Freitag, der 10. März 2006
30.000 Euro Geldstrafe für den FC Energie Cottbus
Zweitbundesligist FC Energie Cottbus wurde am 10. März vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Gegners mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.
In der 79. Minute des Meisterschaftsspieles der 2. Bundesliga zwischen Energie Cottbus und den Sportfreunden Siegen am 12. Februar 2006 wurden mindestens zwei mit Flüssigkeit gefüllte Plastikbecher aus dem Cottbuser Fanblock in Richtung des Spielfeldes geworfen. Einer davon traf den Siegener Spieler Miroslaw Spizak am Kopf, der daraufhin zu Boden ging. Später spielte er dann weiter.
Bei der Strafzumessung fiel strafverschärfend ins Gewicht, dass das DFB-Sportgericht den FC Energie Cottbus dieses und letztes Jahr bereits dreimal wegen ähnlich gelagerter Verstöße zu Geldstrafen verurteilt hatte. So gab es am 4. August 2005 wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichter-Assistenten und eines weiteren Verstoßes eine Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro, am 14. Dezember 2005 wegen zweier Fälle eines nicht ausreichen Ordnungsdienstes in Tateinheit mit mangelndem Schutz der Spielbeteiligten 8000 Euro Geldstrafe und am 12. Januar 2006 wegen mangelndem Schutz der Spielbeteiligten eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro.
Das DFB-Sportgericht weist in seinem Urteil ferner darauf hin, dass zukünftig auch an Sanktionen wie Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Spielen an einem anderen Ort zu denken sein wird, sollte der Zweck, den Schutz aller im Stadion befindlichen Personen zu gewährleisten, durch Geldstrafen nicht oder nicht ausreichend erreicht werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.
http://www.sportrechturteile.de/News/AR ... s6509.html