Ich habe mir einfach mal die
Durchführungsbestimmungen des DFB (Teil 9: DFB-Vereinspokal, §§ 49 ff.) angeschaut.
Heimrecht (nochmal zum Mitschreiben): Auf das Heimrecht kann bei Pokalspielen nicht verzichtet werden. § 49 Nr. 2
Kalkulation:
§50 Abrechnungen der Spiele im DFB-Vereinspokal der Herren hat geschrieben:
1. Bei Pokalspielen gilt Einnahmeteilung. Der Einnahmeteilung unterliegen die Einnahmen aus dem Kartenverkauf und der Bandenwerbung. § 47 dieser Durchführungsbestimmungen bleibt unberührt.
2. Vor Teilung der Einnahmen sind nachstehende Positionen absetzbar:
2.1 Umsatzsteuer;
2.2 Veranstaltungskosten in Höhe von 15% der festgestellten Einnahmen ohne Umsatzsteuer;
2.3 Kosten für Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Schiedsrichter-Beobachter;
2.4 Fahrtkosten für die reisende Mannschaft für bis zu 22 Personen für das tatsächlich in Anspruch genommene Verkehrsmittel, die jedoch nicht höher sein dürfen als die Kosten für die Deutsche Bahn unter Einbeziehung aller möglichen Sondertarife. Bei Reisen bis zu 100 km einfacher Entfernung wird die zweite Wagenklasse vergütet, bei größeren Entfernungen die erste Wagenklasse. Die Benutzung von IC/lCE-Zügen ist zulässig.
2.5 Tatsächliche Übernachtungskosten im Falle einer Entfernung von mindestens 250 km vom Sitz des Vereins für höchstens 22 Personen und einer Nacht für nicht mehr als € 40,00 pro Person.
3. Von allen Pokalspielen ist innerhalb von 14 Tagen ein Beitrag in Höhe von 10% der Einnahmen aus Kartenverkauf und der nicht unter § 51 dieser Durchführungsbestimmungen fallenden Bandenwerbung nach Abzug der in Nr. 2. dieser Bestimmung genannten Positionen an den für den veranstaltenden Verein jeweils zuständigen Mitgliedsverband (Landesverband bei Amateur-Mannschaften, Ligaverband bei Lizenzliga-Vereinen) abzuführen. Diese Spielabgabe (Mitgliedsbeitrag) wird zentral vom DFB bei Ausschüttung der Einnahmen aus der zentralen Vermarktung der Medien- und Bandenwerbungsrechte gemäß § 51 dieser Durchführungsbestimmungen einbehalten und mit den Mitgliedsbeiträgen der Mitgliedsverbände, die
sich aus § 18 der DFB-Satzung ergeben, aufgerechnet. Auch gegenüber dem Spielpartner ist in diesem Zeitraum abzurechnen. Der gastgebende Verein ist am Spieltag zu einer Akontozahlung von mindestens 33 1/3% der Nettoeinnahme an die Gastmannschaft verpflichtet.
4. Kann ein Pokalspiel infolge höherer Gewalt nicht ausgetragen werden, gilt § 44 dieser Durchführungsbestimmungen entsprechend.
5. Für die Leistungen des DFB im Zusammenhang mit dem Wettbewerb wird eine Organisations- und Vermarktungspauschale erhoben. Die Höhe legt das DFB-Präsidium fest.
Daraus leite ich ab:
Kosten: K
Stadionmiete: M
Sicherheitsdienst: SD
Abgaben für den öffentlichen Personennahverkehr : ÖPNV
Umsatz: U
(zahlende) Zuschauer: Z
(durchschnittlicher) Ticketpreis: TP
Einnahmen aus Bandenwerbung: B
UnS: Umsatz nach Steuern
Umsatzsteuer: USt
Gewinn: G
Veranstaltungskosten(pauschale): V
Schiedsrichter etc.: SR
Reisekosten Gast: R
Übernachtungskosten Gast: Ü
Einnahmen (nach absetzbaren Positionen): E
Anteil DFB: DFB
Einnahmen Kickers: E(SVK)
K = M + SD + ÖPNV
U = Z x TP + B
UnS = U - USt
G = UnS - ( V + SR + R + Ü )
E = G - DFB
E(SVK) = 1/2 E + V - K
Das Ganze mal getestet an den Aussagen von Herrn Lorz ("Schwarze Null"):
Gegeben: K = 85.000; Z = 20.000; USt = 19% x U; V = 15% x UnS; DFB = 10% x G
Annahmen: B = 0 (als fixe Einnahmen unabhängig vom Stadion und somit vernachlässigbar); SR + R + Ü = 10.000
Gesucht: TP (für "schwarze Null" bei 20.000 Zuschauern in Cannstatt)
K = 1/2 E + V
= 0,5 ( G - DFB ) + 0,15 UnS = 0,5 ( G - 0,1 G ) + 0,15 UnS = 0,5 x 0,9 G + 0,15 U = 0,45 G + 0,15 UnS = 0,45 ( UnS - ( V + SR + R + Ü ) ) + 0,15 UnS = 0,45 ( ( U - USt ) - ( 0,15 UnS + 10.000 ) ) + 0,15 ( U - USt)
= 0,45 ( ( U - USt ) - ( 0,15 ( U - USt ) + 10.000 ) ) + 0,15 ( U - USt) = 0,45 ( ( U - 0,19 U) - ( 0,15 ( U - 0,19 U ) +10.000 ) ) + 0,15 ( U - 0,19 U ) = 0,45 ( 0,81 U - 0,15 ( 0,81 U ) - 10.000 ) + 0,15 ( 0,81 U )
= 0,45 ( 0,81 U - 0,1215 U - 10.000 ) + 0,1215 U = 0,45 ( 0,6885 U - 10.000 ) + 0,1215 U = 0,309825 U - 4.500 + 0,1215 U = 0,431325 U - 4.500 = 0,431325 ( Z x TP + B ) - 4.500 = 0.431325 (20.000 TP) - 4.500
= 8.626,5 TP - 4.500
85.000 = 8.626,5 TP - 4.500
80.500 = 8.626,5 TP
TP =~ 9,33
Antwort: Für eine "schwarze Null" bei 20.000 Zuschauern in Cannstatt müste der (durchschnittliche) Ticketpreis ca 9,33 € betragen.
Der Spaß könnte also in etwa hinkommen.
"Stop it, Ray. Even if you are facing a bitter aspect of life, drugs and murder are a foul for which there's no excuse. You deserve a red card for becoming such a pathetic fool."
(Shinichi Kudo)