nachdem in den letzten Tagen und Wochen die Frage auftauchte, ob Videodownloads überhaupt angeboten werden dürfen, habe ich mich heute in einem Forum für deutsches Recht informiert und folgende Antwort erhalten:
Zu privatem Zwecke dürfen Fernseh- oder Radioinhalte aufgezeichnet werden, die Weitergabe im engsten Kreis eingeschlossen. Nur wer einem unbestimmten Personenkreis (Freigabe bei Filesharingprogrammen etc.) diese Inhalte zugänglich macht handelt illegal.
Die Aufnahme des Fernsehsignals stellt eine Privatkopie nach §53(1) UrhG dar. Und nach §53(6) ist deren Verbreitung nicht gestattet. Und die Verbreitung allgemein ist durch die §§15 und 17 geregelt.
Daher tut mir es leid euch mitteilen zu müssen, dass zukünftig keine Videodownloads hier im Kickers-Forum angeboten werden.
Dieser Schritt ist sehr bedauerlich, dennoch hoffe ich auf euer Verständnis.
Dirk (GelsenKickers)
Zuletzt geändert von GelsenKickers am Donnerstag 11. August 2005, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
Ist das nich was anderes wenn Basti mit der Digi Cam (ich vermute mal es ist mit ner Digi Cam aufgenommen) ein Video macht und da läuft eben "zufällig" der Spielbericht?
Felix B. hat geschrieben:Ist das nich was anderes wenn Basti mit der Digi Cam (ich vermute mal es ist mit ner Digi Cam aufgenommen) ein Video macht und da läuft eben "zufällig" der Spielbericht?
Wenn er im Stadion selber filmt und dies online stellt, gibt es keine rechtlichen Probleme.
Wenn er bspw. den SWR-Spielbericht abfilmt wohl auch nicht.
Die ganze Geschichte ist ohnehin sehr verstrikt, habe mich damit stundenlang befasst.
Im Grunde passt da folgende Aussage die mir Mike per Mail mitteilte: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Also das Abfilmen eines SWR-Berichts halte ich auch für rechtlich sehr Fragwürdig. Das ist (rechtlich) nichts anders als eine (schlechte) Kopie.
Sogar das selber Filmen des Spiels und dann online stellen ist nicht ganz unproblematisch. Ich kenn die Verträge zwischen Kickers, DFB und der ARD (oder deren Vermarktungsfirma) nicht.
Abfilmen geht natürlich nicht, wäre das gleiche, wie ein Musikstück per Mikrophon aufzunehmen und zu verbreiten.
Selbstgemachte Videos? Das müsste man abklären, dürfte aber im Normalfall kein Problem sein, wenn kein Copyright verletzt wird - heißt, es darf keine Musik im Hintergrund drauf sein , etc. u.s.w. . Der Aufwand ist allerdings auch ganz schön hoch. Ob sichs da noch lohnt?