Da die Kickers nun ja ganz unten drin stehen, mache ich das mal zum Thema! Bisher war es ja so, dass sich die Zahl der Absteiger in die Oberligen durch die Zahl der Absteiger aus der 2. Liga bestimmt wurde!
Doch dies soll geändert werden:
Nur noch 18 Regionalligisten
Die Zeiten, in denen sich die Staffelstärke der beiden Fußball-Regionalligen Nord und Süd nach den geographischen Absteigern aus der zweiten Bundesliga gerichtet haben, sind ab der Saison 2005/06 vorbei: Die Delegierten des DFB-Bundestages in Osnabrück haben beschlossen, dass die Regionalliga mit 36 Mannschaften spielen wird, die in eine Staffel Nord und Süd mit je 18 Teams eingeteilt werden. Die Zuordnung erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten, wobei über die Staffeleinteilung jeweils vor Beginn einer Spielzeit das DFB-Präsidium auf Vorschlag des Regionalliga-Ausschusses entscheiden wird...
Quelle: fn-web.de
Heißt das, dass ab der Saison 05/06 auf jedenfall in der Nord- und Südstaffel nur noch 18 Klubs spielen, was bedeuten würde dass auf jedenfall in dieser Saison 4 runter müssen oder sollen erst ab nächster Saison konstant 4 in die OL runter?
Die Frage ist zwar etwas kompliziert aber weiß da jemand bescheid?
Hier sind einige Antworten, die sich auf die laufende Saison beziehen:
Für den Abstieg aus der Regionalliga gilt folgende Regelung:
Am Ende der Spielrunde steigen aus der Regionalliga Süd die vier Mannschaften mit der geringsten Punktezahl und Platzierung in der Regionalliga-Tabelle in die jeweils zugehörige Oberliga ab. Aus der Regionalliga Nord steigen in der Saison 2004/2005 aufgrund der erhöhten Klassenstärke fünf Mannschaften ab. (DFB-Spielordnung § 54.1.: "Steigen mehr als zwei Mannschaften aus der 2. Bundesliga in eine Regionalliga ab, erhöht sich die Zahl der Mannschaften in dieser Regionalliga für die neue Saison entsprechend. Am Ende des neuen Spieljahres wird diese Regionalliga durch verstärkten Abstieg wieder auf die Zahl von 18 Mannschaften reduziert")
Wird einem Verein der Regionalliga die Zulassung für die neue Spielzeit entzogen oder nicht erteilt, so gilt er als Absteiger in die zugehörige Oberliga und rückt insoweit an den Schluss der Regionalliga-Tabelle. In diesen Fällen vermindert sich der Abstieg nach dem vorstehenden Absatz entsprechend der Zahl der auf diese Weise ausgeschiedenen Vereine.
Ist einem Verein die Zulassung zum Spielbetrieb der Regionalliga während des laufenden Spieljahres entzogen worden, so scheidet er erst am Ende des Spieljahres aus der Regionalliga aus.
Scheidet ein Verein während des laufenden Spieljahres aus der Meisterschaftsrunde aus, so sind seine bisher ausgetragenen Spiele
a) nicht zu werten, wenn das Ausscheiden vor den letzten fünf Meisterschaftsspielen dieser Mannschaft im Spieljahr erfolgt;
b) entsprechend ihrem Ausgang zu werten, wenn das Ausscheiden im Zeitraum der letzten fünf Meisterschaftsspiele erfolgt. Nicht ausgetragene Spiele werden in diesem Fall mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den Gegner gewertet.
Steigen weniger als vier Vereine aus den einer Regionalliga zugeordneten Oberligen (§ 55b Nr.2. der DFB-Spielordnung) auf, vermindert sich die Zahl der Absteiger aus dieser Regionalliga entsprechend.
In der Regionalliga kann nur eine Mannschaft eines Vereins spielen. Steigt die Lizenz-Mannschaft eines Vereins in die Regionalliga ab, gilt eine dort bereits spielende Mannschaft des Vereins unabhängig vom erreichten Tabellenplatz als erster Absteiger.