Union will Kinderrechte nicht im Grundgesetz verankern

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Blaues Stuttgart
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Union will Kinderrechte nicht im Grundgesetz verankern

Beitrag von Blaues Stuttgart »

Berlin (dpa) - Die SPD stößt mit ihrem Vorschlag, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, auf Widerstand der Union. Der CDU/CSU-Rechtsexperte Jürgen Gehb (CDU) argumentierte, mit einer Grundgesetzänderung würde sich für Kinder praktisch nichts ändern.

Der Gesetzgeber wecke aber den entgegengesetzten Eindruck und damit «falsche Hoffnungen». «Kinderrechte in der Verfassung sind so sinnvoll wie Zebrastreifen auf einer Formel-1-Piste», sagte Gehb in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Freitag). Dagegen befürworten SPD, Grüne und Linke geschlossen den besonderen Kinderschutz im Grundgesetz, wie die Vorsitzende der Kinderkommission im Bundestag, Miriam Gruß (FDP), der Deutschen Presse-Agentur dpa sagte. Bei der FDP gebe es noch keinen förmlichen Beschluss.

Die Union lehnt nach einem Beschluss der Fraktionsspitze eine Ergänzung der Verfassung um weitere Staatsziele in dieser Wahlperiode generell ab, wie der «Tagesspiegel» (Freitag) berichtet. Kinderrechte seien bereits voll im Grundgesetz verankert, zitiert das Blatt die Fraktionsführung.

SPD-Chef Kurt Beck kündigte nach den jüngsten Fällen von Gewalt gegen Kinder eine Initiative seiner Partei für ein Kinderschutz- Grundrecht an. Das Thema soll am Mittwoch kommender Woche beim Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erörtert werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies am Donnerstag darauf hin, dass bereits ein Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung ist, der es jenseits einer grundgesetzlichen Regelung den Familiengerichten ermögliche, früher als bisher zum Schutz des Kindeswohls einzugreifen.

Grundsätzlich sind sich alle Parteien im Bundestag einig, dass der Schutz von Kinderrechten dringend verbessert werden muss. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen Koalitionsparteien unter Enthaltung der Opposition einen entsprechenden Antrag von Union und SPD. Dieser sieht vor, die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zu erhöhen. Erwogen wird etwa, über die Meldeämter allen Eltern Einladungen zu Untersuchungen zu schicken, um Risikofamilien frühzeitig Hilfen anbieten zu können. Auch sollen Pflichtuntersuchungen in Kindertagesstätten und zum Schulanfang auf Länderebene einheitlich geregelt werden. Zudem wird empfohlen, bei der Polizei spezielle Kinderschutzstellen einzurichten.

Nach Vorstellung der SPD soll in Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den Schutz des Staates stellt, zudem ein neuer Absatz eingefügt werden: «Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.»

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast und der jugendpolitische Sprecher der Fraktion, Kai Gehring, plädierten ebenfalls dafür, Artikel 6 um Kinderrechte zu ergänzen. Mit ihrem Nein in der Kinderkommission habe die Union klar gemacht, dass sie als einzige Fraktion gegen die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz sei, obwohl Merkel dafür sei.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Gruß, sagte der dpa: «Es muss jetzt Druck aufgebaut werden, damit die Union doch noch zur Zustimmung bewegt wird.» Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag.

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barneygumble
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Beitrag von barneygumble »

Warum auch?! :roll:
Erstens bringt das nix und zweitens müsste das selbstverständlich sein, dass Kinder die selben Rechte und ihren besonderen Status haben.
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