Revision im Hoyzer-Prozess
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Revision im Hoyzer-Prozess
Das große Zittern
Wenn am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig die Revisisonsanträge im Wett- und Manipulationsskandal verhandelt werden, beginnt für Robert Hoyzer und Ante Sapina wieder das große Zittern.
Bestätigt der 5. Strafsenat des BGH unter Vorsitz von Richter Clemens Basdorf das Urteil des Berliner Landgerichts vom 17. November des vergangen Jahres, muss Hoyzer wegen Beihilfe zum Betrug für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, Sapina wegen gewerbsmäßigen Betruges gar für zwei Jahre und elf Monate. Doch auch ein Freispruch ist durchaus möglich, wie Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider sagt: `Das wird eine spannende Sache. Alles könnte eintreten, von Freispruch über Rückverweisung bis hin zur Verwerfung der Revision.´ Bei einer Rückverweisung zur Neuverhandlung nach Berlin wären jedoch keine höheren als die bisher verhängten Strafen möglich, da die Staatsanwaltschaft ihre Revisionsanträge zurückgezogen hatte und die Verteidiger Revisionsführer sind. Trotzdem wird Schneider am Dienstag als Erster plädieren. Darauf haben sich die Prozessbeteiligten verständigt.
Steffen Karls Anwalt erwartet Freispruch
Neben Hoyzer und Ante Sapina schauen auch die beiden anderen Sapinas, Milan und Filip, Hoyzers Ex-Kollege Dominik Marks sowie Ex-Profi Steffen Karl gebannt nach Leipzig, wo wegen des erwarteten Zuschauer- und Medieninteresses die Verhandlung in den Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts verlegt wurde. Milan (ein Jahr vier Monate) und Filip Sapina (ein Jahr) sowie Marks (ein Jahr und sechs Monate) waren jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Karl hatte in einem abgetrennten Verfahren eine neunmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Bei der Revisionsverhandlung muss keiner der Angeklagten anwesend sein, das Urteil könnte schon am Dienstag getroffen werden. `Bisher gibt es kein Signal vom Senat, wie er entscheiden wird´, sagt Andreas Bartholome, Anwalt von Steffen Karl. `Ich halte das Berliner Urteil aber in vielerlei Hinsicht für wackelig und erwarte einen Freispruch.´ In einem ähnlich gelagerten Fall hatte ebenfalls der 5. Strafsenat des BGH vor 45 Jahren (1961) einen Schummler freigesprochen, der durch schnelles Telefonieren Pferderennergebnisse vor dem Wettbüro herausbekam und noch schnell setzte. Dagegen stufte der 3. Strafsenat 1965 Pferdewetten als Betrug ein, die auf Bestechung des Jockeys basierten.
11freunde.de
Wenn am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig die Revisisonsanträge im Wett- und Manipulationsskandal verhandelt werden, beginnt für Robert Hoyzer und Ante Sapina wieder das große Zittern.
Bestätigt der 5. Strafsenat des BGH unter Vorsitz von Richter Clemens Basdorf das Urteil des Berliner Landgerichts vom 17. November des vergangen Jahres, muss Hoyzer wegen Beihilfe zum Betrug für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, Sapina wegen gewerbsmäßigen Betruges gar für zwei Jahre und elf Monate. Doch auch ein Freispruch ist durchaus möglich, wie Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider sagt: `Das wird eine spannende Sache. Alles könnte eintreten, von Freispruch über Rückverweisung bis hin zur Verwerfung der Revision.´ Bei einer Rückverweisung zur Neuverhandlung nach Berlin wären jedoch keine höheren als die bisher verhängten Strafen möglich, da die Staatsanwaltschaft ihre Revisionsanträge zurückgezogen hatte und die Verteidiger Revisionsführer sind. Trotzdem wird Schneider am Dienstag als Erster plädieren. Darauf haben sich die Prozessbeteiligten verständigt.
Steffen Karls Anwalt erwartet Freispruch
Neben Hoyzer und Ante Sapina schauen auch die beiden anderen Sapinas, Milan und Filip, Hoyzers Ex-Kollege Dominik Marks sowie Ex-Profi Steffen Karl gebannt nach Leipzig, wo wegen des erwarteten Zuschauer- und Medieninteresses die Verhandlung in den Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts verlegt wurde. Milan (ein Jahr vier Monate) und Filip Sapina (ein Jahr) sowie Marks (ein Jahr und sechs Monate) waren jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Karl hatte in einem abgetrennten Verfahren eine neunmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Bei der Revisionsverhandlung muss keiner der Angeklagten anwesend sein, das Urteil könnte schon am Dienstag getroffen werden. `Bisher gibt es kein Signal vom Senat, wie er entscheiden wird´, sagt Andreas Bartholome, Anwalt von Steffen Karl. `Ich halte das Berliner Urteil aber in vielerlei Hinsicht für wackelig und erwarte einen Freispruch.´ In einem ähnlich gelagerten Fall hatte ebenfalls der 5. Strafsenat des BGH vor 45 Jahren (1961) einen Schummler freigesprochen, der durch schnelles Telefonieren Pferderennergebnisse vor dem Wettbüro herausbekam und noch schnell setzte. Dagegen stufte der 3. Strafsenat 1965 Pferdewetten als Betrug ein, die auf Bestechung des Jockeys basierten.
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http://www.sport1.de/de/sport/artikel_621859.htmlSpektakuläre Wende im "Fall Hoyzer"
Im Wett- und Manipulations- skandal bahnt sich eine Über- raschung an: Die Leipziger Staatsanwaltschaft hat im Revi- sionsverfahren auf Freispruch für Ex-Schiri Robert Hoyzer und die Mitangeklagten plädiert. Bleibt ihnen somit ein Ge- fängnisaufenthalt erspart?
Sometimes antisocial
Always antifascist
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Am 15.12. wird das Urteil verkündet.
http://sport.ard.de/sp/fussball/news200 ... yzer.jhtml
Wenn es kein Gesetz gibt, gegen das er verstoßen hat, kann er auch nicht verurteilt werden.
Das ist doch ganz einfach.
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Wenn es kein Gesetz gibt, gegen das er verstoßen hat, kann er auch nicht verurteilt werden.
Das ist doch ganz einfach.
- Heiko K.
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Ja klar, laßt sie doch laufen.
Die haben auch nichts anderes gemacht als eine ganze Reihe ihrer Kollegen.
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Bluebyte
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Aber wenn das Urteil echt so durchgeht ist das natürlich ein ganz dickes Ding. Das heißt dass dem Betrug eigentlich Tür und Tor geöffnet werden, wenn man eh nicht konsequent strafrechtlich dafür belangt wird!
Felix B. hat geschrieben:Aber wenn das Urteil echt so durchgeht ist das natürlich ein ganz dickes Ding. Das heißt dass dem Betrug eigentlich Tür und Tor geöffnet werden, wenn man eh nicht konsequent strafrechtlich dafür belangt wird!
Sie müssen doch nur ein Gesetz erlassen, dass das was die gemacht haben verboten wird und schon kann der nächste wo erwischt wird verurteilt werden.
-
moehringer
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aber auch nur der Nächste ("nulla poena sine lege", wie der Lateiner sagen würde), der Imageschaden ist aber ohnehin schon da und würde durch einen Freispruch noch erheblich vergrößert werden. Und da kann der feine Herr Zwanziger toben wie er will, wenn die Auslegung eines Gesetzestextes eine Strafbarkeit in diesem Fall nicht hergibt, dann muss der Angeklagte nunmal freigesprochen werden!Buddy hat geschrieben:Felix B. hat geschrieben:Aber wenn das Urteil echt so durchgeht ist das natürlich ein ganz dickes Ding. Das heißt dass dem Betrug eigentlich Tür und Tor geöffnet werden, wenn man eh nicht konsequent strafrechtlich dafür belangt wird!
Sie müssen doch nur ein Gesetz erlassen, dass das was die gemacht haben verboten wird und schon kann der nächste wo erwischt wird verurteilt werden.
- Heiko K.
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Und die Mühlen mahlen langsam. Konkret bedeutet das dann, daß Spielmanipulation mindestns das nächste Jahr über straffrei bleibt - und spätestens jetzt weiß es auch jeder.Buddy hat geschrieben: Sie müssen doch nur ein Gesetz erlassen, dass das was die gemacht haben verboten wird und schon kann der nächste wo erwischt wird verurteilt werden.
Dann mal los, was kosten drei Punkte?
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- Tacheles
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Das ganze richtete sich ja nach den AGB´s von ODDSET und daher ist die Sache Straffrei -gewesen !! Inzwischen wäre das -nach Hoyzer und Co.-anders.
Immerhin beruhigte mich der Aspekt, dass Zivilrechtlich noch einiges auf die Herren zukommen dürfte. Und das wohl auch nicht zu knapp !!
Immerhin beruhigte mich der Aspekt, dass Zivilrechtlich noch einiges auf die Herren zukommen dürfte. Und das wohl auch nicht zu knapp !!
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Tja, wer zuletzt lacht...:
Ex-Schiedsrichter Hoyzer muss ins Gefängnis
BGH bestätigt Urteil des Berliner Langerichts
Das Urteil gegen Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer und andere zentrale Figuren des Fußball-Wettskandals ist rechtskräftig. Das entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Freitag in Leipzig. Damit müssen Hoyzer und der Hauptangeklagte Ante Sapina ihre Freiheitsstrafen antreten.
Ex-Schiedsrichter Hoyzer
+ Ex-Schiedsrichter Hoyzer (dpa)
Leipzig (ap/dpa) - Die Revisionen des Ex-Referees und der kroatischen Brüder Sapina blieben damit vor dem 5. Strafsenat erfolglos.
Am 17. November 2005 hatte das Landgericht Berlin Hoyzer zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und fünf Monaten wegen Beihilfe zum Betrug und Sapina zu zwei Jahren und elf Monaten wegen Betrugs verurteilt. Neben Hoyzer und Ante Sapina waren dessen Brüder Mila und Filip, der Schiedsrichter Dominik Marks und Ex-Fußball-Profi Steffen Karl jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
"Fußball ist in Deutschland eine sehr wichtige, die Öffentlichkeit beeindruckende Angelegenheit", schickte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf seiner Urteilsbegründung voraus. Deshalb habe der Fall besonderes Interesse geweckt. "Betrug ist eines der schwersten Kapitel des Strafgesetzbuches", sagte Basdorf weiter. Mit der rechtlichen Würdigung des Fußball-Wettskandals seien in den vergangenen Monaten "viele Studenten gequält" worden.
Basdorf verwies darauf, dass Bundesanwalt Hartmut Schneider bei der mündlichen Verhandlung am 28. November mit seinem Antrag auf Freispruch für die Angeklagten für eine Überraschung gesorgt hatte. Schneiders Antrag sei sehr mutig, weil ersichtlich unpopulär gewesen. "Ihre Ausführungen haben uns imponiert und zum Nachdenken gebracht", sagte er in Richtung Bundesanwalt. Dieser hatte erklärt, die derzeitige Gesetzeslage und die bisherige Rechtsprechung des BGH erlaubten keine Verurteilung wegen Betrugs.
Dieser Auffassung schloss sich der Senat allerdings nicht an. Das Berliner Landgericht habe ohne Rechtsfehler festgestellt, dass Ante Sapina durch den Abschluss von Wettverträgen auf manipulierte Spiele sehr wohl Betrug begangen habe. Hoyzer und die anderen hätten dazu Beihilfe geleistet. "Beim Abschluss einer Sportwette können beide Seiten davon ausgehen, dass der Wettgegenstand nicht manipuliert ist", erklärte Basdorf. Durch die Absprachen mit Schiedsrichtern und Spielern habe Sapina das Wettrisiko zu seinen Gunsten verschoben. Dem Wettanbieter Oddset sei dadurch erheblicher Schaden entstanden.
Basdorf führte weiter aus, dass durch Sapinas Betrügereien auch weitere, mittelbare Schäden entstanden seien. So hätten die Zuschauer das Vertrauen in die Unparteiischen zumindest vorübergehend verloren. Dem gesamten Profi-Fußball sei ein erheblicher Rufschaden entstanden. Die Zuschauer hätten einen Anspruch darauf, faire Spiele zu sehen.
Haftantritt vermutlich im kommenden Jahr
Hoyzers Anwalt Thomas Hermes sagte, das Urteil komme für ihn nicht unerwartet. Für seinen Mandanten sei der Spruch der Richter bitter. Er gehe davon aus, dass Hoyzer seine Haftstrafe erst im kommenden Jahr werde antreten müssen.
Zufrieden zeigte sich Erwin Bugar vom DFB-Kontrollausschuss. "Unsere Auffassung wurde bestätigt, dass es sich hier nicht lediglich um irgendwelche Gaunereien oder ein Bubenstück gehandelt hat, sondern eindeutig um Betrug."
Bundesanwalt Schneider sagte: "Es ging um offene Rechtsfragen, die das Gericht nun mit seinem Urteil geklärt hat. Begriffe wie Sieg, Niederlage oder Enttäuschung sind nicht angebracht. Jetzt ist klar, wie in solchen Fällen in Zukunft Recht gesprochen wird."
www.fr-aktuell.de
Ex-Schiedsrichter Hoyzer muss ins Gefängnis
BGH bestätigt Urteil des Berliner Langerichts
Das Urteil gegen Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer und andere zentrale Figuren des Fußball-Wettskandals ist rechtskräftig. Das entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Freitag in Leipzig. Damit müssen Hoyzer und der Hauptangeklagte Ante Sapina ihre Freiheitsstrafen antreten.
Ex-Schiedsrichter Hoyzer
+ Ex-Schiedsrichter Hoyzer (dpa)
Leipzig (ap/dpa) - Die Revisionen des Ex-Referees und der kroatischen Brüder Sapina blieben damit vor dem 5. Strafsenat erfolglos.
Am 17. November 2005 hatte das Landgericht Berlin Hoyzer zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und fünf Monaten wegen Beihilfe zum Betrug und Sapina zu zwei Jahren und elf Monaten wegen Betrugs verurteilt. Neben Hoyzer und Ante Sapina waren dessen Brüder Mila und Filip, der Schiedsrichter Dominik Marks und Ex-Fußball-Profi Steffen Karl jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
"Fußball ist in Deutschland eine sehr wichtige, die Öffentlichkeit beeindruckende Angelegenheit", schickte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf seiner Urteilsbegründung voraus. Deshalb habe der Fall besonderes Interesse geweckt. "Betrug ist eines der schwersten Kapitel des Strafgesetzbuches", sagte Basdorf weiter. Mit der rechtlichen Würdigung des Fußball-Wettskandals seien in den vergangenen Monaten "viele Studenten gequält" worden.
Basdorf verwies darauf, dass Bundesanwalt Hartmut Schneider bei der mündlichen Verhandlung am 28. November mit seinem Antrag auf Freispruch für die Angeklagten für eine Überraschung gesorgt hatte. Schneiders Antrag sei sehr mutig, weil ersichtlich unpopulär gewesen. "Ihre Ausführungen haben uns imponiert und zum Nachdenken gebracht", sagte er in Richtung Bundesanwalt. Dieser hatte erklärt, die derzeitige Gesetzeslage und die bisherige Rechtsprechung des BGH erlaubten keine Verurteilung wegen Betrugs.
Dieser Auffassung schloss sich der Senat allerdings nicht an. Das Berliner Landgericht habe ohne Rechtsfehler festgestellt, dass Ante Sapina durch den Abschluss von Wettverträgen auf manipulierte Spiele sehr wohl Betrug begangen habe. Hoyzer und die anderen hätten dazu Beihilfe geleistet. "Beim Abschluss einer Sportwette können beide Seiten davon ausgehen, dass der Wettgegenstand nicht manipuliert ist", erklärte Basdorf. Durch die Absprachen mit Schiedsrichtern und Spielern habe Sapina das Wettrisiko zu seinen Gunsten verschoben. Dem Wettanbieter Oddset sei dadurch erheblicher Schaden entstanden.
Basdorf führte weiter aus, dass durch Sapinas Betrügereien auch weitere, mittelbare Schäden entstanden seien. So hätten die Zuschauer das Vertrauen in die Unparteiischen zumindest vorübergehend verloren. Dem gesamten Profi-Fußball sei ein erheblicher Rufschaden entstanden. Die Zuschauer hätten einen Anspruch darauf, faire Spiele zu sehen.
Haftantritt vermutlich im kommenden Jahr
Hoyzers Anwalt Thomas Hermes sagte, das Urteil komme für ihn nicht unerwartet. Für seinen Mandanten sei der Spruch der Richter bitter. Er gehe davon aus, dass Hoyzer seine Haftstrafe erst im kommenden Jahr werde antreten müssen.
Zufrieden zeigte sich Erwin Bugar vom DFB-Kontrollausschuss. "Unsere Auffassung wurde bestätigt, dass es sich hier nicht lediglich um irgendwelche Gaunereien oder ein Bubenstück gehandelt hat, sondern eindeutig um Betrug."
Bundesanwalt Schneider sagte: "Es ging um offene Rechtsfragen, die das Gericht nun mit seinem Urteil geklärt hat. Begriffe wie Sieg, Niederlage oder Enttäuschung sind nicht angebracht. Jetzt ist klar, wie in solchen Fällen in Zukunft Recht gesprochen wird."
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Landgericht Berlin verhandelt Zivilklage im Wettskandal
Berlin (dpa) - 14.02.2007, 13:46 Uhr
Der Fußball-Wettskandal um Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer beschäftigt am 20. März erneut das Berliner Landgericht. Wie eine Sprecherin auf dpa-Anfrage mitteilte, wird dann über die Zivilklage der Deutschen Klassenlotterie verhandelt.
Sie verlangt von den Brüdern Sapina und Hoyzer Schadenersatz für zu Unrecht ausgezahlte Wettgewinne des staatlichen Anbieters oddset. Das Verfahren war ursprünglich schon für den 12. Dezember des vergangenen Jahres angesetzt, wurde aber verschoben. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig hatte am 15. Dezember des Vorjahres die Urteile des Berliner Landgerichtes im Strafverfahren gegen Hoyzer und die Sapina-Brüder bestätigt.
Hoyzer war im November 2005 wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Drahtzieher Ante Sapina bekam zwei Jahre und elf Monate Haft. Für seine Brüder sowie Ex-Schiedsrichter Dominik Marks und den früheren Profi Steffen Karl blieb es bei Bewährungsstrafen.
Der finanzielle Schaden des Wettskandals liegt nach dem BGH-Urteil darin, dass durch die Manipulationen der Fußballspiele das Wettrisiko ganz erheblich zu Ungunsten der Wettveranstalter verschoben wurde.
fussball24.de
Berlin (dpa) - 14.02.2007, 13:46 Uhr
Der Fußball-Wettskandal um Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer beschäftigt am 20. März erneut das Berliner Landgericht. Wie eine Sprecherin auf dpa-Anfrage mitteilte, wird dann über die Zivilklage der Deutschen Klassenlotterie verhandelt.
Sie verlangt von den Brüdern Sapina und Hoyzer Schadenersatz für zu Unrecht ausgezahlte Wettgewinne des staatlichen Anbieters oddset. Das Verfahren war ursprünglich schon für den 12. Dezember des vergangenen Jahres angesetzt, wurde aber verschoben. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig hatte am 15. Dezember des Vorjahres die Urteile des Berliner Landgerichtes im Strafverfahren gegen Hoyzer und die Sapina-Brüder bestätigt.
Hoyzer war im November 2005 wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Drahtzieher Ante Sapina bekam zwei Jahre und elf Monate Haft. Für seine Brüder sowie Ex-Schiedsrichter Dominik Marks und den früheren Profi Steffen Karl blieb es bei Bewährungsstrafen.
Der finanzielle Schaden des Wettskandals liegt nach dem BGH-Urteil darin, dass durch die Manipulationen der Fußballspiele das Wettrisiko ganz erheblich zu Ungunsten der Wettveranstalter verschoben wurde.
fussball24.de
Hoyzer tritt Strafe an - Kritik an Zwanziger
Berlin (dpa) - 15.05.2007, 15:41 Uhr
Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer tritt am 18. Mai seine Haftstrafe im Berliner Männer-Gefängnis Hakenfelde an.
Der Berliner bestätigte der dpa eine entsprechende Information der Sport Bild. «Ja, ich rücke am Freitag ein. Wie ich mich dabei fühle, ist meine Sache. Ich möchte darüber jetzt keine weitere Auskunft geben», erklärte Hoyzer, der im November 2005 wegen Manipulation von Fußball-Spielen vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden war.
Auf die Frage, ob er Angst habe, sagte Hoyzer dem Magazin: «Angst nicht, vielleicht Unruhe und Respekt, die jeder Mensch hätte. Vergleichbar ist das mit einem neuen Job, wenn man zum ersten Mal durch die Tür beim neuen Arbeitgeber kommt.» Im Gefängnis werde er definitiv keine Fußballspiele pfeifen. «Pfeifen werde ich nie mehr. Es sei denn, für einen guten Zweck.» Am Anfang, so Hoyzer, werde geprüft, ob er für den offenen Vollzug tauglich sei.
Zugleich äußerte sich Hoyzer in der Sport Bild zur Schadenersatz-Forderung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Höhe von 1,8 Millionen Euro und attackierte DFB-Präsident Theo Zwanziger. «Das Gesülze von Herrn Zwanziger nervt nur noch», erklärte Hoyzer. Er sehe der Sache gelassen entgegen, schließlich habe er selbst massiv zur Aufklärung beigetragen. Der dpa sagte Hoyzer, das sei jetzt ausschließlich eine Sache seiner Anwälte. Daher wolle er sich in der Öffentlichkeit nicht mehr dazu äußern. Vor elf Tagen hatten seine Anwälte die Forderungen des DFB bereits als unbegründet zurückgewiesen.
Hoyzer war eine der Hauptfiguren im Anfang 2005 aufgedeckten Manipulationsskandal des deutschen Fußballs. Neben ihm hatte auch Drahtzieher Ante Sapina eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und elf Monaten erhalten. Der Bundesgerichtshof in Leipzig bestätigte im Dezember 2006 die Urteile aus dem Strafprozess. Zuvor war Hoyzer bereits vom DFB lebenslang gesperrt worden.
Am 20. März hatte das Berliner Landgericht einen Vergleich der Deutsche Klassenlotterie mit Ante Sapina über die Zahlung von 1,8 Millionen Euro in zwei Raten bis zum 30. April 2008 erzielt. Dessen Bruder Milan bürgt für eine Million Euro, der andere Bruder Filip für 771 000 Euro. Hoyzer wurde in dem Zivilprozess von der Lottogesellschaft nicht verklagt, weil er keine Wetten abschloss und somit nicht Vertragspartner war.
fussball24.de
Berlin (dpa) - 15.05.2007, 15:41 Uhr
Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer tritt am 18. Mai seine Haftstrafe im Berliner Männer-Gefängnis Hakenfelde an.
Der Berliner bestätigte der dpa eine entsprechende Information der Sport Bild. «Ja, ich rücke am Freitag ein. Wie ich mich dabei fühle, ist meine Sache. Ich möchte darüber jetzt keine weitere Auskunft geben», erklärte Hoyzer, der im November 2005 wegen Manipulation von Fußball-Spielen vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden war.
Auf die Frage, ob er Angst habe, sagte Hoyzer dem Magazin: «Angst nicht, vielleicht Unruhe und Respekt, die jeder Mensch hätte. Vergleichbar ist das mit einem neuen Job, wenn man zum ersten Mal durch die Tür beim neuen Arbeitgeber kommt.» Im Gefängnis werde er definitiv keine Fußballspiele pfeifen. «Pfeifen werde ich nie mehr. Es sei denn, für einen guten Zweck.» Am Anfang, so Hoyzer, werde geprüft, ob er für den offenen Vollzug tauglich sei.
Zugleich äußerte sich Hoyzer in der Sport Bild zur Schadenersatz-Forderung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Höhe von 1,8 Millionen Euro und attackierte DFB-Präsident Theo Zwanziger. «Das Gesülze von Herrn Zwanziger nervt nur noch», erklärte Hoyzer. Er sehe der Sache gelassen entgegen, schließlich habe er selbst massiv zur Aufklärung beigetragen. Der dpa sagte Hoyzer, das sei jetzt ausschließlich eine Sache seiner Anwälte. Daher wolle er sich in der Öffentlichkeit nicht mehr dazu äußern. Vor elf Tagen hatten seine Anwälte die Forderungen des DFB bereits als unbegründet zurückgewiesen.
Hoyzer war eine der Hauptfiguren im Anfang 2005 aufgedeckten Manipulationsskandal des deutschen Fußballs. Neben ihm hatte auch Drahtzieher Ante Sapina eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und elf Monaten erhalten. Der Bundesgerichtshof in Leipzig bestätigte im Dezember 2006 die Urteile aus dem Strafprozess. Zuvor war Hoyzer bereits vom DFB lebenslang gesperrt worden.
Am 20. März hatte das Berliner Landgericht einen Vergleich der Deutsche Klassenlotterie mit Ante Sapina über die Zahlung von 1,8 Millionen Euro in zwei Raten bis zum 30. April 2008 erzielt. Dessen Bruder Milan bürgt für eine Million Euro, der andere Bruder Filip für 771 000 Euro. Hoyzer wurde in dem Zivilprozess von der Lottogesellschaft nicht verklagt, weil er keine Wetten abschloss und somit nicht Vertragspartner war.
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