Ralphonso hat geschrieben:sorry pupsi, aber sieht in wirklichkeit anderst aus: ein kumpel von mir wurde beim koksen erwischt (an- und abfahrt mit taxi)
fahrverbot von 9 monaten und lappen bekommt er erst wieder nach bestandener mpu. warum? kein plan
sorry, ralphi, wenn dass mit deinem kumpel nicht schon vor 2004 war, sieht dass in wahrheit nur anders aus, wenn man sich von den verwaltungsbehörden inkl. arzt übern tisch ziehen lässt oder nen scheiß anwalt hat...
erstmal ist das, was du meinst kein fahrverbot (max. drei monate), sondern ne führerscheinentziehung, kleiner aber feiner unterschied...
1. im strafrechtlichen verfahren ist laut bgh nötig, dass
aus der tat darauf geschlossen werden kann, dass der täter die sicherheit des straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen interessen unterzuordnen bereit ist und somit ungeeignet ist, ein fahrzeug zu führen. zum beispiel bei ner trunkenheitsfahrt oder bei gefährdung des straßenverkehrs. das wäre bei deinem kumpel eben gerade nicht der fall, da er "nur" bekokst war!
==> nur allgemeine kriminalität (hier btmg-verstoß) und keine verletzung von Verkehrssicherheitsbelangen = kein führerscheinentzug
(übrigens: die entscheidung wurde von einem richter schluckebier mitgefertigt
)
2. da ich aber denke, dass es hier ein verwaltungsrechtliches ding war, hierzu auch noch ne entscheidung des vgh mannheim, die an die des bgh anschließt:
[...] eine ungeeignetheit liegt regelmäßig vor, wenn der Fahrerlaubnisinhaber gelegentlich Cannabis konsumiert
und nicht zwischen Konsum und Fahren trennt.
==> kiffen bzw. koksen und fahren = lappen weg; kiffen bzw. koksen und nicht fahren, also konsum und fahren trennen (evtl. wird hier ein gutachten verlangt) = lappen nicht weg.
wenn du willst, kannste zu dem thema ne seminararbeit von mir haben...
sorry für off topic, wollt das aber so icht stehen lassen...
"Don't say, that you have the cat in the sack, when you don't have the cat in the sack!"
Giovanni Trappatoni
BlueBoys - Sektion Deutsch-Südwest