Versuchte Tötung - Opfer Spieler der A-Jugend der Kickers
Versuchte Tötung - Opfer Spieler der A-Jugend der Kickers
Versuchte Tötung - 4 000 Euro Belohnung
BAD CANNSTATT
(tol). Nach dem versuchten Tötungsdelikt in der Nacht zum Sonntag in einem Festzelt auf dem Cannstatter Wasen (wir berichteten) haben die Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie der Hauptsponsor des Vereins Stuttgarter Kickers insgesamt 4.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters führen.
Ein nach wie vor unbekannter junger Mann hatte auf zwei 17-jährige Jugendliche nach einer Rangelei mit dem Messer eingestochen. Einer der beiden Jugendlichen wurde dabei schwer an der Lunge verletzt, während sein Freund am Oberarm getroffen wurde. Die jungen Männer sind beide Spieler der A-Jugend des Stuttgarter Vereins.
Die Beamten des Dezernats für Tötungsdelikte haben bislang 33 Spuren verfolgt, von denen jedoch keine den entscheidenden Hinweis brachte. Mit einer am Donnerstag gestarteten Plakataktion auf dem Cannstatter Volksfest und in der so genannten Wasenlinie U 11 hoffen die Ermittler, dem Täter auf die Spur zu kommen.
Zeugen beschreiben den jungen Mann wie folgt:
Er ist 17 bis 19 Jahre alt, zirka 1,80 Meter bis 1,85 Meter groß. Auf dem Kopf hat er einen so genannten Hahnenkamm, die Seiten sind abrasiert. Die Haare am Hinterkopf sind relativ lang und braun mit blonden Strähnen. Bekleidet war er mit einer dunklen Jeans, einem schwarzen T-Shirt sowie einem schwarzen Jackett mit weißen Nadelstreifen.
Besonders auffällig war ein Rosenkranz, den der junge Mann um den Hals trug und der bis zur Mitte des Oberkörpers reichte. Zeugen der Messerstecherei beziehungsweise Personen, die Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0711/8990-6333 bei der Kriminalpolizei zu melden. Zusätzlich hat die Kriminalpolizei ein so genanntes vertrauliches Telefon unter der Nummer 0711/8990-6900
BAD CANNSTATT
(tol). Nach dem versuchten Tötungsdelikt in der Nacht zum Sonntag in einem Festzelt auf dem Cannstatter Wasen (wir berichteten) haben die Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie der Hauptsponsor des Vereins Stuttgarter Kickers insgesamt 4.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters führen.
Ein nach wie vor unbekannter junger Mann hatte auf zwei 17-jährige Jugendliche nach einer Rangelei mit dem Messer eingestochen. Einer der beiden Jugendlichen wurde dabei schwer an der Lunge verletzt, während sein Freund am Oberarm getroffen wurde. Die jungen Männer sind beide Spieler der A-Jugend des Stuttgarter Vereins.
Die Beamten des Dezernats für Tötungsdelikte haben bislang 33 Spuren verfolgt, von denen jedoch keine den entscheidenden Hinweis brachte. Mit einer am Donnerstag gestarteten Plakataktion auf dem Cannstatter Volksfest und in der so genannten Wasenlinie U 11 hoffen die Ermittler, dem Täter auf die Spur zu kommen.
Zeugen beschreiben den jungen Mann wie folgt:
Er ist 17 bis 19 Jahre alt, zirka 1,80 Meter bis 1,85 Meter groß. Auf dem Kopf hat er einen so genannten Hahnenkamm, die Seiten sind abrasiert. Die Haare am Hinterkopf sind relativ lang und braun mit blonden Strähnen. Bekleidet war er mit einer dunklen Jeans, einem schwarzen T-Shirt sowie einem schwarzen Jackett mit weißen Nadelstreifen.
Besonders auffällig war ein Rosenkranz, den der junge Mann um den Hals trug und der bis zur Mitte des Oberkörpers reichte. Zeugen der Messerstecherei beziehungsweise Personen, die Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0711/8990-6333 bei der Kriminalpolizei zu melden. Zusätzlich hat die Kriminalpolizei ein so genanntes vertrauliches Telefon unter der Nummer 0711/8990-6900
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Ein 17 Jähriger wurde festgenommen. Er ist bereits wegen Gewaltdelikten bekannt.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/s ... hp/1016227
Hier http://www.kickers-fans.de/ ist noch ein Artikel aus den STN dazu.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/s ... hp/1016227
Hier http://www.kickers-fans.de/ ist noch ein Artikel aus den STN dazu.
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moehringer
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moehringer
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nett ausgedrückt, aber was heisst hier in bewusster abgrenzung zu den letzten beiträgen? wenns nach mir ginge müsste ein solches individuum, welches derartige kriminelle energien an den tag legt und wohl auch schon in der vergangenheit in verschiedener weise straffällig geworden ist, erstmal die nächsten jahre im schönen stammheim eingebuchtet werden, aber bin zur zeit weder mitglied der legislative noch der judikative und habe somit keine möglicheiten für derartige tatbestände höhere strafmaße festzulegen, noch hohe strafen auszusprechen. und in anbetracht der tatsache, dass der mutmaßliche täter nach dem JGG abgeurteilt wird und die möglichkeit hat durch sein verhalten eine strafmilderung herbeizuführen, bezweifle ich, dass da ein exempel statuiert wird!SAUNASARKAST hat geschrieben:in bewusster abgrenzung zu den darstellungen der letzten drei beiträge möchte ich feststellen, dass für den fall, dass sich der o.g. verdächtige im verfahren als der täter herausstellt, wünsche ich mir dass ihm eine für die schwere der tat angemessene strafe zuteil wird.
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genau das gilt es ja zu beweisen. solange gilt im rechtsstaat (sic!) wie dem unseren die unschuldsvermutung.moehringer hat geschrieben:nett ausgedrückt, aber was heisst hier in bewusster abgrenzung zu den letzten beiträgen? wenns nach mir ginge müsste ein solches individuum, welches derartige kriminelle energien an den tag legt und wohl auch schon in der vergangenheit in verschiedener weise straffällig geworden ist, erstmal die nächsten jahre im schönen stammheim eingebuchtet werden, aber bin zur zeit weder mitglied der legislative noch der judikative und habe somit keine möglicheiten für derartige tatbestände höhere strafmaße festzulegen, noch hohe strafen auszusprechen. und in anbetracht der tatsache, dass der mutmaßliche täter nach dem JGG abgeurteilt wird und die möglichkeit hat durch sein verhalten eine strafmilderung herbeizuführen, bezweifle ich, dass da ein exempel statuiert wird!SAUNASARKAST hat geschrieben:in bewusster abgrenzung zu den darstellungen der letzten drei beiträge möchte ich feststellen, dass für den fall, dass sich der o.g. verdächtige im verfahren als der täter herausstellt, wünsche ich mir dass ihm eine für die schwere der tat angemessene strafe zuteil wird.
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moehringer
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das er in der vergangenheit straffällig geworden ist, ist ja wohl ne tatsache und zur konkreten Tat, zitiere ich doch einfach mal den Artikel aus der StN:
“Bei der Vernehmung gab er an, dass er sich vom Gegenüber bedroht gefühlt habe”, sagt Polizeisprecherin Christiane Honer.
ich denke, dass dies als konkludentes schuldeingeständnis zu bewerten ist, da braucht nicht mehr viel bewiesen zu werden!
“Bei der Vernehmung gab er an, dass er sich vom Gegenüber bedroht gefühlt habe”, sagt Polizeisprecherin Christiane Honer.
ich denke, dass dies als konkludentes schuldeingeständnis zu bewerten ist, da braucht nicht mehr viel bewiesen zu werden!
Das Landgericht hat den 17-Jährigen, der zwei A-Juniorenspieler der Stuttgarter Kickers auf dem Volksfest mit Messerstichen teils lebensgefährlich verletzt hatte, zu einer Jugendhaftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. .....
Quelle: STN
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/s ... hp/1148154
Zuletzt geändert von Buddy am Samstag 29. April 2006, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.