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WIRKLICH OFF TOPIC : Autobahnraser
Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2004, 21:31
von Martin
Hat zwar nix mit fussball zu tun , aber des Autobahnraser urteil regt mich grad tierisch auf ! und weil ich in meiner studentenbude niemand zum zutexten hab , müll ich halt hier des forum zu !!!
also meine meinung dazu ( auch wenn keinen interessiert ) : den deshalb in Knast zu stecken ist meiner Meinung nach ein Justizskandal ! ok er ist aufgefahren , des heisst dass er den lappen abliefern muss für ne weile und er hat sie net maöl berührt . Wenn die dann von der Strasse fliegt ist zwar schlimm , aber wohl mehr ihre Schuld als die des anderen . Wenn die wegen sowas die Kontrolle verliert ist sie wohl im Strassenverkehr ne grössere Gefahr als ein "autobahnraser" . Also des Urteil finde ich mal gänzlich überzogen . Scheint wohl so , als ob die Herren Richter nicht mehr nach Fakten und Gesetz gehen sondern sich von Pressegequatsche beeinflussen lassen !!!
250 km/h auf der Autobahn ? JETZT ERST RECHT
mfg Sektion Kaiserslautern

Re: WIRKLICH OFF TOPIC : Autobahnraser
Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2004, 21:49
von Buddy
MartinBB95 hat geschrieben: als ob die Herren Richter
Es war eine Richterin kein Richter.
Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2004, 22:06
von Martin
stimmt des erklärt schonmal einiges *löl*
Verfasst: Mittwoch 18. Februar 2004, 23:11
von Felix B.
Naja wer so schnell fährt hat immer ne Schuld...
Und ich dacht schon es geht um den Kinofilm.
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 06:12
von svk4ever
Also bitte... wer sich wie dieser Mensch als Psychopath outet (ich red hier nicht mal nur vom Strassenverkehr, sondern vom Leben allgemein), vor dem gehört der Rest beschützt.
In Anbetracht, dass er bewusst (wenn er sich dessen nicht bewusst war, dann hat er erst recht einen an der Waffel) andere Lebewesen gefährdet, und dabei den Tod zweier Menschen ausgelöst hat, ist er für mein Rechtsverständnis noch viel zu gut weggekommen.
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 10:28
von westler
Yep, der Typ muß gerade 1,5 Jahre in den Bau, und er hat sogar Berufung eingelegt, das heißt in Moment ist er ein freier Mann. Sprüche wie "250 km/h jetzt erst recht" find ich angesicht von zwei Toten unglaublich bescheuert.
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 10:36
von Ralphonso
man sollte aber mal fairnesshalber die urteile bei trunkenheitfahrten mit todesfolge zum vergleich hernehmen, ich finde das ist vom verhalten ähnlich zu bewerten, und dann sieht man, dass das urteil in keinem verhältnis steht.
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 11:28
von svk4ever
Ralphonso hat geschrieben:man sollte aber mal fairnesshalber die urteile bei trunkenheitfahrten mit todesfolge zum vergleich hernehmen, ich finde das ist vom verhalten ähnlich zu bewerten, und dann sieht man, dass das urteil in keinem verhältnis steht.
Ergo... unsere Rechtssprechung sieht in beiden Fällen viel zu geringe Strafen vor.
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 11:37
von Ralphonso
das mag sein. aber imho wurde das urteil, dank des vielen presserummels, zur abschreckung gesprochen und nicht nach der gängigen praxis
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 12:13
von Martin
naja wenn ihr schnell fahren als lebensgefahr betrachtet ist jmd der wegen auffahrens vor schreck von der strasse fliegt ja wohl noch ne viel grössere gefahr !
fakt ist , dass der kerl gegen kein gesetz verstossen hat ausser auffahren was die Strassenverkehrsordnung betrifft und deshalb in den Knast wandert . Ich finde mehr als Führerscheinentzug wäre da net drin gewesen . Sicher wars schlimm aber ich denke selbst wenn einem jemand mit 500 km/h auffährt fährt man noch lange nicht gegen nen Baum ausser man wird gerammt .
Naja aber Hauptsache Terroristen die 5000 Menschen auf dem Gewissen haben freisprechen
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 12:26
von Kai
Tjo...hätte er mal schön gestanden und Reue gezeigt, wäre er wohl mit einer Bewährungsstrafe aus dem Gericht marschiert.
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 12:53
von svk4ever
Sorry, aber wer nicht einsieht, dass es gemeingefährlich ist, sich auf einer öffentlichen Strasse mit dieser Geschwindigkeit fortzubewegen, der gehört allein wegen seiner verquerten Geisteshaltung entsprechend abgewatscht.
Ich erinnere zudem, dass es auf unseren Autobahnen zwar kein Tempolimit gibt, aber wenn nicht anders ausgeschildert, eine Richtgeschwindigkeit von 130 herrscht. Da wird immer gewettert, in unserer Gesellschaft werde zu viel reglementiert, aber wenn man auf ein vernünftiges Verhalten der Bürger setzt und ihnen eine entsprechende Freiheit einräumt, dann wird mit mit solchen Geschichten konfrontiert. Wenn es nach mir ginge, dann würde diese Pappnase sich Zeit seines Lebens nur noch auf einem Dreirad auf seinem Privatgrundstück fortbewegen dürfen.
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 14:33
von Steffen FFC
svk4ever hat geschrieben:
Ich erinnere zudem, dass es auf unseren Autobahnen zwar kein Tempolimit gibt, aber wenn nicht anders ausgeschildert, eine Richtgeschwindigkeit von 130 herrscht.
Da bin ich anderer Meinung als Du. Auf Deutschen Straßen herrscht auch das RECHTSFAHRGEBOT. Und das wird leider häufig nicht beachtet, besonders auf Autobahnen. Dann kommt es halt ab und zu zu zu ( :wink: ) dichtem Auffahren, wenn die langsamen auf der linken Spur nicht vorschriftsgemäß auf die rechte Spur wechseln.
Der Fehler liegt in diesem Fall sicherlich auf beiden Seiten. Ich finde das Urteil auch etwas überzogen.
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 14:40
von svk4ever
Steffen FFC hat geschrieben:Auf Deutschen Straßen herrscht auch das RECHTSFAHRGEBOT. Und das wird leider häufig nicht beachtet, besonders auf Autobahnen. Dann kommt es halt ab und zu zu zu ( :wink: ) dichtem Auffahrem, wenn die langsem auf der linken Spur nicht vorschriftsgemäß auf die rechte Spur wechseln.
Ahhhh!!! Reizthema. Ich würde ohnehin jedem dieser notorischen Linksfahrer und Mittelspurbenutzer wenn rechts frei ist den Pappendeckel abnehmen.

Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 14:44
von Frosch
MartinBB95 hat geschrieben:naja wenn ihr schnell fahren als lebensgefahr betrachtet ist jmd der wegen auffahrens vor schreck von der strasse fliegt ja wohl noch ne viel grössere gefahr !
schnellfahren ist für jemand, der nicht schnell fährt und dabei den weg des schnellfahrers kreuzt, im autoverkehr immer lebensgefährlich. das sollte selbst dir einleuchten. wenn ich die wahl habe zwischen "führerscheinentzug für schreckhafte" und "knast für verantwortungslose ganz schnell ganz dicht auffahrer" nehme ich letzteres.
MartinBB95 hat geschrieben:fakt ist , dass der kerl gegen kein gesetz verstossen hat ausser auffahren was die Strassenverkehrsordnung betrifft und deshalb in den Knast wandert .
...ausser auffahren... oh mann. :?
MartinBB95 hat geschrieben:Ich finde mehr als Führerscheinentzug wäre da net drin gewesen .
das du hier nicht richter bist, lässt mich wieder an deutschland glauben.
MartinBB95 hat geschrieben:Sicher wars schlimm
ich danke für diese selbsterkenntnis.
MartinBB95 hat geschrieben:aber ich denke selbst wenn einem jemand mit 500 km/h auffährt fährt man noch lange nicht gegen nen Baum ausser man wird gerammt .
so, rammen ist also verboten? aber mal im ernst: wenn sich ein stahlträger mit sehr hoher geschwindigkeit, sagen wir mal mit 200km/h auf deinen kopf zu bewegt und du siehst ihn erst in 20m entfernung, dann hoffe ich für dich, dass du dich duckst. dieses ducken ist ein reflex. wenn man es nicht besonders übt, passiert dieser automatisch und unkontrolliert. wenn ich also mit meiner karre bis auf wenige zentimeter mit 120 sachen mehr als du auf dich auffahre, möchte ich mal deine reaktion sehen. ne, möchte ich eigentlich nicht. wenn ich rase, fahre ich trotzdem so, dass ich auf wesentlich langsamere links fahrer nicht volle pulle draufsemmel, sondern 100m vorher mal meine geschwindigkeit anpasse. wenn die type dann rechts rüber ist, kann ich immernoch weitersemmeln.
MartinBB95 hat geschrieben:Naja aber Hauptsache Terroristen die 5000 Menschen auf dem Gewissen haben freisprechen
das du hier nicht richter bist, lässt mich wieder an deutschland glauben.
f
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 14:51
von Martin
wärst du schonmal autobahn gefahren , wäre dir sicher aufgefallen , dass es z.b. auf der A 8 zwischen Stuttgart und Karlsruhe an der Tagesordnung ist , dass einer dem anderen auffährt . Der Kerl hat hier seinen Job gemacht und eine Testfahrt gemacht . Ob des richtig oder falsch ist eigentlich ziemlich egal , jedenfalls ist es erlaubt ! und wenn man bei einem normalen auto ( deshalb ist der vergleich mit dem stahlträgerrotz auch mehr als lächerlich ) so einen schrecken bekommt , war man schlicht und einfach am steuer überfordert . Klar dem Kerl gehört der Führerschein entzogen , aber mehr net . Der ist gestrafft genug , wurde von den Medien runtergemacht etc . Des Selbstverschulden , der Frau hat in diesem Fall nun mal 99 % ausgemacht . Und des ist einfach Fakt .
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 14:56
von Überlinger
Es ist nicht eindeutig bewiesen, ob er schuldig ist
Das Urteil wurde aufgrund von Vermutungen gefällt!
Das Übelste hat sich in der Sache Daimler geliefert. Erst wurde der Fahrer gedeckt und dann nach dem Urteil gleich vor die Tür gesetzt!!
Dieses Verhalten ist typisch für einen profitgeilen "Global-Player"!

Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 15:15
von Martin
ne ich war eigentlich auch fest davon überzeugt , dass er freigesprochen wird oder ne geldstrafe kriegt .
des mit daimler ist klar , aber ich war überrascht , dass sie ihn net gleich rausgeschmissen haben . ich hätte gedacht , dass sie ihn als erster verpfeiffen um ihren "firmennamen" sauber zu halten .
AvAber in Knast denke kommt er eh net . In der Revision kriegt der auf jeden Fall ne Bewährung . Mal gespannt , ob er per Auto zu Gericht kommt

Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 15:27
von Ralphonso
geil fand ich auch, dass er 18 monate seinen führerschein abgeben muss, das schliesst schon mal aus, dass er im knast den bücherwagen schiebt :wink:
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 15:45
von Felix B.
18 Monate Knast und 18 Monate kein Führerschein. Das bringt ja was.
Und zu der rechten Fahrbahn, fahrt mal die A81 Richtung Heilbronn, die rechte Seite is so übelst beschädigt da kannst kaum fahren ohne dass du dir wie in ner Achterbahn vorkommst, so ratterts und machts da.
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 16:46
von Frosch
MartinBB95 hat geschrieben:wärst du schonmal autobahn gefahren , wäre dir sicher aufgefallen , dass es z.b. auf der A 8 zwischen Stuttgart und Karlsruhe an der Tagesordnung ist , dass einer dem anderen auffährt .
nur weil ich jeden tag ne bank überfalle ist das noch lange nicht legal.
MartinBB95 hat geschrieben:Der Kerl hat hier seinen Job gemacht und eine Testfahrt gemacht . Ob des richtig oder falsch ist eigentlich ziemlich egal , jedenfalls ist es erlaubt !
ist es nicht. die teststrecke ist in papenburg (emsland). er war auf dem weg dort hin. bis er da ankommt muss er sich gefälligst an die strassenverkehrsordnung halten. und die besagt nicht, dass ich einem langsamen wagen auf der linken spur bis 2 cm an die stossstange fahren darf. wie schnell, ist dabei völlig egal. wenn er es langsamer getan hätte, hätte sich vermutlich keiner erschreckt.
MartinBB95 hat geschrieben: und wenn man bei einem normalen auto ( deshalb ist der vergleich mit dem stahlträgerrotz auch mehr als lächerlich ) so einen schrecken bekommt , war man schlicht und einfach am steuer überfordert .
das mag sein. man sollte diese personen aber nicht für vogelfrei erklären. dazu fehlt dir und dem mercedes-testfahrer einfach das recht.
MartinBB95 hat geschrieben:Klar dem Kerl gehört der Führerschein entzogen , aber mehr net . Der ist gestrafft genug , wurde von den Medien runtergemacht etc .
wir reden hier über zweifache fahrlässige tötung. das ist kein spass.
MartinBB95 hat geschrieben:Des Selbstverschulden , der Frau hat in diesem Fall nun mal 99 % ausgemacht . Und des ist einfach Fakt .
ja. und die ist nun tot. gestrafft genug, würd ich sagen. und das ist fakt. mal ne andere frage: was ist eigentlich, wenn die alte in dem moment voll in die eisen steigt, wo der merceds ihr hinten im kofferraum hängt. wer hat dann eigentlich schuld? schon mal drüber nachgedacht? und wo wir grad mal übers "rechtsfahrgebot" nachgedacht haben - was ist eigentlich mit dem "mindestabstand"? ist das nicht der paragraph eins weiter?
f
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 16:52
von Ralphonso
Felix B. hat geschrieben:..., so ratterts und machts da.
das sind deine zähne! aber glaube mir, mit etwas routine legt sich das :wink:
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 18:23
von Heiko
Es ist recht schwierig, sich hierüber eine Meinung zu bilden. Es gibt Auffahren und Auffahren. Wie schlimm das tatsächlich war, ist nach den Zeugenaussagen doch kaum nachvollziehbar.
Sollte allerdings tatsächlich ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen Raserei und Unfall bestanden haben (und dieser Meinung war das Gericht ja wohl), dann ist das Urteil viel zu milde ausgfefallen.
Über die Dauer einer Haftstrafe mag man diskutieren, aber den Führerschein darf so jemand nie mehr bekommen. Nie mehr.
Verfasst: Donnerstag 19. Februar 2004, 18:55
von Buddy
Heiko hat geschrieben:Sollte allerdings tatsächlich ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen Raserei und Unfall bestanden haben (und dieser Meinung war das Gericht ja wohl), dann ist das Urteil viel zu milde ausgfefallen.
Dazu steht heute was interessantes in der Esslinger Zeitung. Das Kraftfahrzeug-Bundesamt hat eine Stichprobe durchgeführt und 25000 Verkehrssünder überprüft. Davon waren 8 wegen einem Tötungsdelikt verurteilt. 6 davon kamen mit einer Geldstrafe davon und die anderen 2 wurden zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Wenn man die Urteile als Vergleich nimmt ist er also viel zu hart bestraft worden.
Verfasst: Freitag 20. Februar 2004, 00:36
von Frosch
SVK-Oli hat geschrieben:Außerdem hat er das andere Auto net mal berührt.
wie krank im kopp bist du eigentlich? 10? oder schon 12?
f
Verfasst: Freitag 20. Februar 2004, 08:19
von svk4ever
Döniz hat geschrieben:Das Übelste hat sich in der Sache Daimler geliefert. Erst wurde der Fahrer gedeckt und dann nach dem Urteil gleich vor die Tür gesetzt!!
Nö, überhaupt nicht.
Jetzt zitiert der Betriebsrat:
Eine personenbedingte Kündigung bla bla bala.... Weitere Kündigungsgründe sind z.B.
die fehlende Eignung bzw. Befähigung des Arbeitnehmers, ausländischer Wehrdienst von mehr als zwei Monaten, die fehlende Arbeitserlaubnis,
die Verbüßung einer Freiheitsstrafe.
Also... alles Rechtens.
Verfasst: Freitag 20. Februar 2004, 10:14
von Ralphonso
Buddy hat geschrieben:Dazu steht heute was interessantes in der Esslinger Zeitung. Das Kraftfahrzeug-Bundesamt hat eine Stichprobe durchgeführt und 25000 Verkehrssünder überprüft. Davon waren 8 wegen einem Tötungsdelikt verurteilt. 6 davon kamen mit einer Geldstrafe davon und die anderen 2 wurden zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Wenn man die Urteile als Vergleich nimmt ist er also viel zu hart bestraft worden.
meine worte

Verfasst: Freitag 20. Februar 2004, 11:22
von Ralf St.
Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung, worum es sich ja bei den Verkehrsdelikten mit Tötungsfolge idR handelt liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Für einen erstmalig Verurteilten ist die Strafhöhe schon happig, allerdings sollte das Urteil zum einen Signalwirkung haben und zum anderen waren auch das Verhalten des Angeklagten im Verfahren und sein, sagen wir mal, Persönlichkeitsprofil (offenbar haben ihn ja Kollegen so beschrieben, dass er mit seinen "Fähigkeiten" schnell zu fahren regelrecht geprotzt hat) in der Strafzumessung zu bewerten.
Ansonsten kann ich Frosch im wesentlichen nur beipflichten.
Die Emotionalität der Reaktionen auf ein Urteil, bei dem eine von der Schuld "relativ" gering anzusetzende Tat fatale Wirkungen auslöst ist in unserem Rechtssystem, das auf der Ausprägung von Gesetzen, in die der jeweilige Sachverhalt gewissemaßen eingepaßt werden muß, unvermeidlich. Andere Resultate erhält man natürlich beim case law der angloamerikanischen Staaten, ob das allerdings besser ist (da dann noch mehr auf emotionale oder sonstige eigentlich sachfremde Belange eingewirkt wird), wage ich doch sehr zu bewzweifeln.
Ach übrigens : verdammt mieses Timing für den Start des Kinofilms "Autobahnraser", oder ?
Verfasst: Freitag 20. Februar 2004, 12:09
von Martin
ach frosch :? du redest voll an einem vorbei ! fakt ist einfach , dass es nun mal nicht bekannt ist , was wirklich vorgefallen ist . es gibt zwar paar zeugen aber wer erkennt auf der autobahn wenn da einer mit 200 km/h vorbeidauert bitte genau , wie nah er aufgefahren ist. es können tatsächlich 2 cm gewesen sein , es können auch 50 m gewesen sein . Niemand weiss es genau und man wird es auch nie wiesen . In dem Prozess gab es ja nicht mal stichhaltige Indizien . Fakt ist , dass der Kerl auf grund teilweise fragwürdiger Spekulationen verurteilt wurde und demnach des Urteil jurisitisch gesehen ein Skandal ist . Des wird dir auch jede Anwaltskanzlei etc. bestätigen .
Ganz interessant wird aber die revision , falls er freigesprochen wird . Dann dürfte es nämlich für die Richterin auch ziemlich heiss werden ...
und zu seinem Job : Wenn er bei der Revision freigesprochen wird kann er sich eh ne richtig dicke Abfindung rausklagen . Also des dürfte des geringste Problem sein .
mfg Martin
Verfasst: Freitag 20. Februar 2004, 12:17
von Martin
Frosch hat geschrieben:SVK-Oli hat geschrieben:Außerdem hat er das andere Auto net mal berührt.
wie krank im kopp bist du eigentlich? 10? oder schon 12?
f
tja ist der intellektuelle horizont überschritten , fängt man halt mit pöbeln an ...
Verfasst: Freitag 20. Februar 2004, 17:14
von westler
MartinBB95,
du warst wohl die Person, die hier angefangen hat völlig hirnfreien Dreck zu posten, Stichwort: "250 km/h jetzt erst recht". Wenn der Typ dir so sympathisch ist kannst du auch ein Spendenkonto einrichten.
Verfasst: Sonntag 22. Februar 2004, 12:39
von Martin
ja des war vielleicht bissle überzogen :-) meine meinung dazu ist halt , dass des jedem passieren kann . muss ja net durch auffahren etc. sein
Verfasst: Sonntag 22. Februar 2004, 23:30
von hobbesblau
Fakt ist , dass der Kerl auf grund teilweise fragwürdiger Spekulationen verurteilt wurde und demnach des Urteil jurisitisch gesehen ein Skandal ist . Des wird dir auch jede Anwaltskanzlei etc. bestätigen .
Ich bin Jurist und kann Dir nicht beipflichten, sowas nennt sich Indizien-Prozess (unjuristisch gesprochen).
Sicher war das Ergebnis zu füheren Urteilen relativ harsch, aber er hätte bis zu 5 jahren kriegen können und die Bewährung hat er sich wohl mit seinem selten dämlichen und feigen Verhalten im Prozess versaut.
Von seiner Vorgeschichte und seinem Persönlichkeitspofil habe ich nix mitbekommen; das spielt in meiner Bewertung also keine Rolle
Verfasst: Montag 23. Februar 2004, 10:49
von Martin
jaja aber die indizien , haben ja in diesem fall net zur aufklärung beigetragen . die indizien haben sich auf des auffahren beschränkt .keiner weiss ja bsp. ob die frau vielleicht von der strecke abgekommen ist , da sie sich zum kind umgedreht hat , sich vielleicht ne zigarette angezündet hat oder sonst etwas . die indizien haben sich lediglich aufs auffahren beschränkt und können daher net zur fahrlässigen tötung benutzt werden , da man gar nicht , weiss , ob es überhaupt der auslöser war.
Verfasst: Montag 23. Februar 2004, 11:33
von Fabian
Was macht eine Frau mit kleinem Kind im Auto bei Tempo 130 auf der linken Spur?
Soll jetzt keine Entschuldigung sein, aber die Frau hatte mindestens genauso schuld. Und ich bin auch der Meinung, wer sich so erschrickt wenn jemand auffährt und dann gegen einen Baum fährt sollte kein Auto fahren :?
Verfasst: Montag 23. Februar 2004, 11:50
von Martin
naja auf der linken spur fahren mit 130 muss sie ja , wenn sie z.b. nen lkw überholt . aber ich seh des auch so . auffahren alleine kann echt net der auslöser gewesen sein , und wenn doch lag es halt daran , dass die frau restlos überfordert war und net der böse autobahnraser schuld war
Verfasst: Montag 23. Februar 2004, 16:34
von Tüten-Tim
Sososo, auch das Königreich Ungarn gibt seinen Senf dazu:
Punkt 1: Wenn die Alte sich nervös machen lässt, wenn so ein verfickter Benz-Bonze von hinten anrollt, dann ist sie selber schuld. Commando Bonzen ausbremsen!
Punkt 2: Es gibt ja wohl nichts schlimmeres, als irgendwelche Juppies, die denken, sie müssten ihr fahrendes Wohnzimmer allen zur Schau stellen. Eine moderne Form von "man merkt, dass unser System nicht funktioniert". Der Bonze rast, hat eine Riesen-Knautsch-Zone und ist im Endeffekt derjenige, der trotz rasen nie den Kürzeren zieht. Da kann man nur auf eine immens hohe Vermögenssteuer hoffen!
Punkt 3: 130 ist RICHTGESCHWINDIGKEIT, d.h., im Endeffekt darf ich so schnell fahren, wie ich will. Es gibt genügend Leute, die nur mit 120 über die Autobahn zotteln, auch das ist gemeingefährlich. Tempolimits an sich vergrößern doch nur die Unfall-Gefahr wenn alles runterbremst oder man nur geringfügig schneller überholen kann, weil man sich ans Limit halten will. Und dann kommen Leute, die 20 km/h schneller fahren und somit das ganze Tempolimit-System im Grundsatz aufheben und dadurch zerstören. Die Polizei schaut natürlich in solchen Fällen immer sehr gerne weg ("Hallo, Herr XY der Firma ABCDEFGH, bis Montag zum Kaffee trinken..."), während der Fan im Stadion automatisch zum Gewaltverbrecher abgestempelt wird. Andererseits wissen wohl oft auch gar nicht die notorischen Mittel-Spur-Fahrer, welch Verkehrshindernis von ihnen ausgeht. Und noch mal zum Tempolimit: In Ungarn beispielsweise herrscht auf allen Straßen Tempo 80. Wenn sich da jeder dran halten würde, dann bricht der Verkehr auseinander. Auch der Staat darf sich eben nicht zu sehr einmischen. Richtgeschwindigkeiten sind eben doch die richtige Variante, wenigstens da ist Deutschland eines der liberalsten (nicht im wirtschaftlichen Sinne) Länder Europas! Mahlzeit!
Verfasst: Montag 23. Februar 2004, 17:57
von westler
Ich dachte Ungarn wäre schon länger ne Republik....