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News aus USA: Fettleibige können Steuern sparen

Verfasst: Dienstag 2. März 2004, 15:36
von McVillager
Die Steuerbehörden in den USA haben übergewichtigen Bürgern ein neues Argument zum Abnehmen geliefert. Wer unter Fettleibigkeit leidet, kann Behandlungskosten von der Steuer absetzen.


DPA


Springfield - "Endlich erkennt die Regierung die Notwendigkeit, Menschen für ihr Bemühen um eine bessere Figur zu belohnen", sagt Linda Webb Carilli, Sprecherin von Weight Watchers International. Ihre Freude ist verständlich, denn die neuen Steuergesetze versprechen ihrer Firma, mit deren Hilfe sich rund 50 Millionen US-Bürger um eine gute Figur bemühen, neuen Zulauf.

Grund dafür ist die Publikation 502 des Internal Revenue Service, der obersten US-Steuerbehörde. Demnach werden ab 2003 nicht nur Folgekrankheiten der Fettleibigkeit wie Bluthochdruck oder Diabetes steuerlich anerkannt. Starkes Übergewicht kann nun selbst als Krankheit angeführt werden, was eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen nach sich zieht.

So sind die Kosten für Operationen wie beispielsweise Magenverkleinerungen, stationäre Klinikaufenthalte und verschreibungspflichtige Medikamente absetzbar. Außerdem können die Rechnungen für Ernährungsberater und Abnehm-Programme wie eben das der Weight Watchers zur Steuerminderung eingereicht werden. Nicht absetzbar sind dagegen diätetische Nahrungsmittel oder Kosten für Fitness-Center.

Das Steuergeschenk für Übergewichtige hilft einer immer größer werdenden Bevölkerungsgruppe. In den vergangenen zwanzig Jahren hat sich die Zahl der Fettleibigen in den USA verdoppelt, mit 59 Millionen ist etwa jeder dritte Erwachsene stark übergewichtig. Die Behandlungskosten für dieses Kranheitsbild beziffert das amerikanische Center for Desease Control für 2003 mit 75 Milliarden Dollar.

Verfasst: Dienstag 2. März 2004, 21:51
von Tüten-Tim
Springfield? Ein Schelm, wer sich jetzt einen Homer denkt...

Verfasst: Dienstag 2. März 2004, 23:17
von hobbesblau
Homer hat doch von Mr. Burns schon mal 'ne Fettabsaugung bezahlt bekommen.