https://ausschreibungen-deutschland.de/ ... _Stuttgart
Quelle Frage und Antworten:
Antwortenkatalog
Vergabestelle:Landeshauptstadt Stuttgart -
Maßnahme:GAZI Stadion - Neubau Gegentribüne (Nord)
Vergabe:Architekten- und Tragwerksplanerleistungen
Vergabe-Nr:VgV_GAZI_001
Inhaltsverzeichnis
[ID: 6994] Zuschauerzahl Referenz 1
[ID: 6968] Bieterfrage
[ID: 6950] Mehrfache Teilnahme?
Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren
lfd. Nummer A-3
Frage: Betreff: »[ID: 6994] Zuschauerzahl Referenz 1«
Inhalt: »In der Auslobung für Referenz 1 ist die Zuschaueranzahl für volle
Punktzahl mit mindestens 4.000 Sitzplätzen angegeben.
Nach unserem Wissen sind auf der neuen Gegentribüne des GAZIStadions eine Mischung aus Steh- und Sitzplätzen gewünscht, hierbei
sollen in der Mehrheit Stehplätze vorgesehen werden. Insofern ist die
Frage, ob ein Referenzprojekt mit einer Mischung aus Steh- und
Sitzplätzen und einer Gesamtzuschauerzahl über 4.000 auch mit der
vollen Punktzahl gewertet wird.«
Antwort: Betreff: »AW: Zuschauerzahl Referenz 1«
Inhalt: »Die neue Gegentribühne am GAZI- Stadion soll ca. 4.000
Zuschauer (Steh- und Sitzplätze) aufnehmen können. Ein
Referenzprojekt mit einer Mischung aus Steh- und Sitzplätzen
und einer Gesamtzuschauerzahl über 4.000 wird mit der vollen
Punktzahl gewertet werden.«
lfd. Nummer A-2
Frage: Betreff: »[ID: 6968] Bieterfrage«
Inhalt: »Sind eventuelle Nachunternehmer ohne Eignungsleihe für die
Leistungsphasen 6-8 bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages zu
benennen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt? Wenn eine
Benennung notwendig ist, in welcher Form ist diese zu machen?«
Antwort: Betreff: »AW: Bieterfrage«
Inhalt: »Wenn Sie keine Eignungsleihe in Anspruch nehmen sind
Nachunternehmer erst in der Angebotsphase des
Vergabeverfahrens (2.Stufe) über das Formblatt "II.3 EU -
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" zu benennen.«
lfd. Nummer A-1
Frage: Betreff: »[ID: 6950] Mehrfache Teilnahme?«
Inhalt: »Wir würden uns gern zusammen mit einem Büro der Tragwerksplanung
bewerben. Dieses Büro hat mehrere Außenstellen in Deutschland, es
wäre also möglich, dass sich auch eine andere Außenstelle für das
Verfahren bewirbt (zusammen mit einem anderen Architekturbüro).
Ist dies zulässig?«
Antwort: Betreff: »AW: Mehrfache Teilnahme?«
Inhalt: »
Nach herrschender Rechtsprechung sind solche
Verhaltensweisen vergaberechtlich nicht statthaft, die gegen den
im Vergabeverfahren erforderlichen Geheimwettbewerb
zwischen den beteiligten Bietern verstoßen. Entscheidend ist der
konkrete Einzelfall.
Als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Mehrfachbewerbung
höchstwahrscheinlich nicht möglich.Ein Verstoß gegen den
Geheimwettbewerb liegt nämlich in der Regel dann vor, wenn ein
Bieter nicht nur ein eigenes Angebot abgibt, sondern sich
daneben auch als Mitglied einer Bieteremeinschaft für dieselbe
Leistung bewirbt. Solche Angebote werden im Regelfall in
Kenntnis des jeweils anderen abgegeben (OLG Düsseldorf,
Beschluss vom 16.11.2010 - Verg 50/10, ibr-online).
Die Vergabestelle muss, nachdem sie Kenntnis von der
Verbundenheit erlangt hat, prüfen und würdigen, ob der Inhalt
der von den verbundenen Unternehmen abgegebenen Angebote
durch die sich aus der Verbundenheit ergebenden
Verflechtungen und Abhängigkeiten konkret beeinflusst worden
ist. Es genügt für den Ausschluss dieser Unternehmen jede
Feststellung eines Einflusses. VK Westfalen, Beschluss vom
30.01.2018 - VK 1-42/17
Im Teilnahmewettbewerb ist eine Doppelbewerbung als
Nachunternehmer bei zwei Architekturbüros grundsätzlich nicht
zu beanstanden. Die genannte Einzelfallprüfung findet dann
statt, wenn dasselbe Büro bei zwei Architekturbüros als
Nachunternehmer in der Angebotsphase (2.Stufe des
Verfahrens) beteiligt ist. Hier kann es nach o.g. Urteilen zum
Ausschluss einzelner Angebote kommen.
«