Harald Schmidt droht Ärger wegen Ticket-Kauf
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Harald Schmidt droht Ärger wegen Ticket-Kauf
Ich fall vom Glauben ab:
Harald Schmidt droht Ärger wegen Ticket-Kauf
Die Aktion war nett gemeint, hat aber wohl ein böses Nachspiel. Harald Schmidt hat einem Besucher seiner TV-Show zwei Eintrittskarten für die Fußball-WM abgekauft - und verstieß damit gegen die Geschäftsbedingungen des Organisationskomitees. Dort versteht man keinen Spaß.
Köln - "Wenn wir wissen, wer die Karten veräußert hat, dann können wir die Tickets sperren lassen", erklärte Gerd Graus, Sprecher des Organisationskomitees (OK) auf Anfrage des Sportinformationsdienstes (sid). Vom OK habe keiner die Sendung gesehen, grundsätzlich halte man das Verhalten aber für fragwürdig, sagte Graus. Das OK ist bereits mit Schmidts Sender ARD in Kontakt getreten, hat aber bisher noch keine Stellungnahme erhalten. Burchard Röver von der ARD-Pressestelle sagte dem sid, dass der Sender erst eine Reaktion des OK abwarten wolle.
Schmidt hatte gestern Abend einem Besucher seiner Show für 1000 Euro zwei Tickets für das WM-Achtelfinale in Dortmund erworben. Der reguläre Preis betrug 80 Euro pro Karte. Der Verkäufer und Schmidt selbst verstießen damit gegen die OK-Richtlinien, die einen Weiterverkauf der Karten untersagen. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen zugeteilte Karten nur mit Zustimmung des OK und zum ursprünglichen Preis auf andere übertragen werden.
Schmidt hatte zu Beginn dieses Jahres allen Akademikerinnen, die bis Ende 2005 schwanger werden oder bereits ein Kind bekommen haben, eine spezielle ARD-Babytasche sowie WM-Tickets versprochen.
Doch mit dieser Aktion kollidiert der Entertainer mit Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WM-OK. Denn die Weitervergabe betreffend steht dort: "...Die Zustimmung kann insbesondere dann verweigert werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ticketinhaber oder der Dritte die Übertragung auf Personen, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden, die Weiterveräußerung des Tickets beabsichtigt, die Übertragung oder Verwendung zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets beabsichtigt."
Schmidt habe vom Verkaufsmodus nichts gewusst
Und unter Punkt 4 ist vermerkt: "Wird ein Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des OK übertragen oder für die vorstehend genannten Zwecke verwendet, oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB (Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen), so wird das Ticket ungültig. Das OK ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket zu sperren - auch elektronisch - und dem Besitzer des Tickets den Zutritt zum Stadion zu verweigern beziehungsweise ihn des Stadions zu verweisen."
Schmidt versicherte, er habe Anfang des Jahres den Verkaufsmodus für die Tickets nicht gekannt und zudem darauf gehofft, er könne über die ARD an Karten kommen. Da dies aber nicht der Fall war und er rund 200 Tickets für seine "Gewinner" benötige, forderte er am Mittwoch WM-Sponsoren auf, ihm Tickets zur Verfügung zu stellen.
Während der WM wird Schmidt gemeinsam mit dem Sportmoderator Waldemar Hartmann in der ARD das Tagesgeschehen der Spiele kommentieren.
Quelle: spiegel.de
Harald Schmidt droht Ärger wegen Ticket-Kauf
Die Aktion war nett gemeint, hat aber wohl ein böses Nachspiel. Harald Schmidt hat einem Besucher seiner TV-Show zwei Eintrittskarten für die Fußball-WM abgekauft - und verstieß damit gegen die Geschäftsbedingungen des Organisationskomitees. Dort versteht man keinen Spaß.
Köln - "Wenn wir wissen, wer die Karten veräußert hat, dann können wir die Tickets sperren lassen", erklärte Gerd Graus, Sprecher des Organisationskomitees (OK) auf Anfrage des Sportinformationsdienstes (sid). Vom OK habe keiner die Sendung gesehen, grundsätzlich halte man das Verhalten aber für fragwürdig, sagte Graus. Das OK ist bereits mit Schmidts Sender ARD in Kontakt getreten, hat aber bisher noch keine Stellungnahme erhalten. Burchard Röver von der ARD-Pressestelle sagte dem sid, dass der Sender erst eine Reaktion des OK abwarten wolle.
Schmidt hatte gestern Abend einem Besucher seiner Show für 1000 Euro zwei Tickets für das WM-Achtelfinale in Dortmund erworben. Der reguläre Preis betrug 80 Euro pro Karte. Der Verkäufer und Schmidt selbst verstießen damit gegen die OK-Richtlinien, die einen Weiterverkauf der Karten untersagen. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen zugeteilte Karten nur mit Zustimmung des OK und zum ursprünglichen Preis auf andere übertragen werden.
Schmidt hatte zu Beginn dieses Jahres allen Akademikerinnen, die bis Ende 2005 schwanger werden oder bereits ein Kind bekommen haben, eine spezielle ARD-Babytasche sowie WM-Tickets versprochen.
Doch mit dieser Aktion kollidiert der Entertainer mit Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WM-OK. Denn die Weitervergabe betreffend steht dort: "...Die Zustimmung kann insbesondere dann verweigert werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ticketinhaber oder der Dritte die Übertragung auf Personen, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden, die Weiterveräußerung des Tickets beabsichtigt, die Übertragung oder Verwendung zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets beabsichtigt."
Schmidt habe vom Verkaufsmodus nichts gewusst
Und unter Punkt 4 ist vermerkt: "Wird ein Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des OK übertragen oder für die vorstehend genannten Zwecke verwendet, oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB (Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen), so wird das Ticket ungültig. Das OK ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket zu sperren - auch elektronisch - und dem Besitzer des Tickets den Zutritt zum Stadion zu verweigern beziehungsweise ihn des Stadions zu verweisen."
Schmidt versicherte, er habe Anfang des Jahres den Verkaufsmodus für die Tickets nicht gekannt und zudem darauf gehofft, er könne über die ARD an Karten kommen. Da dies aber nicht der Fall war und er rund 200 Tickets für seine "Gewinner" benötige, forderte er am Mittwoch WM-Sponsoren auf, ihm Tickets zur Verfügung zu stellen.
Während der WM wird Schmidt gemeinsam mit dem Sportmoderator Waldemar Hartmann in der ARD das Tagesgeschehen der Spiele kommentieren.
Quelle: spiegel.de
Dumm kickt gut
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Überlinger
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moehringer
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der DFB hat doch wirklich einen an der Klatsche, im Übrigen ist es in der Juristerei sehr umstritten ob diese Praxis überhaupt zulässig ist, hierzu die Zusammenfassung eines NJW-Artikels (Neue Juristische Wochenschrift), den ich mir neulich mal zu Gemüte geführt habe:
Weller: Private Einzelveräußerung der WM-Tickets entgegen DFB zulässig
Zusammenfassung von "Das Übertragungsverbot der Fußball-WM-Tickets - eine angreifbare Vinkulierung durch den DFB" von RA Dr. Marc-Philippe Weller, original erschienen in: NJW 2005 Heft 14, 934 - 937.
Weller weist darauf hin, dass nach den AGB des DFB die WM-Tickets auf den Namen des Inhabers lauten und nur mit Zustimmung des DFB übertragen werden dürfen. Dies hält er für nicht AGB-rechtskonform. Außerdem könne die private Einzelveräußerung nicht als Schwarzhandel angesehen werden.
Weller greift insbesondere die Begründung des DFB an, den Schwarzhandel unterbinden zu wollen. Merkmal des Schwarzhandels ist laut Weller die Umgehung von Vorschriften über Preise, Steuern oder Abgaben. Derartige Verbote bestünden in Deutschland nicht, denn es werde z.B. in den §§ 145, 146 GewO auf die Gewerbsmäßigkeit abgestellt.
Die AGB des DFB könnten davon jedenfalls in der jetzigen Formulierung keine Ausnahme statuieren. Die Tickets sind laut Weller qualifizierte Legitimationspapiere nach § 808 BGB, da der Inhaber namentlich benannt ist. Die Rechte aus diesen Papieren würden durch Abtretung übertragen, das Eigentum folge nach § 952 Abs.2 BGB der Abtretung. Nach § 399 BGB kann ein Abtretungsverbot vereinbart werden, was der DFB in den Ziffern 3 und 4 der AGB auch getan habe.
Weller unterzieht dieses Abtretungsverbot der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Der BGH verweise auf den Ausnahmecharakter des § 399 BGB und halte ein Abtretungsverbot in AGB für unwirksam, wenn schützenswerte Interessen des Verwenders entweder gar nicht vorliegen oder von den berechtigten Interessen des Kunden überwogen werden (BGH, 09.02.1990) . Ein laut BGH anerkannt schützenswertes Interesse des Verwenders ist, dass er nicht mehreren angeblich Berechtigten gegenüberstehen soll. Dies scheidet nach Ansicht des Autors aus, weil zum einen der Name im Ticket vermerkt ist und nur ein Kunde mit je einem Ticket Einlass bekommen kann.
Zwar bestünden laut Weller weitere Interessen des DFB im ideellen Verhindern des Schwarzhandels oder in der Erkennung von registrierten Hooligans, diese Interessen würden aber vom Interesse des Kunden an einer wirtschaftlichen Nutzung seines Tickets überlagert. Die Abwägung der Interessen fiele zu Lasten des DFB aus, weil der Kunde seine Hauptleistungspflicht mit der Bezahlung erfüllt habe, der DFB aber nicht.
Weller schlägt als Lösung die Umformulierung der AGB vor, so dass eine Abtretung bei formloser Anzeige an den DFB möglich ist und der DFB dem neuen Inhaber ein neues Ticket erteilt, wenn keine Sicherheitsinteressen entgegenstehen.
Bewertung:
Die Rechtsansicht Wellers überzeugt voll und ganz. Den Schwarzhandel verhindert der Vorschlag Wellers aber nicht, gerade dies aber ist das erklärte Ziel des DFB. Dem Vorschlag wird der DFB daher wohl nicht folgen.
Weller: Private Einzelveräußerung der WM-Tickets entgegen DFB zulässig
Zusammenfassung von "Das Übertragungsverbot der Fußball-WM-Tickets - eine angreifbare Vinkulierung durch den DFB" von RA Dr. Marc-Philippe Weller, original erschienen in: NJW 2005 Heft 14, 934 - 937.
Weller weist darauf hin, dass nach den AGB des DFB die WM-Tickets auf den Namen des Inhabers lauten und nur mit Zustimmung des DFB übertragen werden dürfen. Dies hält er für nicht AGB-rechtskonform. Außerdem könne die private Einzelveräußerung nicht als Schwarzhandel angesehen werden.
Weller greift insbesondere die Begründung des DFB an, den Schwarzhandel unterbinden zu wollen. Merkmal des Schwarzhandels ist laut Weller die Umgehung von Vorschriften über Preise, Steuern oder Abgaben. Derartige Verbote bestünden in Deutschland nicht, denn es werde z.B. in den §§ 145, 146 GewO auf die Gewerbsmäßigkeit abgestellt.
Die AGB des DFB könnten davon jedenfalls in der jetzigen Formulierung keine Ausnahme statuieren. Die Tickets sind laut Weller qualifizierte Legitimationspapiere nach § 808 BGB, da der Inhaber namentlich benannt ist. Die Rechte aus diesen Papieren würden durch Abtretung übertragen, das Eigentum folge nach § 952 Abs.2 BGB der Abtretung. Nach § 399 BGB kann ein Abtretungsverbot vereinbart werden, was der DFB in den Ziffern 3 und 4 der AGB auch getan habe.
Weller unterzieht dieses Abtretungsverbot der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Der BGH verweise auf den Ausnahmecharakter des § 399 BGB und halte ein Abtretungsverbot in AGB für unwirksam, wenn schützenswerte Interessen des Verwenders entweder gar nicht vorliegen oder von den berechtigten Interessen des Kunden überwogen werden (BGH, 09.02.1990) . Ein laut BGH anerkannt schützenswertes Interesse des Verwenders ist, dass er nicht mehreren angeblich Berechtigten gegenüberstehen soll. Dies scheidet nach Ansicht des Autors aus, weil zum einen der Name im Ticket vermerkt ist und nur ein Kunde mit je einem Ticket Einlass bekommen kann.
Zwar bestünden laut Weller weitere Interessen des DFB im ideellen Verhindern des Schwarzhandels oder in der Erkennung von registrierten Hooligans, diese Interessen würden aber vom Interesse des Kunden an einer wirtschaftlichen Nutzung seines Tickets überlagert. Die Abwägung der Interessen fiele zu Lasten des DFB aus, weil der Kunde seine Hauptleistungspflicht mit der Bezahlung erfüllt habe, der DFB aber nicht.
Weller schlägt als Lösung die Umformulierung der AGB vor, so dass eine Abtretung bei formloser Anzeige an den DFB möglich ist und der DFB dem neuen Inhaber ein neues Ticket erteilt, wenn keine Sicherheitsinteressen entgegenstehen.
Bewertung:
Die Rechtsansicht Wellers überzeugt voll und ganz. Den Schwarzhandel verhindert der Vorschlag Wellers aber nicht, gerade dies aber ist das erklärte Ziel des DFB. Dem Vorschlag wird der DFB daher wohl nicht folgen.
Re: Harald Schmidt droht Ärger wegen Ticket-Kauf
Rinderwahn hat geschrieben:Vom OK habe keiner die Sendung gesehen, grundsätzlich halte man das Verhalten aber für fragwürdig, sagte Graus.
Das ist ja kein Wunder, die sind alle zu alt.
- barneygumble
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also ich für mein fall schau auch nie harald schmidt. ich bin da eher einer von der tv total fraktion. harald schmidt finde ich ehrlich gesagt recht langweilig, der hat immer 1-2 lustige aktionen und der rest ist langweilig. ausserdem nervt diese französin mit den strassenumfragen, die alles andere als lustig sind. dann lieber primitives stefan raab und elton niveau und ein wenig oliver pocher :Dbarneygumble hat geschrieben:Das Durchschnittsalter der Harald-Seher beträgt laut ihm 52?!?!?
Ich dachte, den Harald sieht meist die Generation von 15-35. Da müssen nun auch alle 120jährigen Leute noch abends sich vor Lachen kringeln!
- barneygumble
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faz.de
Streit um WM-Ticketverkauf
DFB und Verbraucherschützer erzielen Einigung
20. Dezember 2005 Im Streit um den Ticketverkauf bei der Weltmeisterschaft 2006 haben der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der Bundesverband der Verbraucherschützer (vzbv) am Dienstag abend in Bonn überraschend eine außergerichtliche Einigung erzielt.
Damit sind die Vertreter beider Parteien einer Auseinandersetzung vor dem Frankfurter Landgericht am 28. Dezember aus dem Weg gegangen. „Zwischen den beiden Parteien gibt es keine Gewinner und Verlierer. Alleine der Fan hat gewonnen”, sagte der Pressesprecher des WM-Organisationskomitees (OK), Jens Grittner. Nach wochenlangen Querelen und einer ersten Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht am vergangenen Mittwoch hatten sich am Dienstag abend im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die zerstrittenen Parteien zu weiteren Gesprächen zusammengefunden. Nach rund dreistündiger Verhandlung unter der Leitung von Verbraucherstaatssekretär Peter Paziorek (CDU) konnten die vzbv-Vorsitzende Edda Müller und die für den DFB anwesenden Horst R. Schmidt (Generalsekretär) sowie der Geschäftsführende DFB-Präsident Theo Zwanziger doch noch eine Einigung verkünden.
Der Vergleich zwischen dem DFB und der vzbv hat zum Inhalt, daß Bewerbern von Optionstickets seitens des Verbandes bis zum 15. April 2006 ein Rücktrittsrecht zugesichert wird. Das heißt, daß potentielle Kunden, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Karten erhalten und zuvor von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben, die gezahlten Ticketentgelte inklusive der Gebühren in Höhe von fünf Euro zurückerstattet bekommen. Im Gegenzug hat der Kunde, wie von der vzbv zunächst gefordert, aber kein Anrecht auf Verzinsung des zuvor gezahlten Betrages. Bei einer ersten Anhörung in der vergangenen Woche war die von der Kammer vorgeschlagene gütliche Einigung nicht zustande gekommen. DFB und vzbv hatten sich bei der Frage der Verzinsung bereits geleisteter Zahlungen zunächst nicht einigen können. Der DFB wollte pauschal einen Betrag einer gemeinnützigen Einrichtung zukommen lassen. Der vzbv wollte, daß die Zinsen direkt dem Verbraucher gezahlt werden. Am Dienstag konnte die Akte dann außergerichtlich geschlossen werden.
Streit um WM-Ticketverkauf
DFB und Verbraucherschützer erzielen Einigung
20. Dezember 2005 Im Streit um den Ticketverkauf bei der Weltmeisterschaft 2006 haben der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der Bundesverband der Verbraucherschützer (vzbv) am Dienstag abend in Bonn überraschend eine außergerichtliche Einigung erzielt.
Damit sind die Vertreter beider Parteien einer Auseinandersetzung vor dem Frankfurter Landgericht am 28. Dezember aus dem Weg gegangen. „Zwischen den beiden Parteien gibt es keine Gewinner und Verlierer. Alleine der Fan hat gewonnen”, sagte der Pressesprecher des WM-Organisationskomitees (OK), Jens Grittner. Nach wochenlangen Querelen und einer ersten Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht am vergangenen Mittwoch hatten sich am Dienstag abend im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die zerstrittenen Parteien zu weiteren Gesprächen zusammengefunden. Nach rund dreistündiger Verhandlung unter der Leitung von Verbraucherstaatssekretär Peter Paziorek (CDU) konnten die vzbv-Vorsitzende Edda Müller und die für den DFB anwesenden Horst R. Schmidt (Generalsekretär) sowie der Geschäftsführende DFB-Präsident Theo Zwanziger doch noch eine Einigung verkünden.
Der Vergleich zwischen dem DFB und der vzbv hat zum Inhalt, daß Bewerbern von Optionstickets seitens des Verbandes bis zum 15. April 2006 ein Rücktrittsrecht zugesichert wird. Das heißt, daß potentielle Kunden, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Karten erhalten und zuvor von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben, die gezahlten Ticketentgelte inklusive der Gebühren in Höhe von fünf Euro zurückerstattet bekommen. Im Gegenzug hat der Kunde, wie von der vzbv zunächst gefordert, aber kein Anrecht auf Verzinsung des zuvor gezahlten Betrages. Bei einer ersten Anhörung in der vergangenen Woche war die von der Kammer vorgeschlagene gütliche Einigung nicht zustande gekommen. DFB und vzbv hatten sich bei der Frage der Verzinsung bereits geleisteter Zahlungen zunächst nicht einigen können. Der DFB wollte pauschal einen Betrag einer gemeinnützigen Einrichtung zukommen lassen. Der vzbv wollte, daß die Zinsen direkt dem Verbraucher gezahlt werden. Am Dienstag konnte die Akte dann außergerichtlich geschlossen werden.
Dumm kickt gut