Pfullendorfer Spieler wegen Doping gesperrt
Verfasst: Donnerstag 6. November 2003, 11:42
Christian Schmid vom SC Pfullendorf bis 31.03.2004 gesperrt
05.11.2003 14:04:08
Christian Schmid vom Süd-Regionalligisten SC Pfullendorf wurde am 4. November 2003 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Dopingvergehens mit einer Sperre bis zum 31. März 2004 belegt.
Der Spieler hat das Urteil nicht akzeptiert und eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragt.
In der A-Probe, die Christian Schmid bei einer Dopingkontrolle anlässlich des Regionalliga-Meisterschaftsspiels zwischen dem SC Pfullendorf und dem SV Wehen am 27. September 2003 abgenommen wurde, war der auf der Liste der verbotenen Substanzen stehende Stoff Pseudoephedrin nachgewiesen worden. Der Spieler, der auf eine Öffnung der B-Probe verzichtete, hat eingestanden, auf Anraten das Grippemittel "Aspirin Complex" eingenommen zu haben, ohne zu wissen, das dieses auf der Dopingliste stehende Stoffe enthält. Dieses Eingeständnis sowie die Tatsache, dass es sich bei Pseudoephedrin um eine Dopingsubstanz von relativ untergeordnetem Rang handelt, wirkten sich mildernd auf das Strafmaß aus.
http://www.dfb.de/news/index.html
05.11.2003 14:04:08
Christian Schmid vom Süd-Regionalligisten SC Pfullendorf wurde am 4. November 2003 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Dopingvergehens mit einer Sperre bis zum 31. März 2004 belegt.
Der Spieler hat das Urteil nicht akzeptiert und eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragt.
In der A-Probe, die Christian Schmid bei einer Dopingkontrolle anlässlich des Regionalliga-Meisterschaftsspiels zwischen dem SC Pfullendorf und dem SV Wehen am 27. September 2003 abgenommen wurde, war der auf der Liste der verbotenen Substanzen stehende Stoff Pseudoephedrin nachgewiesen worden. Der Spieler, der auf eine Öffnung der B-Probe verzichtete, hat eingestanden, auf Anraten das Grippemittel "Aspirin Complex" eingenommen zu haben, ohne zu wissen, das dieses auf der Dopingliste stehende Stoffe enthält. Dieses Eingeständnis sowie die Tatsache, dass es sich bei Pseudoephedrin um eine Dopingsubstanz von relativ untergeordnetem Rang handelt, wirkten sich mildernd auf das Strafmaß aus.
http://www.dfb.de/news/index.html