Vorab auch von meiner Seite, Luigi, gute Genesung.
Das Foul von Leander Vochatzer hätte einen Platzverweis zur Folge haben müssen. Der WFV verweist bezüglich eines Foulspiels und dessen Folgen auf die Spielregeln 2022/2023 des DFB (
.
Unter Ziffer 12 findet man dort beim Stichwort "Feldverweis" bei den Tatbeständen auch "grobes Foulspiel".
Weiter unten findet sich die Definition des groben Foulspiels:
"Grobes Foulspiel
Tacklings oder Zweikämpfe, die die Gesundheit des Gegners gefährden oder übermäßig hart oder brutal ausgeführt werden, sind als grobes Foul zu ahnden. Ein Spieler, der im Kampf um den Ball übermäßig hart von vorne, von der Seite oder von hinten mit einem oder beiden Beinen in einen Gegner hineinspringt oder die Gesundheit des Gegners gefährdet, begeht ein grobes Foul."
Es waren also wirklich alle Tatbestandsmerkmale für die Rote Karte erfüllt. Das Problem bei einer engen Auslegung des Begriffs der Gesundheitsgefährdung wäre, dass bei einem Körperkontaktspiel wie dem Fußball es ziemlich schnell zu Feldverweisen kommen könnte. Während das platzverweiswürdige Sozialverhalten in den Regeln ziemlich detailliert beschrieben wird, fehlt es beim groben Foul und der Gesundheitsgefährdung an einer näheren Präzisierung. Wenn ich z. B. im Strafraum zu einem Fallrückzieher ansetze und nicht ausschließen kann, dass ein Gegenspieler nicht getroffen wird, nehme ich grob fahrlässig die Möglichkeit einer Verletzung des anderen in Kauf. Das hätte hier schon ausreichen müssen. Grob falsch lag der Schiri m. E. damit, gleich die Gelbe Karte zu zeigen, ohne die Verletzung zu berücksichtigen. Hier sollte des Schiris eine entsprechende Maßgabe erteilt werden.
Wir sollten hier aber nicht jammern. Bei einer derartigen Regelauslegung hätte Dickl im letztjährigen Finale gegen Ulm vom Platz müssen.