sparen kann!
- pipes
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Also wenn er von seinen Kumpels zum Helden gekürt wird, weil er einen Volltreffer landet und dann noch eine Zeugin ihn eindeutig als den Schuldigen identifiziert hat, dann sollte das ja wohl ausreichen.
Vorallem bei den Kumpels kann man davon ausgehen, dass die hier keinen Sündenbuck suchen wollen sondern einfach nur zu doof waren, ihre Fresse zu halten.
Vorallem bei den Kumpels kann man davon ausgehen, dass die hier keinen Sündenbuck suchen wollen sondern einfach nur zu doof waren, ihre Fresse zu halten.
Ich mag keine Leute, die einfach mitten im Satz
Heute steht in den STN, dass am Freitag der Prozess gegen den mutmaßlichen Becherwerfer stattfindet.
http://www.kickersnews.de/?p=904#more-904
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- Heiko K.
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Und die Jahre ziehen ins Land...
Historische Kickers-Bücher zum Download: http://www.kickers-stuttgart.de - Mittlerweile 15.649 originalgetreue Seiten verfügbar.
- Killerauge
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- Registriert: Mittwoch 2. März 2005, 12:00
wat für ein scheissKillerauge hat geschrieben:Prozess wird verschoben, da die zuständige Richterin krank wurde. Selbige wird auch nach ihrer Krankheit in den Mutterschutz gehen...
(StN)
Am tag als in Cannstatt eine welt zerbrach....und alle Kickers sangen...daaaas war ein schöner tag als in Cannstatt eine welt zerbrach!!! *sing*
-
Bluespirit
- SchorleBlauWeiss
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- Registriert: Mittwoch 5. Juli 2006, 11:27
- Wohnort: Stuttgart
Wieso studieren?Baslerin hat geschrieben:Dann wird's Zeit für den Nachwuchs!!!SchorleBlauWeiss hat geschrieben:
Am besten ein Kickersfan.
Vor 3-4 Jahren gabs noch einen, ob der aber noch im Amt ist weiss ich nicht.
Auf Ihr Abiturienten - ab an die Uni um Jura zu studieren!!!
ich würde da zwei blaue (angehende) Juristen kennen, die für diesen Fall quasi perfekt wären..
-
moehringer
- Kickers-Fan
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- Registriert: Montag 27. Oktober 2003, 18:39
mer kennt sich!!! Ich muss aber ehrlich sagen, dass bei der scheinbar sehr dürftigen Beweisführung in dubio pro reo für den Angeklagten entschieden werden sollte (und ich das als Richter auch tun würde, siehe auch mein Beitrag oben)...Wahrscheinlich drücken sich die Herrschaften deswegen auch so, aber man weiß es nicht.
Hier gehts nunmal nicht darum, jemanden zu brandmarken und vorzuverurteilen, der definitiv die falsche Fußballgesinnung hat und darüber hinaus kein unbeschriebenes Blatt zu sein scheint, sondern objektiv zu klären ob er die Tat begangen hat oder nicht. Und wenn das so zweifelsfrei möglich gewesen wäre, dann wäre meiner Ansicht nach schon längst ein Urteil ergangen.
Hier gehts nunmal nicht darum, jemanden zu brandmarken und vorzuverurteilen, der definitiv die falsche Fußballgesinnung hat und darüber hinaus kein unbeschriebenes Blatt zu sein scheint, sondern objektiv zu klären ob er die Tat begangen hat oder nicht. Und wenn das so zweifelsfrei möglich gewesen wäre, dann wäre meiner Ansicht nach schon längst ein Urteil ergangen.
-
(weiß)blaues Blut
- Kickers-Fan
- Beiträge: 1638
- Registriert: Donnerstag 30. November 2006, 10:47
Strafbefehl gegen Becherwerfer
Der 39-jährige Fußballfan, der mit einem Becherwurf den Abbruch..., wird wahrscheinlich nicht mehr vor Gericht gestellt. Er bekommt einen Strafbefehl über acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wenn er dies akzeptiert und die Auflagen erfüllt, wird keine öffentliche Verhandlung stattfinden....
Die Stuttgarter Kickers hatten angekündigt, gegen den Becherwerfer zivilrechtlich vorzugehen, sie sprechen von rund 60 000 Euro Kosten.
Da werden sie wohl drauf sitzen bleiben. Wo nix ist, kann man auch nix holen
Der 39-jährige Fußballfan, der mit einem Becherwurf den Abbruch..., wird wahrscheinlich nicht mehr vor Gericht gestellt. Er bekommt einen Strafbefehl über acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wenn er dies akzeptiert und die Auflagen erfüllt, wird keine öffentliche Verhandlung stattfinden....
Die Stuttgarter Kickers hatten angekündigt, gegen den Becherwerfer zivilrechtlich vorzugehen, sie sprechen von rund 60 000 Euro Kosten.
Da werden sie wohl drauf sitzen bleiben. Wo nix ist, kann man auch nix holen
