Andrew Webster "neuer Bosman"? BL ist entsetzt!

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Horschdi
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Andrew Webster "neuer Bosman"? BL ist entsetzt!

Beitrag von Horschdi »

sport1.de:

Angst vor neuem "Bosman"

Ein Gerichtsurteil bringt das Transfersystem ins Wanken. Die Bundesliga reagiert entsetzt.

Frankfurt/Main - Die Bundesliga hat mit Entsetzen und Unverständnis auf das bahnbrechende Urteil des Obersten Sportgerichtshofs (CAS) im Fall des schottischen Profis Andy Webster reagiert.

Andy Webster hat bei Wigan Athletic noch einen Vertrag bis ins Jahr 2009

Das Urteil könnte ähnlich dramatische Auswirkungen auf den Profifußball haben wie im Jahr 1995 der "Fall Bosman".

Nach dem CAS-Urteil im Fall Webster muss der Spieler selbst oder der aufnehmende Verein allerdings nicht - wie von der Fifa gefordert - eine hohe Konventionalstrafe, sondern lediglich das noch ausstehende Gehalt zahlen.

Im Fall Webster bedeutet das: Statt der Fifa-Strafe in Höhe von 625.000 britischen Pfund (rund 840.000 Euro) muss Webster nur ein Jahresgehalt (rund 200.000 Euro) als Strafe zahlen.

Fifa-Bestimmung als Auslöser

Die englische Tageszeitung "Independent" schrieb bereits von einem "Erdbeben".

Auslöser für das Urteil war der in 2001 auf Druck der EU vom Weltverband Fifa eingeführte Artikel 17. Dieser besagt, dass ein Profi bei einem Wechsel ins Ausland seinen Kontrakt nach einer "geschützten" Laufzeit von drei (bis zum 28. Lebensjahr) oder zwei Jahren (nach dem 28. Lebensjahr) einseitig auflösen kann.

"Das kann verheerende Folgen haben"

"Sollte das Urteil in dieser Form zur generellen Anwendung kommen, kann dies verheerende Folgen haben", erklärte Holger Hieronymus, Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga (DFL):

"Wir dürfen nicht zulassen, dass künftig Arbeitsverträge einseitig und ohne triftigen Grund aufgelöst werden dürfen. Die Entscheidung ist mit den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts nicht vereinbar. Solange es keine arbeitsrechtliche Klärung gibt, wird die DFL keine internationale Freigabe erteilen."

Die Liga-Spitze analysiert mit ihren Juristen derzeit eingehend die Konsequenzen des Urteils.

DFL will kämpfen

Im Dialog mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und im Rahmen des Verbandes der Europäischen Fußball-Ligen (EPFL) wird der Ligaverband gemeinsam an einer solidarischen Position des Fußballs arbeiten.

"Im Sinne unserer Klubs werden wir alles daran setzen, damit ein wesentlicher Grundsatz erhalten bleibt: Verträge sind zu erfüllen", sagte Hieronymus.

Bundesliga-Manager lehnen Entscheidung ab

Manager Horst Heldt vom deutschen Meister VfB Stuttgart sprach den Richtern in Lausanne jegliche Praxisnähe ab:

"Das haben Leute entschieden, die in der Praxis keine Ahnung haben. Die großen Vereine werden die kleinen Klubs noch mehr schlucken."

Auch Bayern Münchens Vorstandsboss Karl-Heinz Rummenigge, zugleich Vorsitzender der Europäischen Klub-Vereinigung (ECA), "bedauerte" das Urteil:

"Weil damit wieder einmal die Position und die Planungssicherheit der Klubs geschwächt wird."

Schalkes Manager Andreas Müller meinte: "Die Klubs halten die Verträge ein und müssen am Ende bluten. Man sollte darüber nachdenken, ob man gewisse Gehaltszahlungen erst im letzten Jahr vornimmt."

"Bar jeder Sachkenntnis"

Laut Bayer Leverkusens Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser hat die Fifa das CAS-Urteil selbst verschuldet und mit der Einführung des Artikels 17 ein Eigentor geschossen.

"Mich überrascht das Urteil nicht. Das Problem ist der Artikel 17 selbst. Dieser wurde bar jeder Sachkenntnis und völlig ohne Not eingeführt. Aus irgendeinem Grund war man wohl der Ansicht, Spieler nicht länger als drei Jahre binden zu können", sagte Holzhäuser.

Vorteil für die Spieler

Den Profis spielt das Urteil unterdessen in die Karten. So könnte sich der Berliner Marko Pantelic, dessen Dreijahresvertrag im Juni 2009 ausläuft, bei einem möglichen Transfer ins Ausland für rund 1,5 Millionen Euro freikaufen.

Normalerweise wäre der Serbe nicht für weniger als vier Millionen Euro zu haben.

van der Vaart will Paragraph 17 nicht nutzen

Glück hatte in diesem Zusammenhang zuletzt der Hamburger SV. Mittelfeldstar Rafael van der Vaart sagte bereits, seinen angekündigten Abschied vom HSV keinesfalls mit Hilfe des Fifa-Paragraphen 17 erwirken zu wollen.

"Das will ich nicht. Ich habe den Verantwortlichen auch bereits gesagt, dass ich das nicht tun werde", erklärte der 24-Jährige.

Transfer-System in Gefahr

Die Fifa verwies in ihrer Reaktion auf das CAS-Urteil auf die Problematik, dass sich die Entschädigung, die ein Spieler schuldet, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund vorzeitig auflöst, ohne Weiteres im Voraus berechnen lasse.

Für das System sei dies verheerend. Die Hände reiben könnten sich wohl einzig die Spielervermittler, die ihre Klienten gewinnbringend neuen Klubs anbieten könnten.

Bruchhagen "nicht amüsiert"

"Deshalb müssen wir bei Vertragsabschlüssen in der Zukunft noch genauer auf den Charakter des Spielers achten", erklärte Frankfurts Vorstandsboss Heribert Bruchhagen, der nach dem CAS-Urteil bereits ein Treffen mit Klub-Anwalt Christoph Schickhardt anberaumte:

"Natürlich bin ich nicht amüsiert über das Urteil. Es ist nicht schön, wenn Verträge nach zwei Jahren keinen Wert mehr haben. Welche Konsequenzen das für uns haben wird, kann ich schon erahnen. Aber wenn die Straßenverkehrsordnung geändert wird, dann muss ich mich auch danach richten", meinte Bruchhagen.

Quelle: http://www.sport1.de/de/sport/artikel_2160601.html
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Kicker:

FIFA und DFL verärgert über CAS

"Verheerende Folgen"

Ein Urteil des Internatinalen Sportgerichtshofs CAS zum Wechsel des Spielers Andy Webster von Heart of Midlothian zu Wigan Athletic im Jahr 2006 hat große Unsicherheit ausgelöst. Der CAS hatte den Transfer trotz eines noch bestehenden Vertrages von Webster für rechtmäßig erklärt und den Spieler lediglich zur Zahlung der noch ausstehenden Gehaltszahlungen an seinen Ex-Club verpflichtet.

Bild

Andy Webster bei der Vorstellung durch die Rangers.
Andy Webster (heute Glasgow Rangers): Juristischer Sieg für ihn - Niederlage für den Fußball?


Grundlage für diese Entscheidung war für den CAS Artikel 17. Abs. 1 des FIFA-Reglements, wonach Profis nach Ablauf einer Schutzzeit von maximal drei Jahren ihren Verein ins Ausland verlassen können.

Die FIFA zeigte sich am Donnerstag in einer Reaktion tief besorgt über das Urteil und interpretiert diese Regel grundlegend anders: "Der Weltfußballverband ist der Ansicht, dass das Urteil zugunsten des Spielers weitreichende und verheerende Folgen für den gesamten Fußball haben wird." FIFA-Präsident Joseph Blatter sprach von einem "Pyrrhussieg für die Spieler". Mit dem Urteil sei der Grundsatz der Vertragsstabilität hinter die kurzfristigen Interessen des betroffenen Spielers gestellt worden.

Abwehrspieler Webster, der mittlerweile bei Glasgow Rangers unter Vertrag steht, war zunächst von der FIFA-Schlichtungskammer zur Zahlung von rund 840.000 Euro verurteilt worden und hatte dagegen vor dem CAS geklagt. Die Summe reduziert sich nun auf rund 200.000 Euro. Gewinner des Urteils wären nach Ansicht der FIFA allein die Spielervermittler, die ihre Klienten gewinnbringend neuen Klubs anbieten können. Kleine Klubs würden fortan noch mehr damit zu kämpfen haben, dass ihre Spieler nach Ablauf der Schutzzeit aggressiv umworben werden.

Darüber hinaus würde laut dem Weltverband der Anreiz, neue Spieler zu fördern und auszubilden, vermutlich besonders bei wohlhabenden Klubs sinken. Da Spielerverträge nun zu einem berechenbaren Preis aufgelöst werden können, würden diese eher versuchen, in großem Maße neue Spieler zu verpflichten.

Aus der Bundesliga meldete sich als erster Bayern-Vorstandsvorsitzender Karl-Heinz Rummenigge zu Wort: "Ich bedauere dieses Urteil sehr, weil damit wieder einmal die Position und die Planungssicherheit der Clubs geschwächt werden."

Am Freitagnachmittag legte die DFL nach. In Übereinstimmung mit der FIFA sprach der Liga-Verband von möglicherweise "verheerenden Folgen": "Gemeinsam mit der FIFA sind alle internationalen und nationalen Verbände sowie die Profi-Ligen und ihre Interessenvertretungen aufgefordert, Maßnahmen zur Wahrung der Vertragsstabilität zu prüfen", so Holger Hieronymus. Der DFL-Geschäftsführer weiter: "Wir dürfen nicht zulassen, dass künftig Arbeitsverträge einseitig und ohne triftigen Grund aufgelöst werden dürfen. Die Entscheidung ist mit den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts nicht vereinbar. Wir bleiben daher bei unserem Prinzip: Solange es keine arbeitsrechtliche Klärung gibt, wird die DFL keine internationale Freigabe erteilen."

Nicht überrascht von dem Urteil war Leverkusens Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser. Für ihn hat die FIFA das Urteil selbst verschuldet: "Das Problem ist der Artikel 17 selbst. Dieser wurde bar jeder Sachkenntnis und völlig ohne Not eingeführt. Aus irgendeinem Grund war man wohl der Ansicht, Spieler nicht länger als drei Jahre binden zu können", sagte Holzhäuser dem Sport-Informations-Dienst (sid).

Frankfurts Vorstandschef Heribert Bruchhagen kommentierte das Urteil mit einem treffenden Vergleich: "Natürlich bin ich nicht amüsiert über das Urteil. Es ist nicht schön, wenn Verträge nach zwei Jahren keinen Wert mehr haben. Welche Konsequenzen das für uns haben wird, kann ich schon erahnen. Aber wenn die Straßenverkehrsordnung geändert wird, dann muss ich mich auch danach richten", meinte Bruchhagen.

Quelle: www.kicker.de
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dpa-Meldung:

Webster-Urteil erregt FIFA - Profis können vor Vertragsende wechseln

Veröffentlicht: 01.02.2008 - 12:07 Uhr Quelle: dpa

Das Transfersystem im Profi-Fußball steht nach einem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS vor einer grundlegenden Änderung. Der CAS erklärte den Wechsel des schottischen Spieler Andy Webster von Heart of Midlothian zu Wigan Athletic im Jahr 2006 trotz eines noch bestehenden Vertrages für rechtmäßig und verurteilte den 28-Jährigen lediglich zur Zahlung der noch ausstehenden Gehaltszahlungen an seinen Ex-Club. Als Grundlage für diesen Entscheid zog das Gericht Artikel 17. Abs. 1 des Reglements des Weltverbandes FIFA heran, wonach Profis nach Ablauf einer Schutzzeit von maximal drei Jahren ihren Verein ins Ausland verlassen können.

Die FIFA interpretiert diese Regel allerdings grundlegend anders und reagierte empört auf das CAS-Urteil. «Der Weltfußballverband ist der Ansicht, dass das Urteil zugunsten des Spielers weitreichende und verheerende Folgen für den gesamten Fußball haben wird», teilte der Weltverband in einer schriftlichen Erklärung mit. Präsident Joseph Blatter sprach von einem «Pyrrhussieg für die Spieler».

Webster war zunächst von einer FIFA-Kammer zur Zahlung von einer Million Euro verurteilt worden und hatte dagegen vor dem CAS geklagt.

Die Summe reduziert sich nun auf rund 200 000 Euro. Heart of Midlothian hatte den Transferwert seines Profis mit mehr als 5 Millionen Euro bemessen und selbst Klage beim CAS eingereicht.

Gut zwölf Jahre nach dem sogenannten Bosman-Urteil erleichtern sich damit erneut die Möglichkeiten für Profis, den Verein zu wechseln. Vereine haben bei langfristigen Verträgen von mehr als drei Jahren keine Möglichkeit mehr, die Transfersumme auszuhandeln. «Für das System ist dies verheerend. Die Hände reiben können sich wohl einzig die Spielervermittler, die ihre Klienten, wie im Fall von Webster, gewinnbringend neuen Clubs anbieten können», schrieb die FIFA in ihrer Stellungnahme.

Rummenigge bedauert Webster-Urteil

Das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS im Rechtsstreit um den Vereinswechsel des schottischen Fußball- Profis Andy Webster ist beim deutschen Rekordmeister Bayern München auf Kritik gestoßen. «Ich bedauere dieses Urteil sehr, weil damit wieder einmal die Position und die Planungssicherheit der Clubs geschwächt werden», sagte der Vorstandsvorsitzende Karl-Heinz Rummenigge am Freitag. Der CAS hatte den Wechsel Websters von Heart of Midlothian zu Wigan Athletic im Jahr 2006 trotz bestehenden Vertrages für rechtmäßig erklärt und den Spieler nur zur Zahlung der ausstehenden Gehälter verurteilt.

Quelle: dpa

Andrew Webster:
Glasgow Rangers, Premier League (SCO)

Geburtsdatum: 23.04.1982
Alter: 25
Größe: 1,83
Nationalität: Schottland
Fuss: rechts

Verein (RN): Glasgow Rangers (Nr.22)
Position: Abwehr
Positionsdetails: Innenverteidigung
Länderspiele: 22 Spiele für Schottland
Vertrag bis: 30.06.2008
Marktwert: 1.500.000
Spielerberater: Duddy, Charlie

Wurde wegen Vertragsbruch, bei seinem Wechsel zu Wigan Athletic, zu 2 Spielen Sperre für die Saison 07/08 und 900.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Transferhistorie:
99/00 01.2000 von eigener U19 zu Arbroath FC
00/01 03.2001 von Arbroath FC zu Heart of Midlothian FC 110.000 Ablöse
06/07 07.2006 von Heart of Midlothian FC zu Wigan Athletic ablösefrei
06/07 01.2007 von Wigan Athletic zu Glasgow Rangers ausgeliehen (ablösefrei)
Zuletzt geändert von Horschdi am Samstag 2. Februar 2008, 14:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Horschdi »

Das meint die BILD-Zeitung dazu:

Das neue Bosman-Urteil

Super-Stars zum Schnäppchen-Preis

BILD beantwortet die wichtigsten Fragen zum Hammer-Urteil

Von PETER WENIG und ROBERTO LAMPRECHT

Dieses Urteil droht das Transfer-System des Fußballs so sehr zu erschüttern wie das Bosman-Urteil 1996!

Damals setzte der Belgier Jean-Marc Bosman durch, dass Profi-Spieler ablösefrei nach Vertragsende wechseln dürfen.

Jetzt hat der Schotte Andy Webster (25) vorm Internationalen Sportgericht CAS erreicht, vorzeitig aus seinem laufenden Vertrag ins Ausland wechseln zu können – als Ablöse muss nicht der Marktwert bezahlt werden, sondern nur eine Summe in Höhe des Gehaltes für die Restvertragslaufzeit!

Auf dieses Sensations-Urteil könnten sich andere Spieler jetzt berufen und ebenfalls klagen, um ihren Verein trotz langfristigen Vertrags verlassen zu können.

Das neue Bosman-Urteil
- Siegte vor Gericht: Der Schotte Andy Webster
- Kam 2005 für 5,5 Mio Euro von Ajax Amsterdam: Rafael van der Vaart - Früher 20 Mio JETZT 4Mio
- Seit 2001 bei Chelsea: Frank Lampard - Früher 40 Mio JETZT 5,5 Mio
- Seit 2003 bei Barca: Ronaldinho - Früher 80 Mio JETZT 17 Mio


BILD beantwortet die wichtigsten Fragen zum neuen Bosman-Urteil.

Wie läuft ein Spielerwechsel bisher ab?

Spielerwechsel sind bei laufendem Vertrag bei Zustimmung von Spieler und von Vereinen möglich. Falls vertraglich keine Ausstiegsklausel festgelegt ist, wird die Ablösesumme verhandelt. Nach Vertragsende ist ein Wechsel ablösefrei.

Was ändert sich jetzt, wenn ein Spieler den Verein wechselt?

Das Webster-Urteil, auf das die Fifa mit Empörung reagiert, ist ein Einzel-Urteil und erst mal nicht bindend für Profis und Vereine. Eröffnet aber allen wechselwilligen Spielern zu klagen.

Das Urteil, auf Grundlage von Fifa-Paragraph 17 Absatz 1 (s. unten) gefällt, sieht vor: Ein Spieler kann beim Wechsel ins Ausland – und nur dann! – seinen Vertrag nach drei Jahren kündigen. War er bei der Unterschrift mindestens 28 nach zwei Jahren. Der Verein bekommt als Entschädigung nur das ausstehende Gehalt.

Die Nationalität des Spielers ist dabei uninteressant.

Sind Wechsel innerhalb der Bundesliga betroffen?

Nein! Der Fifa-Paragraph 17.1. sieht nur Wechsel ins Ausland vor.

Könnten Profis, die innerhalb der Bundesliga wechseln wollen, trotzdem vor einem Europäischen Gericht klagen?

Deutschlands bekanntester Sport-Anwalt Christoph Schickhardt: „Theoretisch ja. Aber der Instanzenzug muss eingehalten werden. Ein solches Verfahren würde zehn Jahre dauern.“

Wer hat das Webster-Urteil gefällt?

Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne ist die letzte Entscheidungsinstanz für Sportverbände und die Nationalen Olympischen Komitees.

Im Fall Webster überstimmt der CAS ein Fifa-Urteil vom 4. April 2007, in dem der Schotte nach seinem Wechsel – unter Berufung auf Fifa-Artikel 17 – von Heart of Midlothian zu Wigan (England) wegen Vertragsbruchs zu einer Geldstrafe (840 000 Euro) verdonnert wurde. Webster zog deshalb vors CAS. Jetzt wurde die Zahlung auf 200000 Euro reduziert – sein noch ausstehendes Gehalt.

Was steht in Paragraph 17?

Der Paragraph 17 wurde 2005 auf Druck der EU-Kommission ins Fifa-Regelwerk aufgenommen. Demnach darf ein Spieler nach drei Jahren Vertragslaufzeit seinen Verein ins Ausland verlassen, egal wie lange der Vertrag noch gültig ist. Wer bei Vertragsabschluss mindestens 28 ist, sogar bereits nach zwei Jahren.

Problem: Die Berechnung der Ablösesumme ist in Paragraph 17 nicht geklärt.

Wer ist der neue Bosman?

Andy Webster spielt mittlerweile bei Glasgow Rangers. Sein Wechsel im Sommer 2006 von Heart of Midlothian zu Wigan in die Premier League brachte alles ins Rollen. Der Verteidiger hat 21 Länderspiele für Schottland gemacht.

Werden die Gehälter steigen?

Ja! HSV-Sportchef Dietmar Beiersdorfer rechnet mit einer Umverteilung der Geldströme: „Die Ablösesummen werden tendenziell geringer werden und die Gehälter steigen.“

Ist das Urteil anfechtbar?

Die DFL prüft juristische Reaktionen. DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus: „Wir dürfen nicht zulassen, dass künftig Arbeitsverträge einseitig und ohne triftigen Grund aufgelöst werden dürfen. Die Entscheidung ist mit den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts nicht vereinbar. Solange es keine arbeitsrechtliche Klärung gibt, wird die DFL keine internationale Freigabe erteilen.“

Quelle: www.bild.de

BILD-Kommentar:

Wie wäre es mit Anstand statt Gier?

Von Matthias Brügelmann

Das Bosman-Urteil hat den Fußball verändert. Seitdem machen sich bei Wechseln auch mittelmäßige Kicker die Taschen voll.

Jetzt hat wieder ein Gericht entschieden. Wieder sind die Fußball-Millionäre fein raus – und die Vereine die Dummen.

Wenn irgendwo einer mit noch mehr Scheinen wedelt, kündigen die Spieler in Zukunft einfach.

Die Klub-Bosse sind also darauf angewiesen, dass die Stars ihre unterschriebenen Verträge auch einhalten.

Wie wäre es also mal mit Anstand statt Gier?

Die Fußball-Millionäre könnten durch Vertragstreue ein Zeichen setzen.

Aber wer glaubt in diesem Geschäft ernsthaft daran...

Quelle: www.bild.de
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Ford K
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Beitrag von Ford K »

Eigentlich ist das Urteil doch typisch für den Zeitgeist: Die RECHTE eines Spielers auf freie Berufswahl werden hochgehalten, die PFLICHTEN, die sich aus einem Vertrag ergeben, relativiert. Ich wage mal eine "prophetische" Aussage: "Die Bundesliga" wird vermutlich nur dann entsetzt sein, wenn ihre besten Spieler von ausländischen Klubs abgeworben werden. Wenn es aber darum geht, Talente aus unterklassigen Vereinen in die BL zu locken, werden sie sich dieses Urteil zu Nutze machen.
Im März dachten alle, es geht aufwärts. April April...
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Buddy
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Beitrag von Buddy »

Ford K hat geschrieben:Ich wage mal eine "prophetische" Aussage: "Die Bundesliga" wird vermutlich nur dann entsetzt sein, wenn ihre besten Spieler von ausländischen Klubs abgeworben werden. Wenn es aber darum geht, Talente aus unterklassigen Vereinen in die BL zu locken, werden sie sich dieses Urteil zu Nutze machen.

Das Urteil gilt doch nur bei einem Wechsel ins Ausland.

Jetzt sollte man aber noch in die Verträge reinschreiben, dass auch die Vereine den Spielern einfach kündigen können ohne etwas zahlen zu müssen.
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Heiko K.
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Beitrag von Heiko K. »

Diese Drei-Jahres-Frist gilt übrigens nicht etwa nur für einzelne Verträge, sondern für die tatsächliche Zeit die ein Spieler bei einem Verein verbracht hat. Das hat unerfreuliche Konsequenzen:

Hat man einen Spieler drei Jahre gehabt, so ist eine Vertragsverlängerung nicht mehr das Papier wert. Der Verein verpflichtet sich den Spieler zu bezahlen und den Vertrag zu erfüllen, der Spieler dagegen kann jederzeit wechseln.

Noch besser: Ein Amateurspieler, der nach einem oder zwei Jahren zur Ersten aufrückt, bekommt diese Jahre auf seine Wechselfrist angerechnet.
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