Ungerechte Wechselfristen im Amateurbereich
Verfasst: Donnerstag 4. Januar 2007, 22:27
Zweierlei Wechselrecht
Von Oliver Fritsch
Das Vereinswechselrecht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für Amateurfußballer ist strenger reguliert als das für Profis: Der Amateur muß sich, anders als der Profi, bis zum 31. August bei seinem neuen Verein anmelden, auch wenn er sich nach Saisonende von seinem alten Verein abgemeldet hat. Sonst erhält er Spielverbot bis zum 1. Januar. Für Amateure (korrekter: Nichtvertragsspieler, denn es gibt auch Vertragsamateure) ist demzufolge im Gegensatz zum Profi der Status „vereinslos“ von September bis Dezember verunmöglicht.
Zwei Beispiele: Erstens, ein Kreisligaspieler wollte aus privaten Gründen nach Saisonende mit dem Fußball aufhören, hat sich aber, für alle Fälle, bei seinem Verein schriftlich abgemeldet – fristgemäß, also zum 30. Juni. Im Oktober überlegt er es sich anders und würde gerne wieder spielen, allerdings für einen neuen Verein. Doch das wird ihm erst wieder im Januar gestattet sein. Zweitens, ein Spielertrainer hat sich bei seinem alten Verein nach der Saison abgemeldet und erhält im September das Angebot eines anderen Vereins. Doch leider ist ihm untersagt zu spielen. Coachen dürfte er zwar, doch das allein ist dem neuen Verein nicht genug, weswegen er sich für einen Konkurrenten entscheidet. Nebenbei, das „Modell Spielertrainer“ ist in Deutschlands Kreisligen, sehr beliebt.
Bevor diese Fristenreglung deutschlandweit vor sieben Jahren auf Geheiß der Fifa verschärft worden ist, war es einfacher gehandhabt: War ein Spieler unentschlossen, ob, wie und wann er seine Laufbahn nach Saisonende fortsetzen wird, war ihm zu raten, sich zum 30. Juni von seinem Verein „X“ abzumelden; damit hatte er, abgesehen von der möglichen Ablöseforderung seines alten Vereins, alle Optionen offen, übrigens auch eine Rückkehr zum Verein „X“. Aber eben auch den Anschluß an einen neuen Verein von September bis Dezember. Nun muß er sich bis August für seinen neuen Verein entscheiden – oder sich bis Januar gedulden. Bei Amateurspielern werfen aber schon mal Beruf oder Privates den Karriereplan über den Haufen: eine neue Arbeitsstelle, ein Wohnortwechsel, ein Kind, ein Launenwechsel …
Auf Nachfrage entgegnet Klaus Koltzenburg, verantwortlich beim DFB für die „Offiziellen Mitteilungen“, in denen Satzungsänderungen bekannt gegeben werden: „Es handelt sich nur um wenige Fälle, die davon betroffen sind.“ Das stimmt, es trifft in der Tat Ausnahmen. Doch warum dann überhaupt eine Regel? Welcher Mißbrauch soll mit dieser neuen Anmeldefrist eigentlich verhindert werden? Jens-Uwe Münker, Justitiar beim Hessischen Fußball-Verband (HFV), sagt zwar: „Damit soll sichergestellt werden, daß Spieler nicht in der Saison hin- und herwechseln.“ Ein richtiges Anliegen, die sogenannte Unverfälschtheit der Meisterschaft – doch kein schlüssiger Grund, denn hin- und herwechseln konnte man auch gemäß der alten, „liberaleren“, Reglung nicht.
Gesetze lassen sich ändern – leichter geht das mit einer starken Lobby. Bei den Vertragsspielern, das bestätigt der Geschäftsführer der Spielergewerkschaft (VdV) Ulf Baranowsky am Telefon, habe die Fifa auf Druck der Gewerkschaften diese Regel nämlich vor vier Jahren abgeschafft. Verteidigt wird die Ausnahme für Vertragsspieler mit der Berufsfreiheit. Doch was ist mit der „Hobbyfreiheit“?
Hört man sich in der Amateurszene um, stößt man auf Unverständnis über diese Ungleichbehandlung von Profis und Amateuren. Von der Regeländerung hat übrigens fast niemand etwas mitbekommen, auch wenn Münzer auf die angeblich offensive Öffentlichkeitsarbeit der Verbände hinweist. Sicher, mancher Vereinsvorstand mag die ungeliebte jährliche Saisonbesprechung geschwänzt haben und die Mühe gescheut, das Kleingedruckte in den Verbandsmitteilungen zu lesen. Doch wie weit es mit der Kommunikation seitens des Verbands her ist, beweist ein Blick ins Internet: Wer auf hfv-online.de aus 26 Seiten „Vereinswechselrecht“ schlau werden will, muß den Kopf schräg halten oder den Bildschirm auf die Seite legen, denn das entsprechende Dokument ist um 90 Grad gedreht.
http://www.indirekter-freistoss.de/home ... recht.html
Von Oliver Fritsch
Das Vereinswechselrecht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für Amateurfußballer ist strenger reguliert als das für Profis: Der Amateur muß sich, anders als der Profi, bis zum 31. August bei seinem neuen Verein anmelden, auch wenn er sich nach Saisonende von seinem alten Verein abgemeldet hat. Sonst erhält er Spielverbot bis zum 1. Januar. Für Amateure (korrekter: Nichtvertragsspieler, denn es gibt auch Vertragsamateure) ist demzufolge im Gegensatz zum Profi der Status „vereinslos“ von September bis Dezember verunmöglicht.
Zwei Beispiele: Erstens, ein Kreisligaspieler wollte aus privaten Gründen nach Saisonende mit dem Fußball aufhören, hat sich aber, für alle Fälle, bei seinem Verein schriftlich abgemeldet – fristgemäß, also zum 30. Juni. Im Oktober überlegt er es sich anders und würde gerne wieder spielen, allerdings für einen neuen Verein. Doch das wird ihm erst wieder im Januar gestattet sein. Zweitens, ein Spielertrainer hat sich bei seinem alten Verein nach der Saison abgemeldet und erhält im September das Angebot eines anderen Vereins. Doch leider ist ihm untersagt zu spielen. Coachen dürfte er zwar, doch das allein ist dem neuen Verein nicht genug, weswegen er sich für einen Konkurrenten entscheidet. Nebenbei, das „Modell Spielertrainer“ ist in Deutschlands Kreisligen, sehr beliebt.
Bevor diese Fristenreglung deutschlandweit vor sieben Jahren auf Geheiß der Fifa verschärft worden ist, war es einfacher gehandhabt: War ein Spieler unentschlossen, ob, wie und wann er seine Laufbahn nach Saisonende fortsetzen wird, war ihm zu raten, sich zum 30. Juni von seinem Verein „X“ abzumelden; damit hatte er, abgesehen von der möglichen Ablöseforderung seines alten Vereins, alle Optionen offen, übrigens auch eine Rückkehr zum Verein „X“. Aber eben auch den Anschluß an einen neuen Verein von September bis Dezember. Nun muß er sich bis August für seinen neuen Verein entscheiden – oder sich bis Januar gedulden. Bei Amateurspielern werfen aber schon mal Beruf oder Privates den Karriereplan über den Haufen: eine neue Arbeitsstelle, ein Wohnortwechsel, ein Kind, ein Launenwechsel …
Auf Nachfrage entgegnet Klaus Koltzenburg, verantwortlich beim DFB für die „Offiziellen Mitteilungen“, in denen Satzungsänderungen bekannt gegeben werden: „Es handelt sich nur um wenige Fälle, die davon betroffen sind.“ Das stimmt, es trifft in der Tat Ausnahmen. Doch warum dann überhaupt eine Regel? Welcher Mißbrauch soll mit dieser neuen Anmeldefrist eigentlich verhindert werden? Jens-Uwe Münker, Justitiar beim Hessischen Fußball-Verband (HFV), sagt zwar: „Damit soll sichergestellt werden, daß Spieler nicht in der Saison hin- und herwechseln.“ Ein richtiges Anliegen, die sogenannte Unverfälschtheit der Meisterschaft – doch kein schlüssiger Grund, denn hin- und herwechseln konnte man auch gemäß der alten, „liberaleren“, Reglung nicht.
Gesetze lassen sich ändern – leichter geht das mit einer starken Lobby. Bei den Vertragsspielern, das bestätigt der Geschäftsführer der Spielergewerkschaft (VdV) Ulf Baranowsky am Telefon, habe die Fifa auf Druck der Gewerkschaften diese Regel nämlich vor vier Jahren abgeschafft. Verteidigt wird die Ausnahme für Vertragsspieler mit der Berufsfreiheit. Doch was ist mit der „Hobbyfreiheit“?
Hört man sich in der Amateurszene um, stößt man auf Unverständnis über diese Ungleichbehandlung von Profis und Amateuren. Von der Regeländerung hat übrigens fast niemand etwas mitbekommen, auch wenn Münzer auf die angeblich offensive Öffentlichkeitsarbeit der Verbände hinweist. Sicher, mancher Vereinsvorstand mag die ungeliebte jährliche Saisonbesprechung geschwänzt haben und die Mühe gescheut, das Kleingedruckte in den Verbandsmitteilungen zu lesen. Doch wie weit es mit der Kommunikation seitens des Verbands her ist, beweist ein Blick ins Internet: Wer auf hfv-online.de aus 26 Seiten „Vereinswechselrecht“ schlau werden will, muß den Kopf schräg halten oder den Bildschirm auf die Seite legen, denn das entsprechende Dokument ist um 90 Grad gedreht.
http://www.indirekter-freistoss.de/home ... recht.html