BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/742258
So ist die seltsame Regelung bisher: Besucher von Fußballspielen sind rechtlich schlechter gestellt als eventuelle Betrüger, Räuber oder Drogendealer.
http://www.fnp.de/fnp/sport/ueberregion ... 583.de.htm
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/742258
So ist die seltsame Regelung bisher: Besucher von Fußballspielen sind rechtlich schlechter gestellt als eventuelle Betrüger, Räuber oder Drogendealer.
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Ølli
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Interessant. Danke!
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Ølli
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
BGH billigt Stadionverbote bei Verdacht auf Gewalt
Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein,
[...]
Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein,
[...]
Zuletzt geändert von Basti am Samstag 31. Oktober 2009, 18:39, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte keine externen Artikel komplett einstellen / zudem bei Zitaten bitte immer Quellen angeben
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Auch wenn man bei ERWIESENER Gewalttätigkeit hart durchgreifen sollte: Was ist mit dem Grundsatz "in dubio pro reo" ? Ist man hier nicht eher den Rechtsgrundsätzen eines Robespierre gefolgt ?
Im März dachten alle, es geht aufwärts. April April...
Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
hier gehts nur ums hausrecht, nicht um den strafrechtlichen grundsatz, den du angesprochen hast. du brauchst ja auch keinen grund, jemand aus deiner wohnung zu rauszuschmeißen. mich wundert nur, daß das hausrecht des msv duisburg für alle stadien der republik gilt. aber was das gericht dazu ausführt, muss man abwarten, bis das urteil im netz steht.
"Don't say, that you have the cat in the sack, when you don't have the cat in the sack!"
Giovanni Trappatoni
BlueBoys - Sektion Deutsch-Südwest
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Eben. M. W. ist der MSV nur auf der Wedau zu Hause, nicht aber auf der Waldau...
Im März dachten alle, es geht aufwärts. April April...
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Ølli
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Die erste DFB Meinung: 30.10.2009 10:12h
DFB begrüßt Bestätigung des bundesweiten Stadionverbots
http://tinyurl.com/ygofyhq
Weiterhin zum Thema: 06.08.2009 11:44h
Spahn: "Sicherheit beginnt nicht erst am Stadioneingang"
http://tinyurl.com/yzdkazk
Sicherheitsrichtlinien
http://www.dfb.de/index.php?id=11240
DFB begrüßt Bestätigung des bundesweiten Stadionverbots
http://tinyurl.com/ygofyhq
Weiterhin zum Thema: 06.08.2009 11:44h
Spahn: "Sicherheit beginnt nicht erst am Stadioneingang"
http://tinyurl.com/yzdkazk
Sicherheitsrichtlinien
http://www.dfb.de/index.php?id=11240
Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
ist es nicht so, dass die vereine(1.-4. Liga)das hausrecht dem dfb per vollmacht übertragen müssen. (teil der Lizenzierung)
Wenn dem tatsächlich so ist, ist es sowieso alles nur eine farce.
die frage stellt sich nicht, ob gewalttäter/straftäter ins stadion gehen dürfen, oder nicht.
einzig geht es darum, dass nicht wie im mittelalter aufgrund (begründeten?!) verdachtsmomente über leben und tod geurteilt werden darf (Jemand der "ausgesperrt" ist darf seine Leidenschaft nicht mehr ausleben). Der DFB, die Polizei wollen doch ebenfalls die vorzüge des deutschen/europäischen recht genießen und fair behandelt werden.
Meine befürchtung ist, dass wenn man dem münchner recht zugesprochen hätte, die gerichte "mehr" zu tun gehabt hätten, und da dank rechtsschutzversicherung jeder trottel seine kleinigkeiten vor gericht austragen will. ...
Dementsprechend hätten die Gerichte mehr zu tun, ohnehin kommen die nicht mehr dazu, jedes verfahren fristgerecht eröffnen zu können... How ever, mag alles sehr weit ausgeholt sein.
Man kann nur hoffen, dass man bis zur letzten instanz geht, wenn man dann nicht recht erhält, befinden wir uns zumindest in einer sache wieder im mittelalter.
Wenn dem tatsächlich so ist, ist es sowieso alles nur eine farce.
die frage stellt sich nicht, ob gewalttäter/straftäter ins stadion gehen dürfen, oder nicht.
einzig geht es darum, dass nicht wie im mittelalter aufgrund (begründeten?!) verdachtsmomente über leben und tod geurteilt werden darf (Jemand der "ausgesperrt" ist darf seine Leidenschaft nicht mehr ausleben). Der DFB, die Polizei wollen doch ebenfalls die vorzüge des deutschen/europäischen recht genießen und fair behandelt werden.
Meine befürchtung ist, dass wenn man dem münchner recht zugesprochen hätte, die gerichte "mehr" zu tun gehabt hätten, und da dank rechtsschutzversicherung jeder trottel seine kleinigkeiten vor gericht austragen will. ...
Dementsprechend hätten die Gerichte mehr zu tun, ohnehin kommen die nicht mehr dazu, jedes verfahren fristgerecht eröffnen zu können... How ever, mag alles sehr weit ausgeholt sein.
Man kann nur hoffen, dass man bis zur letzten instanz geht, wenn man dann nicht recht erhält, befinden wir uns zumindest in einer sache wieder im mittelalter.
Für Rechtschreib- und Grammatikfehler keine Gewähr......
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
in was für einem "rechts"staat leben wir eigentlich?
bei solch einer urteilsbegründung lacht doch (zurecht) jede bananenrepublik über die brd.
bei solch einer urteilsbegründung lacht doch (zurecht) jede bananenrepublik über die brd.
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szene f - ffm
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Würde eben mit Discos verglichen, die können Leuten auch ohne Straftat Hausverbot geben. Nur erklärt dies keine zusätzlichen Stadtverbote etc auf dieser Grundlage...
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Ohne die Entscheidung werten zu wollen - es ist die erwartete. Die Entscheidung über die Ausübung des Hausrechts ist nunmal nicht unbedingt an rechtsstaatliche Grundlagen geknüpft sondern die weitgehend freie Entscheidung des Hausherrn.
Rechtlich ist dieser Konflikt nicht lösbar. Natürlich wäre es wünschenswert, daß nur dann ein Stadionverbot ausgesprochen wird, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Wer dabei aber auf die polizeilichen Ermittlungen angewiesen ist, ist schlicht handlungsunfähig.
Das klingt erstmal nach Sippenhaft. Für eine Ermittlung reicht es also nicht. Es reicht aber wohl aus, um ihn nicht mehr auf eine Party einzuladen. Ich würd mir auch überlegen wen ich reinlasse, wenn ich hinterher für das Verhalten meiner Gäste Strafe zahlen darf (vom Schaden mal ganz zu schweigen).Zwar seien im konkreten Fall die Ermittlungen eingestellt worden - allerdings sei der Kläger "nicht zufällig" in die randalierende Gruppe geraten, sondern habe ihr angehört. "Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt", befand der BGH.
Rechtlich ist dieser Konflikt nicht lösbar. Natürlich wäre es wünschenswert, daß nur dann ein Stadionverbot ausgesprochen wird, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Wer dabei aber auf die polizeilichen Ermittlungen angewiesen ist, ist schlicht handlungsunfähig.
Historische Kickers-Bücher zum Download: http://www.kickers-stuttgart.de - Mittlerweile 15.649 originalgetreue Seiten verfügbar.
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Hier geht´s zur Pressemitteilung des BGH;
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b" onclick="window.open(this.href);return false; ... pm&Blank=1
Ich tippe, es wird in 2 Jahren was vom Bundesverfassungsgericht dazu geben sofern der Kläger weiter macht.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b" onclick="window.open(this.href);return false; ... pm&Blank=1
Ich tippe, es wird in 2 Jahren was vom Bundesverfassungsgericht dazu geben sofern der Kläger weiter macht.
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Ølli
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
30.10.2009 | 19:01 Uhr
Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu: Bundesgerichtshof stärkt Klubs den Rücken Recht so?
Regensburg (ots) - Recht so! Wer seinem ersten Reflex folgt, wird das BGH-Urteil begrüßen. Krawallbrüder, Radaumacher und Kriminelle haben in unseren [...]
Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu: Bundesgerichtshof stärkt Klubs den Rücken Recht so?
Regensburg (ots) - Recht so! Wer seinem ersten Reflex folgt, wird das BGH-Urteil begrüßen. Krawallbrüder, Radaumacher und Kriminelle haben in unseren [...]
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
30.10.2009 | 19:24 Uhr
WAZ: Unnötige Aufregung. Kommentar von Klaus Wille
Essen (ots) - Manchmal staunt man. Wenn die Fußball-Bundesliga in England oder Italien um eins beneidet wird, dann nicht so sehr um ihre spielerische Qualität, [...]
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
zentralredaktion@waz.de
WAZ: Unnötige Aufregung. Kommentar von Klaus Wille
Essen (ots) - Manchmal staunt man. Wenn die Fußball-Bundesliga in England oder Italien um eins beneidet wird, dann nicht so sehr um ihre spielerische Qualität, [...]
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Werder Bremen - 30.10.2009 - 0 Kommentare
Zeiffer: Keine Flut von Stadionverboten in Bremen
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Werd ... remen.html
Zeiffer: Keine Flut von Stadionverboten in Bremen
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Werd ... remen.html
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Stadtmagazin München 24
Stadionverbot für FC Bayern Schickeria-Fan vom BGH bestätigt
http://www.region-muenchen.de/index.php ... %C3%A4tigt
Stadionverbot für FC Bayern Schickeria-Fan vom BGH bestätigt
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Presseschau des Deutschlandradios:
a) Hören Sie abschließend Kommentare zum Urteil des Bundesgerichtshofs, das Stadionverbote für Fußballfans auch dann er- laubt, wenn nur der Verdacht einer Gewaltbereitschaft besteht.
"Für friedfertige Fans oder Familien mit Kindern ist dies zunächst einmal eine gute Nachricht", ist die EMDER ZEITUNG überzeugt.
"Destruktiven Chaoten müssen sie nicht mehr in der Häufigkeit wie bislang im Stadion begegnen und Knallkörper im Nacken be- fürchten. Nur ist jede Richtlinie, jede Bestimmung und jede Verordnung so gut, wie ihr Missbrauch durch Mitarbeiter der Stadionbetreiber im Alltag weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Ordner und Security-Leute haben für gut drei Stunden fast hoheitliche Aufgaben und entscheiden gerne mal nach dem 'Prinzip Nase'. Das darf nicht passieren!", verlangt die EMDER ZEITUNG.
b) "Strafen auf Verdacht sind problematisch", räumt auch die MITTELDEUTSCHE ZEITUNG aus Halle ein, fährt dann aber fort:
"In der Praxis werden Stadionverbote nicht willkürlich ausgesprochen, sondern meist gegen Mitglieder von Fan-Gruppen. Randale im Fußball-Umfeld ist heute straff organisiert, wie der Angriff auf die Polizei nach dem Landesderby in Halle gezeigt hat. Insofern ist die Entscheidung des BGH vor allem eines: praxisnah. Sie ist ein Segen für den Fußball und eine Botschaft an echte Fans, sich von Gewalttätern zu distanzieren."
Mit diesem Auszug aus der MITTELDEUTSCHEN ZEITUNG endet die Presseschau.
a) Hören Sie abschließend Kommentare zum Urteil des Bundesgerichtshofs, das Stadionverbote für Fußballfans auch dann er- laubt, wenn nur der Verdacht einer Gewaltbereitschaft besteht.
"Für friedfertige Fans oder Familien mit Kindern ist dies zunächst einmal eine gute Nachricht", ist die EMDER ZEITUNG überzeugt.
"Destruktiven Chaoten müssen sie nicht mehr in der Häufigkeit wie bislang im Stadion begegnen und Knallkörper im Nacken be- fürchten. Nur ist jede Richtlinie, jede Bestimmung und jede Verordnung so gut, wie ihr Missbrauch durch Mitarbeiter der Stadionbetreiber im Alltag weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Ordner und Security-Leute haben für gut drei Stunden fast hoheitliche Aufgaben und entscheiden gerne mal nach dem 'Prinzip Nase'. Das darf nicht passieren!", verlangt die EMDER ZEITUNG.
b) "Strafen auf Verdacht sind problematisch", räumt auch die MITTELDEUTSCHE ZEITUNG aus Halle ein, fährt dann aber fort:
"In der Praxis werden Stadionverbote nicht willkürlich ausgesprochen, sondern meist gegen Mitglieder von Fan-Gruppen. Randale im Fußball-Umfeld ist heute straff organisiert, wie der Angriff auf die Polizei nach dem Landesderby in Halle gezeigt hat. Insofern ist die Entscheidung des BGH vor allem eines: praxisnah. Sie ist ein Segen für den Fußball und eine Botschaft an echte Fans, sich von Gewalttätern zu distanzieren."
Mit diesem Auszug aus der MITTELDEUTSCHEN ZEITUNG endet die Presseschau.
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Überlinger
Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Viel Aufregung und letztlich bleibt doch alles beim Alten. Mich hat es gewundert, dass die Sache überhaupt durch die Instanzen ging. Denn letztlich deckt sich die ganze Geschichte doch durch das Hausrecht. Und wenn sich die Vereine in einem Verband/Liga z. B. der DFL zusammenschließen oder gar der DFB das Hausrecht bei Ligaspielen ausübt, dann wird das Verbot für alle deutschen Profispielklassen (1.-4.) ausgesprochen. So war es und so wird es bleiben.
Es mag zwar zutreffen, dass ein nicht unerheblicher Teil der SVler bei der vorherrschten Plan-, Ahnungslosigkeit und Unfähigkeit der Sicherheitsorgane zu unrecht verbannt sind. Aber die Mehrheit hat es auch nicht von ungefähr getroffen. Wenn ich mich direkt hinter dem Stadion boxe oder ne Aktion am Bahnhof starte, dann ist das in meinen Augen Dummheit pur. Da hab ich dann wenig Mitleid. Dumm auch, wenn man zufällig dabei steht. Aber dazu gibts ja ein "schlaues" Sprichwort...
Wenn man's unbedingt braucht, dann hilft einfach nur ein "klassischer" Termin auf der grünen Wiese weit abseits des Spiels. Alles andere ist bei der heutigen "Försterdichte" um Fußballspiele, wie gesagt, Dummheit!
Und dieses ewige Gerede, dass Stadionverbote unrechtmäßig seien ohne vorherige Verurteilung, ist doch Mist. Stadionverbote sind auch eine "präventative Maßnahme". Der Zutritt zur Disco kann dir auch verwehrt werden weil dem Türsteher dein Gesicht nicht passt. Da brauch ich davor keine Verurteilung wegen Körperverletzung. Deshalb gibt es aus meiner Sicht keine rechtliche Möglichkeit gegen Stadionverbote vorzugehen. Hausrecht ist Hausrecht!
Das einzige was hilft ist ein guter Draht zum eigenen Verein. Und dieser muss im Zweifelsfall auch streitbar dem DfB und Polizei entgegentreten und sich nicht jeden unsinnigen Mist aufdrücken lassen.
Es mag zwar zutreffen, dass ein nicht unerheblicher Teil der SVler bei der vorherrschten Plan-, Ahnungslosigkeit und Unfähigkeit der Sicherheitsorgane zu unrecht verbannt sind. Aber die Mehrheit hat es auch nicht von ungefähr getroffen. Wenn ich mich direkt hinter dem Stadion boxe oder ne Aktion am Bahnhof starte, dann ist das in meinen Augen Dummheit pur. Da hab ich dann wenig Mitleid. Dumm auch, wenn man zufällig dabei steht. Aber dazu gibts ja ein "schlaues" Sprichwort...
Wenn man's unbedingt braucht, dann hilft einfach nur ein "klassischer" Termin auf der grünen Wiese weit abseits des Spiels. Alles andere ist bei der heutigen "Försterdichte" um Fußballspiele, wie gesagt, Dummheit!
Und dieses ewige Gerede, dass Stadionverbote unrechtmäßig seien ohne vorherige Verurteilung, ist doch Mist. Stadionverbote sind auch eine "präventative Maßnahme". Der Zutritt zur Disco kann dir auch verwehrt werden weil dem Türsteher dein Gesicht nicht passt. Da brauch ich davor keine Verurteilung wegen Körperverletzung. Deshalb gibt es aus meiner Sicht keine rechtliche Möglichkeit gegen Stadionverbote vorzugehen. Hausrecht ist Hausrecht!
Das einzige was hilft ist ein guter Draht zum eigenen Verein. Und dieser muss im Zweifelsfall auch streitbar dem DfB und Polizei entgegentreten und sich nicht jeden unsinnigen Mist aufdrücken lassen.
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Samstag, 05. Dezember 2009
Stadionverbot bei Verdacht
Karlsruhe muss wohl entscheiden
Das umstrittene Stadionverbot bei bloßem Verdacht auf Gewaltbereitschaft wird womöglich ein Fall für das Bundesverfassungsgericht....
http://www.n-tv.de/sport/fussball/Karls ... 26949.html
Stadionverbot bei Verdacht
Karlsruhe muss wohl entscheiden
Das umstrittene Stadionverbot bei bloßem Verdacht auf Gewaltbereitschaft wird womöglich ein Fall für das Bundesverfassungsgericht....
http://www.n-tv.de/sport/fussball/Karls ... 26949.html
Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten
Stadionverbote
Fan zieht vor das Verfassungsgericht
http://www.sportschau.de/sp/fussball/ne ... erbote.jsp
Fan zieht vor das Verfassungsgericht
http://www.sportschau.de/sp/fussball/ne ... erbote.jsp