Haftentlassung früherer RAF-Terroristen weiter umstritten
Mohnhaupt und Klar auf Fahndungsfotos
24. Januar 2007
Die mögliche vorzeitige Haftentlassung der früheren RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar ist weiter umstritten. Während sich der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber in der F.A.Z. gegen eine vorzeitige Freilassung von Mohnhaupt und Klar aussprach, setzte sich der Theologe und SPD-Politiker Richard Schröder für eine Entlassung beider Häftlinge ein. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle plädierte dafür, Klar nur dann zu begnadigen, wenn dieser seine Taten bereue.
Die Bundesanwaltschaft hatte beantragt, für Frau Mohnhaupt den Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Sie hat mittlerweile knapp 24 Jahre ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesessen. Im Fall Klar prüft Bundespräsident Horst Köhler eine Begnadigung.
Stoiber: Täter müssen Reue zeigen
Brüderle sagte, bei Klar müsse man sehen, „ob er Bereitschaft zur Reue zeigt“. Gegen die Prüfung einer vorzeitigen Entlassung Mohnhaupts habe er keine Einwände. Sie habe „ihre Mindeststrafzeit abgesessen“.
Schröder sagte, das Mindeststrafmaß hätten Mohnhaupt und Klar „bereits deutlich erfüllt“. Auch bestehe bei beiden keine „Gefahr eines Rückfalls, also eine Gefahr für die Gemeinschaft“. In einem solchen Fall sei es allgemein üblich, diese Menschen zu entlassen. „Der Rechtsstaat tut gut daran, die Strenge mit Güte so zu verbinden, dass er also nicht von Strafen ablässt, Reststrafen aber sehr wohl erlässt“, sagte Schröder.
Stoiber hielt dagegen, dass beide Täter keine Reue gezeigt hätten. Es sei richtig, dass ein starker Staat auch seinen Feinden vergeben können müsse. Voraussetzung dafür sei aber eine echte Reue. „Nicht der Staat schuldet den RAF-Terroristen ein Signal der Versöhnung, sondern die Terroristen müssen zunächst einmal ihre Taten ehrlich bedauern und sich zum Rechtsstaat bekennen“, So Stoiber. Mohnhaupt und Klar müssten die Angehörigen ihrer Opfer um Verzeihung bitten. Erst dann könne man über weitere Schritte nachdenken.
„Haft nur noch Verwahrung“
Michael Buback, Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, sagte, für ihn spiele es eine Rolle, inwieweit Klar seine Tat bereue. Ihm sei es zudem wichtig zu wissen, wie das Attentat abgelaufen sei und wer seinen Vater erschossen habe.
Das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock sagte, im Sinne der Resozialisierung sei eine „überlange Haft an sich schon nicht angezeigt“. Etwa ab dem zwölften Haftjahr setze bei Gefangenen „so etwas wie eine Zerstörung der Persönlichkeit ein“. Von da an habe Haft „nur noch den Sinn von Verwahrung“. Auch andere frühere RAF-Mitglieder müssten die Chance haben, „für sich selber auch festzustellen, wie falsch wir da lagen - was wir wirklich verbrochen haben“. Das erfordere eine „Umgebung“, die es im „Gefängnis eigentlich regelmäßig nicht“ gebe.
Text: FAZ.NET
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Unglaublich! ... ich verstehe dass nicht