Sehr geehrter Felix B. !!!
Die Kanzlei Moehringer und Martin legt hiermit öffentlich und offiziell Einspruch gegen die Verwarnung vom 22. Dezember 2005 ein. Zur Begründung ist folgendes zu sagen: Die Aussage "Offizielle Verwarnung" ohne jeglich Zusatz, wie Verweis auf den betreffenden § der Forums-Regeln, unter Einbezug der Definition von Art und Weise des Regelverstosses, lässt einen sehr deutlichen Mangel der dafür notwendigen Form erkennen und ist von daher nichtig. Zudem lauter Nr. 6 der Forumsregeln: "6. Wer zweimal auffällig wird und jeweils eine Verwarnung erhält, dessen Account wird mit sofortiger Wirkung gesperrt. Dies geschieht in Absprache mit dem kompletten Moderatoren Team." Da dies in jenem Sachverhalt mindestens meine 2. Verwarnung dargestellt hätte, hätte es den Ausschluss aus dem Forum bedeutet, was aber die Absprache unter dem 4-köpfigen Moderatoren vorrausgesetzt hätte. Jedoch zweifle ich diese Absprache im Zeitraum 12:32 - 13:09 am 22. Dezember an. Sollte diese Absprache doch stattgefunden haben, fordere ich hiermit eine lückenlose Beweisführung. Auf Grund Nr. 6 der Forums-Regeln liegt hier ein schwerer Verfahrensverstoss vor. Daher ist festzustellen, dass jene Verwarnung vom 22. Dezember auf Grund schwerwiegender Vefahrensfehler, sowie mangelnder Form nicht ist.
mfg Martin
Kanzlei Moehringer & Martin
Mein Geschäftspartner Moehringer prüft übrigens schon, ob ein dadurch entstandener Imageschaden eines unbescholtenen Forumsusers vom Forengott persönlich zu ersetzten ist.