Süd-Regionalligist Kickers Offenbach wurde am 18. Februar 2004 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mangelndem Schutz des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.
Beim Regionalliga-Spiel zwischen Kickers Offenbach und dem VfB Stuttgart Amateure am 5. Dezember 2003 waren in der 85. Spielminute aus dem Offenbacher Fanblock Gegenstände in Richtung eines Schiedsrichter-Assistenten und des Schiedsrichters geworfen worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist rechtskräftig.